Bei einem Nebenjob handelt es sich um eine bezahlte Nebentätigkeit, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt wird. Der Arbeitgeber des Vollzeitjobs muss über einen zusätzlichen Nebenjob informiert werden. Verdient man mehr als 450 Euro, ist der Nebenjob lohnsteuerkartenpflichtig (Steuerklasse 6).
450 Euro Job als Nebenjob
Ein 450 Euro Job (bis Ende 2012 400 Euro Job) wird als Minijob bezeichnet. Er stellt eine eigene Kategorie bei den unselbstständigen Beschäftigungen dar.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit, also zusätzlich zu einer Haupttätigkeit aufnehmen möchte, muss er mit dem künftigen Arbeitgeber genau abklären, welche Art von Tätigkeit das ist.
Denn neben dem Minijob gibt es noch den Midijob, sowie in einigen Fällen die freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis. Da alle diese Arten von Nebentätigkeiten steuerlich unterschiedlich behandelt werden, muss dies vorher vereinbart sein.
Arbeitgeber informieren bei Nebenjob
Grundsätzlich gilt für alle Nebentätigkeiten: Der Arbeitgeber des Vollzeitjobs muss der Aufnahme des Nebenerwerbs zustimmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber, bei dem der Minijob angetreten werden soll, dies bei der Minijob Zentrale der Knappschaft auf entsprechenden Formularen anmelden. Anschließend teilt die Minijob Zentrale dem Arbeitgeber mit, welche zusätzlichen Abgaben er für den Minijob zu leisten hat. Der Arbeitnehmer hingegen muss abgesehen von seinem Beitrag zur Rentenversicherung von 3,7 Prozent keine Abgaben zahlen.
Vor- und Nachteile eines 450 Euro Jobs
Vorteile | Nachteile |
---|---|
zusätzliches Einkommen | weniger Freizeit und zusätzliche Belastung |
mehr Praxiserfahrungen (evtl. in einem anderen Bereich als bei der Hauptbeschäftigung) | nicht sozialversichert (Minijobber zahlt nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein; in die Rentenversicherung kann eingezahlt werden) |
keine Angabepflicht in der Steuererklärung | kein Minijob mehr, sobald Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird |
Aufstockung von ALG I und ALG II | Arbeitgeber der Hautpbeschäftigung muss Nebenerwerb zustimmen |
Steuererklärung für Nebenjobber
Da für einen 450 Euro Job sämtliche Steuern bereits im Laufe des Jahres gezahlt werden, muss dieser auch nicht bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer angegeben werden. Er erhöht also nicht, wie es beispielsweise bei einem Midijob der Fall wäre, die Summe des zu versteuernden Einkommens. Für die Steuererklärung ist nur der Vollzeitjob interessant.
Sozialversicherung und 450 Euro Nebenjob
Im Rahmen eines geringgfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Doch wie sieht es beim Arbeitnehmer aus? Dieser zahlt sowohl für die Kranken- und Arbeislosen- als auch für die Pflegeverischerung eine Beiträge.
Anders verhält es sich bei der Rentenversicherung: Seit dem 1. Januar 2013 gilt für Minijobber die Rentenversicherungspflicht. Gemäß dieser zahlen sie automatisch 3,7 Prozent ihres Gehalts (13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten) in die Rentenkasse ein.
Wer diesen Beitrag nicht leisten möchte, hat die Möglichkeit, sich mittels eines Antrages von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Vorab sollte der Minijobber sich jedoch ausführlich zu den rentenrechtlichen Folgen einer Befreiung beraten lassen.
Zu empfehlen ist eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Servicetelefon ist kostenlos unter der 0800 10004800 zu erreichen.

Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob - Midijob →
- Bundesagentur für Arbeit: Aktuelle Zahlen Minijobber →
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