Das Gehalt als Studentische Hilfskraft

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Studentische Hilfskraft arbeitet an Hochschulen und wirkt zum Beispiel im Bereich Forschung und Verwaltung unterstützend mit. Das jeweilige Landeshochschulgesetz bestimmt in den einzelnen Bundesländern wer als Studentische Hilfskraft bezeichnet wird.

Brutto Gehalt als Studentische Hilfskraft

Beruf Studentische Hilfskraft
Monatliches Brutto 1.104,16€
Monatliches Netto 878,60€
Jährliches Brutto 13.249,94€
Jährliches Netto 7.548,39€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 878,60€
Jährliches Netto 7.696,36€

Monatliches Netto 878,68€
Jährliches Netto 8.714,10€

Monatliches Netto 878,60€
Jährliches Netto 7.696,36€

Monatliches Netto 818,06€
Jährliches Netto 7.153,59€

Monatliches Netto 804,06€
Jährliches Netto 7.109,28€

Als Studentische Hilfskraft verdient man durchschnittlich brutto pro Jahr 13.249,94€ bzw. 1.104,16€ im Monat.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Aufgaben als Studentische Hilfskraft
  2. Gehalt nach Arbeitsstunden
  3. Wissenschaftliche Hilfskraft
  4. Gehalt als Studentische Hilfskraft versteuern
  5. Vorteile als Studentische Hilfskraft
  6. Studentische Hilfskraft werden
  7. Voraussetzungen für Studentische Hilfskräfte
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Verdienen Sie als Studentische Hilfskraft genug?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Aufgaben als Studentische Hilfskraft

Welche Aufgaben eine Studentische Hilfskraft genau übernimmt, hängt maßgeblich von dem Fachbereich ab, in dem sie tätig ist. Prinzipiell können sie je nach Interesse und Studiengang in allen Bereichen von Geisteswissenschaften über Naturwissenschaften bis hin zu Wirtschaftswissenschaften tätig werden.

Je nach Fachbereich können folgende Aufgaben von Studentischen Hilfskräften übernommen werden:

  • Vorbereitung von Lehrveranstaltungen und dem Laborbetrieb
  • Recherche von Literatur für Forschungsarbeiten und Veranstaltungen
  • Forschung durch Versuchsdurchführung und statistische Auswertungen
  • Büroaufgaben wie sortieren, kopieren und drucken
  • Korrekturen von Haus- und Semesterarbeiten jüngerer Semester
  • Tutoriumsleitung als ergänzender Unterricht für jüngere Semester (nicht in jedem Bundesland)

Das Gehalt nach Arbeitsstunden

Als Studentische Hilfskraft verdient man - je nach Qualifikation und entsprechender Grundausbildung - bei einer Tätigkeit von bis zu 19 Wochenstunden ein monatliches Gehalt von durchschnittlich 800 Euro bis 1.300 Euro brutto pro Monat. Der Stundenlohn liegt demnach in der Regel nahe am Mindestlohn von 12 Euro.

Je nach Bundesland und Universität liegen unterschiedliche Verträge und Einkommenshöhen vor. Einen Tarifvertrag für Studentische Hilfskräfte gibt es aktuell nur in Berlin.

Arbeitszeit pro Stunde

Die Verträge für eine Studentische Hilfskraft werden im Normalfall auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden begrenzt. Das mögliche monatliche Einkommen ist entsprechend höher oder niedriger. Erlaubt ist höchstens die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeiten. Bei vielen Universitäten sind das bis zu 19 Stunden die Woche. Im Durchschnitt arbeitet eine Studentische Hilfskraft jedoch um die 8 Stunden in der Woche.

Stundenlohn

Der Stundenlohn ist unter anderem abhängig von der bisherigen Ausbildung der Studentischen Hilfskraft. Er variiert außerdem je nach Bundesland und ist unterschiedlich gestaffelt. Eine verbindliche Auskunft zu den individuellen Gehältern als Hilfskraft kann daher nicht getätigt werden. Universitäten und Hochschulen müssen sich jedoch auch bei der Bezahlung von Studentischen Hilfskräften an den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde halten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Mehr Gehalt als Wissenschaftliche Hilfskraft

Wissenschaftliche Hilfskräfte sind ebenfalls Studierende, die an der Hochschule angestellt sind. Sie haben jedoch im Gegensatz zu Studentischen Hilfskräften bereits einen ersten Abschluss (beispielsweise den Bachelorabschluss) erhalten. Dadurch können sie verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen und verdienen somit in der Regel mehr Gehalt als Studentische Hilfskräfte.

