Bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen?
Bei einem Nebenjob handelt es sich um eine bezahlte Nebentätigkeit, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt wird. Der Arbeitgeber des Vollzeitjobs muss über einen zusätzlichen Nebenjob informiert werden.
Verdient man mehr als 520 Euro, wird der Nebenjob nach Steuerklasse 6 versteuert.
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Eigenen Beruf vergleichen Fremde Berufe ausspionieren520 Euro Job als Nebenjob
Ein 520 Euro Job wird als Minijob bezeichnet. Er stellt eine eigene Kategorie bei den unselbstständigen Beschäftigungen dar. Wenn ein Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit zusätzlich zu einer Haupttätigkeit aufnehmen möchte, muss er mit dem künftigen Arbeitgeber genau abklären, welche Art von Tätigkeit das ist.
Neben dem Minijob gibt es den Midijob, sowie die freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis. Da alle diese Arten von Nebentätigkeiten steuerlich unterschiedlich behandelt werden, muss dies vorher vereinbart sein.
Vor- und Nachteile eines 520 Euro Job
Vorteile
- Zusätzliches Einkommen
- Mehr Praxiserfahrungen (evtl. in einem anderen Bereich als bei der Hauptbeschäftigung)
- Keine Angabepflicht in der Steuererklärung
- Aufstockung von ALG I und ALG II
Nachteile
- Weniger Freizeit und zusätzliche Belastung
- Nicht sozialversichert
- Kein Minijob mehr, sobald Verdienstgrenze von 520 Euro überschritten wird
- Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung muss Nebenerwerb zustimmen
Die häufigsten Nebenjobs
Als Nebenjob eignen sich primär Berufe, die keine abgeschlossene Ausbildung benötigen. In diesem Fall erfolgt eine kurze Einarbeitung, bevor der Nebenjobber vollständig einsatzbereit ist. Es gibt jedoch auch Nebenjobs, für die eine Berufsausbildung oder ein Studium erforderlich ist.
In der folgenden Übersicht haben wir die beliebtesten Nebenjobs und ihren durchschnittlichen Stundenlohn dargestellt.
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Den passenden Nebenjob finden
Der erste Schritt auf der Nebenjobwahl ist es, sich Gedanken darüber zu machen, welche Interessen, Fähigkeiten und Erfahrungen man mitbringt. Außerdem sollte man bei der Wahl eines Berufsfeld für den Nebenjob darauf achten, wie viel Zeit und Arbeitsaufwand man aufwenden möchte.
Hat man ein Betätigungsfeld gefunden, kann man sich gezielt auf die Suche nach einer Stelle machen. Dazu kann man beispielsweise in der Umgebung nach offenen Stellen Ausschau halten, zum Beispiel in Supermärkten, Cafés oder Geschäften. Weitere Stellenangebote lassen sich zum Beispiel in Zeitungen, auf Online-Jobbörsen oder beim Arbeitsamt finden. Außerdem sollte man bei der Nebenjobsuche auch Freunde, Bekannte und Familienmitglieder fragen, ob sie von einer freien Stelle gehört haben.
Auch eine Selbstständigkeit oder eine Tätigkeit als Freelancer kann im Nebenjob ausgeübt werden. Im Voraus sollte man sich jedoch über die Anforderungen an eine freiberufliche Tätigkeit und möglichen Risiken informieren.
Rechte und Pflichten im Nebenjob
Auch im Nebenjob hat man als Arbeitnehmer gewisse Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören beispielsweise folgende:
- Angemessene Vergütung (Mindestlohn)
- Gesetzlicher Urlaubsanspruch
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Diskriminierungsfreie Behandlung
Die Pflichten, die man als Angestellter in einem Nebenjob einhalten muss, umfassen unter anderem folgendes:
- Ordnungsgemäße und pünktliche Ausführung der Arbeit
- Meldepflicht von Arbeitsunfällen und anderen Vorfällen an den Arbeitgeber
- Einhalten von etwaigen Geheimhaltungsverpflichtungen
- Einhalten der Regeln und Anweisungen des Arbeitgebers
- Ordnungsgemäße Versteuerung des Einkommen aus dem Nebenjob (bei Überschreiten der Minijobgrenze)
Häufige Fragen zum Thema Nebenjob
Der Arbeitgeber des Vollzeitjobs muss der Aufnahme des Nebenerwerbs zustimmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber, bei dem der Minijob angetreten werden soll, dies bei der Minijob Zentrale der Knappschaft auf entsprechenden Formularen anmelden.
Anschließend teilt die Minijob Zentrale dem Arbeitgeber mit, welche zusätzlichen Abgaben er für den Minijob zu leisten hat. Der Arbeitnehmer hingegen muss abgesehen von seinem Beitrag zur Rentenversicherung von 3,7 Prozent keine Abgaben zahlen.
Da für einen Minijob sämtliche Steuern bereits im Laufe des Jahres gezahlt werden, muss dieser auch nicht bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer angegeben werden.
Er erhöht also nicht, wie es beispielsweise bei einem Midijob der Fall wäre, die Summe des zu versteuernden Einkommens. Für die Steuererklärung sind nur der Vollzeitjob und Nebenbeschäftigungen über der Minijobgrenze interessant.
Die Einkünfte aus Nebenjobs, die keine Minijobs sind, werden nach Steuerklasse 6 versteuert. Steuerklasse 6 gilt außerdem, wenn der Arbeitnehmer mehr als einem Nebenjob nachgeht.
Die Steuerklasse 6 ist die Steuer mit den höchsten Abzügen. Außerdem können in dieser Steuerklasse keine Freibeträge geltend gemacht werden.
Im Rahmen eines geringgfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Der Minijobber zahlt hingegen nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein.
Anders verhält es sich bei der Rentenversicherung: Für Minijobber gilt die Rentenversicherungspflicht. Gemäß dieser zahlen sie automatisch 3,7 Prozent ihres Gehalts - 13,7 Prozent bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten - in die Rentenkasse ein.
Um einen Nebenjob aufzunehmen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Ausweis
- Steuernummer
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsanweisung
Welche Unterlagen für den Nebenjob benötigt werden, hängt von der Art des Nebenjobs an. In manchen Berufsfeldern wird zum Beispiel zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Manche Nebenjobs setzen außerdem einen bestimmten Abschluss oder andere Qualifikationen voraus, die ggf. nachgewiesen werden müssen.
Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Geringfügige Beschäftigungen →
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