Im Trennungsjahr die Steuerklasse behalten?
Für getrennt lebende Personen gilt im Jahr der Trennung die bisherige Steuerklasse bis zum 31. Dezember. Nach dem Trennungsjahr ändert sich in der Regel die Steuerklasse. Getrennt lebende Personen werden steuerlich wie Ledige behandelt, gehören also der Steuerklasse 1 an, außer wenn sie alleinerziehend sind. Dann können sie Steuerklasse 2 beantragen.
Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man nachweislich ein Jahr getrennt gelebt haben. Anschließend muss das Finanzamt schriftlich über die Trennung informiert werden.
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Steuerklasse im Trennungsjahr
Bevor ein Ehepaar geschieden werden kann, müssen beide Partner ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Dies gilt unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.
Für Ehepaare sind nur die Steuerklassenkombinationen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor möglich. Trennt sich ein Ehepaar im Laufe eines Kalenderjahres, bleibt die gewählte Steuerklassenkombination noch bis zum 31.12. des Jahres erhalten.
Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres werden beide Ehepartner steuerrechtlich so behandelt, als wären sie Singles. Dies hieße dann ganz konkret, dass sie in die Steuerklasse 1 eingeordnet werden.
Die Steuerklasse im Trennungsjahr in der Übersicht
Während der Ehe
Während der Ehe sind beide Partner entweder in Steuerklasse 4 oder einer der Partner ist in Steuerklasse 5 und der andere in Steuerklasse 3.
Im Trennungsjahr
Unabhängig von Kindern muss man in getrennten Haushalten leben. Bei der Trennung im Laufe eines Kalenderjahres gilt die bisherige Steuerklasse (also 3, 4 oder 5) bis zum nächsten 31. Dezember.
Nach dem Jahr
Beide Ehepartner werden in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Gibt es Kinder, bekommt derjenige, dem sie zugesprochen werden, die Steuerklasse 2.
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Steuerklasse als getrennt lebende Person mit Kind
Sollten aus der Ehe Kinder hervorgegangen sein, erhält der Ehepartner, dem die Kinder zugesprochen werden, die Steuerklasse 2. Diese Steuerklasse ist mit steuerlichen Erleichterungen für Alleinerziehende verbunden. Sie können nicht nur einen Kinderfreibetrag, sondern auch einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag geltend machen.
Teilen sich beide Eltern das Sorgerecht, kann nur der Partner, der das Kindergeld bezieht, Steuerklasse 2 beantragen. Der andere Partner bleibt in Steuerklasse 1.
Getrennt lebend und Steuerklassen - Häufig gestellte Fragen
Wird kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt und befindet man sich damit im Trennungsjahr, tritt der Status getrennt lebend ein. Wichtig ist, dass zwei Haushalte zu führen, nicht automatisch bedeutet, dass man getrennt lebt.
Damit von einem dauernden Getrenntleben gesprochen werden kann, zählt als zweites Indiz der Wille. Das heißt, es muss feststehen, dass eine Ehe in Zukunft willentlich nicht mehr weiter geführt wird.
Die Steuerklasse ist prinzipiell immer für ein Jahr gültig. Tritt eine Änderung der Steuerklasse im Verlauf des Jahres ein, dann ist diese rückwirkend für das gesamte erste Jahr anzuwenden.
Auch wenn eine Steuerklassenänderung obligatorisch ist, geschieht dies nicht automatisch. Der Arbeitnehmer muss hier selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.
Mit folgendem Formular kann ein Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragt werden:
Antrag auf SteuerklassenwechselEin Steuerklassenwechsel kann immer erfolgen. Bis zum Jahr 2019 durfte ein Wechsel nur einmal im Jahr beantragt werden.
Einzelnachweise
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Trennung →
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