Drittes Entlastungspaket 2022

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Bundesregierung hat mit einem dritten Entlastungspaket im Umfang von mehr als 65 Milliarden Euro diverse weitere Entlastungen für die Bürger beschlossen.

Hier haben wir für Sie alle beschlossenen Maßnahmen übersichtlich zusammengefasst.

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Was wurde beschlossen?

Bürgergeld: Ab dem 01.01.2023 soll anstelle von Hartz-IV das neue Bürgergeld eingesetzt und ausgezahlt werden. Geplant ist, dass der Betrag für Alleinstehende ohne Kinder rund 50 Euro monatlich höher ist als der bisherige Regelsatz von 449 Euro.

CO2-Preis: Eigentlich sollte der CO2-Preis zum 01.01.2023 um fünf Euro pro Tonne erhöht werden. Diese Erhöhung wurde nun um ein Jahr verschoben. Alle weiteren geplanten CO2-Preis-Erhöhungen verschieben sich ebenfalls jeweils um ein Jahr.

Fachschüler und Studenten: Für diese Personengruppe ist eine Sonderzahlung von 200 Euro geplant.

Kindergeld: Zum 01.01.2023 wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro auf 237 pro Kind erhöht.

Kinderzuschlag: Zum 01.01.2023 wird ein erhöhter Kinderzuschlag von 250 Euro ausgezahlt.

Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, nun wird sie entfristet. Pro Tag im Homeoffice können 5 Euro Werbekosten in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, maximal pro Jahr 600 Euro.

Kalte Progression: Im Herbst werden der Existenzminimum- und der Progressionsbericht abgeschlossen sein. Danach soll eine Änderung des Tarifverlaufs vorgenommen werden, um der kalten Progression etwas entgegenzusetzen.

Kurzarbeitergeld: Geltende Sonderregelungen sind nicht mehr befristet bis zum 30. September 2002.

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Nahverkehrsticket: Der Nachfolger vom bundesweiten 9-Euro-Ticket soll zwischen 49 und 69 Euro kosten. Die Realisierung dieser Maßnahme hängt aber von den Bundesländern ab, weil sich diese finanziell erheblich beteiligen sollen.

Rentnerinnen und Rentner: Sie erhalten zum 01.12.2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Diese Personengruppe war bei der ersten Energiepreispauschale (Auszahlung im September/Oktober 2022) nicht berücksichtigt worden. Die Pauschale wird von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Rentenbeiträge: Ab dem 01.01.2023 können Rentenbeiträge voll als Sonderausgaben abgesetzt werden. Damit greift die Bundesregierung ihren eigenen Plänen um zwei Jahren vor. Das bedeutet konkret: Renten werden erst dann besteuert, wenn diese im Alter ausgezahlt werden.

Sozialversicherungsbeiträge: Nach einer ersten Überarbeitung der Midi-Job-Regelung zum 01.10.2022 (Erhöhung der monatlichen Bezugsgrenze auf 1600 Euro) wird hier noch einmal erhöht. Ab dem 01.01.2023 darf jede Person mit einem Midijob monatlich 2000 Euro verdienen und dafür nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Strompreisbremse: Wie genau diese aussehen oder umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest, aber die Bundesregierung plant eine Deckelung der Strompreise im Basisverbrauch.

Umsatzsteuer auf Gas: Die Umsatzsteuer auf den kompletten Gasverbrauch wird auf sieben Prozent gesenkt und zwar bis zum 31.03.2024.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Gastronomie-Speisen wurden bereits auf sieben Prozent gesenkt. Diese Senkung wird beibehalten.

Wohngeldreform: Durch die Wohngeldreform haben zukünftig zwei Millionen Deutsche Anspruch auf diese Leistung. Dauerhaft soll das Wohngeld eine Klima- und eine Keizkostenkomponente enhalten. Kurzfristig wird bis Ende des Jahres 2022 noch ein Heizkostenzuschuss gezahlt. Ein 1-Personen-Haushalt erhält 415 Euro, ein 2-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es 100 Euro zusätzlich.

Weiteres in Planung:

  • Die Bundesregierung will auch national die international vereinbarte Mindesbesteuerung für internationale Unternehmen anwenden und sich auch für weitere Preisminderungen im Energiesektor einsetzen.

  • Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, sollen zukünftig ihre erhöhten Energiekosten nicht weitergeben dürfen.

  • Zudem soll es für Unternehmen Subventionen geben, wenn sie in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen investieren.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Die Bundesregierung: Drittes Entlastungspaket über 65 Milliarden Euro »
  2. tagesschau.de: Drittes Entlastungspaket »

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