Antrag auf Steuerklassenwechsel

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen

  1. Laden Sie das Antragsformular für den Steuerklassenwechsel herunter.
  2. Füllen Sie Abschnitt „A. Allgemeine Angaben“ aus: Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Füllen Sie Abschnitt „B. Steuerklassenwechsel / Faktorverfahren“ aus: Hier werden Angaben zum Wechsel eingetragen.
  4. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an das zuständige Finanzamt.

Ein Steuerklassenwechsel beim Finanzamt ist mehrfach im Jahr möglich und kann bei veränderten Lebensumständen beantragt werden. Dazu muss der Steuerzahler lediglich den Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zukommen lassen. Spätestens im Folgemonat nach der Antragstellung wird der Steuerklassenwechsel gültig.

Mit der richtigen Steuerklassenkombination können Ehepaare die Steuerlast so beeinflussen, dass im Monat mehr Nettoeinkommen zur Verfügung steht. Die Steuerlast des Ehepaares ist auf das Jahr gerechnet aber immer gleich.

Das bedeutet: Entweder man zahlt jeden Monat weniger Steuern und muss dafür nach der Einkommensteuererklärung etwas nachzahlen bzw. erhält weniger vom Finanzamt zurückerstattet. Oder man wird monatlich steuerlich stärker belastet und erhält dafür am Ende des Jahres eine hohe Steuerrückerstattung.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer kann oder muss wechseln?
  2. Gehaltsunterschiede Ehepartner
  3. Trennung
  4. Geburt eines Kindes


Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern

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Steuerklasse wechseln per Antrag - Wer muss wechseln?

Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich vor allem bei Ehepaaren. Allerdings wechselt die Steuerklasse automatisch, nachdem man geheiratet hat. Beide Ehepartner werden automatisch in Steuerklasse 4/4 eingeordnet.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Steuerklassenwechsel in die Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor vorteilhaft sein kann. Dann muss der Wechsel in der Regel beantragt werden.

Mehr oder weniger Gehalt für einen Ehepartner

Wenn ein Ehepartner mehr verdient als der andere, kann der Wechsel von der Steuerklassenkombination 4/4 in die Kombination 3/5 sinnvoll sein. Wird ungefähr gleich verdient, wird in der Regel der Verbleib in der Steuerklasse 4/4 gewählt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor.

Durch die passende Steuerklassenkombination kann die Steuerlast über das Jahr gleichmäßiger verteilt werden. Eine tatsächliche Steuerersparnis lässt sich so jedoch nicht erzielen, da der vermeintliche Vorteil nach der Steuererklärung in der Regel nachgezahlt werden muss.

  • Steuerklassen 4/4: Der Verbleib in Steuerklasse 4/4 bietet sich bei gleichem Einkommen (max. 10% Unterschied) an.
  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Das Faktorverfahren eignet sich für Paare mit leichtem bis mittlerem Gehaltsunterschied.
  • Steuerklassen 3/5: Bei großem Gehaltsunterschied kann der Besserverdiener in Steuerklasse 3 und der andere Partner in Steuerklasse 5 wechseln.
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Trennung

Bei einer Scheidung wird von der Steuerklasse 3, 4 oder 5 zurück in die Steuerklasse 1 gewechselt. Lebt ein Ehepaar im sogenannten Trennungsjahr weiterhin zusammen, können die Steuerklassen für diese Zeit beibehalten werden.

Geburt eines Kindes von einer künftig alleinerziehenden Person

Als alleinerziehendes Elternteil kann von der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 gewechselt werden. Dadurch profitiert der oder die Alleinerziehende von einem höheren Steuerfreibetrag durch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.

Ein solcher Wechsel muss beim Finanzamt beantragt werden. Wenn verheiratete Mütter und Väter schon im Jahr vor der Geburt getrennt gelebt haben, kann die künftigt alleinerziehende Person direkt nach der Geburt den Wechsel beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Steuerklassenwechsel?

Für einen Antrag auf Steuerklassenwechsel werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • Arbeitsvertrag
  • Heiratsurkunde, falls der Wechsel aufgrund von Eheschließung beantragt wird

Gegebenenfalls können weitere Dokumente benötigt werden, die die berufliche oder familiäre Situation näher beschreiben. Es empfiehlt sich daher, vor der Antragsstellung die Anforderungen beim zuständigen Finanzamt zu erfragen.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Steuerklassenwechsel abgelehnt wird?

Wenn ein Antrag auf Steuerklassenwechsel abgelehnt wird, besteht in der Regel die Möglichkeit, innerhalb der vom Finanzamt genannten Frist Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch sollte sorgfältig begründet sein und ggf. weitere Unterlagen enthalten, die die Argumente stützen. Außerdem kann eine persönliche Vorsprache beim Finanzamt hilfreich sein. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, kann Beschwerde oder Klage beim Finanzgericht eingereicht werden.

Kann ich meine Steuerklasse auch wieder zurückwechseln, nachdem ich sie gewechselt habe?

Ja, es ist möglich, die Steuerklasse nach einem Wechsel wieder zurückzuwechseln. Dafür muss ein neuer Antrag auf Rückwechsel gestellt werden. Für den Rückwechsel gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. Außerdem kann der Rückwechsel nicht sofort wirksam werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Wie lange dauert es, bis der Steuerklassenwechsel wirksam wird?

Die Dauer bis zum Wirksamwerden des Steuerklassenwechsels hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel die Bearbeitungszeit beim Finanzamt, der Zeitpunkt des Antrags und eventuelle Widerspruchsverfahren. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Wechsel erst zu Beginn des Folgemonats wirksam wird. Die genauen Fristen können beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

Kann ich einen Antrag auf Steuerklassenwechsel auch für meinen Ehepartner stellen?

Ja, es ist möglich, den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch für den Ehepartner zu stellen. Dazu müssen die Heiratsurkunde und gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden, mit denen die berufliche und familiäre Situation der Ehepartner näher bekundet wird.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
  2. Familienportal: Steuerentlastungen
  3. Familienportal: Trennung
  4. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

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