Zu den zusätzlichen Aufgaben als Wissenschaftliche Hilfskraft gehören die Beratung von anderen Studierenden, das Mitwirken an der Erstellung von Prüfungen und die Arbeit an eigenen Forschungsprojekten. Wer selbst Lehrveranstaltungen organisieren und durchführen möchte, muss dafür allerdings wissenschaftlicher Mitarbeiter sein.

Muss das Gehalt als Studentische Hilfskraft versteuert werden?

Studentische Hilfskräfte, die auf Minijobbasis arbeiten und somit nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, müssen in der Regel weder Steuern noch Sozialabgaben von ihrem Gehalt abgeben. Fällt das monatliche Gehalt höher aus, werden vom Bruttomonatslohn zunächst Lohnsteuer und Sozialabgaben durch den Arbeitgeber abgeführt. Unter bestimmten Bedingungen kann sich die gezahlte Lohnsteuer jedoch zurückgeholt werden.

Sozialabgaben

Zu den Sozialabgaben gehören die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sie werden ab 520 Euro Monatslohn fällig. Bei einem monatlichen Gehalt unter 850 Euro können Studentische Hilfskräfte jedoch einen reduzierten Beitrag zahlen.

Krankenversicherung als Student

Steuerfreibetrag

Studentische Hilfskräfte, deren jährliches Bruttogehalt nicht den Grundfreibetrag von 11.604 Euro überschreiten, müssen ihr Gehalt nicht versteuern. Individuell können weitere Pauschbeträge und Freibeträge wie der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.

Steuerfreibeträge für Studierende

Steuererklärung

Bei einem Gehalt von über 520 Euro im Monat wird zunächst automatisch Lohnsteuer abgeführt, selbst wenn das Jahreseinkommen unter dem Freibetrag liegt. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer kann jedoch mit der Steuererklärung am Jahresende zurückgeholt werden.

Steuererklärung als Student

Vorteile als Studentische Hilfskraft

Die Arbeit als Studentische Hilfskraft bringt diverse Vorteile mit sich. Neben einem ersten Gehalt, das Studierende zur Finanzierung ihres Studiums nutzen können, ist es besonders die Gelegenheit, bereits während des Studiums berufliche Erfahrung zu sammeln, die für die Aufnahme einer Tätigkeit als Studentische Hilfskraft spricht.

Die Vorteile eines Nebenjobs als Studentische Hilfskraft finden Sie in der folgenden Übersicht:

  • Geld verdienen zur Finanzierung des Studiums oder zur Ergänzung von BAföG (bis 520 Euro)
  • Erfahrung sammeln und die wissenschaftliche Arbeitswelt kennenlernen
  • Wissen vertiefen durch zum eigenen Studium passende Aufgaben
  • Kontakte knüpfen und Beziehungen für das spätere Berufsleben aufbauen
  • Aufstiegschancen in höhere Positionen an der Hochschule (nach dem Studium)
  • Einfachere Koordination von Job und Studium (als bei einem Job im Unternehmen)

Studentische Hilfskraft werden

Wer sich das Studentenleben mit einem Gehalt als Studentische Hilfskraft finanzieren und Erfahrungen an der Hochschule sammeln möchte, sollte sich auf der Webseite seiner Universität nach Stellenausschreibungen umsehen oder bei Dozenten der entsprechenden Fakultät selbst nachfragen.

In seltenen Fällen kommen Dozenten von selbst auf Studierende zu, die durch herausragende Leistungen positiv aufgefallen sind. Das ist jedoch ein Ausnahmefall, auf den man sich auf der Suche nach einer Stelle als Studentische Hilfskraft nicht verlassen sollte. Sehr gute Leistungen sind jedoch auch unabhängig davon förderlich, um eine Stelle zu erhalten.

Voraussetzungen für Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte

Als Studentische Hilfskraft muss man neben den allgemeinen Pflichtvoraussetzungen auch einige Voraussetzungen erfüllen, die von Hochschule zu Hochschule verschieden sind.

Zu den Voraussetzungen, die eine Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft erfüllen muss, gehören unter anderem folgende:

  • Immatrikulation: Studentische Hilfskräfte müssen an der Hochschule immatrikuliert sein, an der sie tätig sind.
  • Maximal 6 Jahre: Studierende dürfen maximal 6 Jahre als Studentische Hilfskraft beschäftigt werden.
  • Hochschulabschluss (für Wissenschaftliche Hilfskräfte): Wissenschaftliche Hilfskräfte müssen bereits einen ersten Hochschulabschluss absolviert haben.
  • Gute Noten: Die meisten Hochschulen erwarten von ihren Studentischen Hilfskräften überdurchschnittlich gute Noten.
  • Ab 3. Semester: Studentische Hilfskräfte haben in der Regel bereits mindestens zwei Fachsemester abgeschlossen.
  • Wissenschaftliches Interesse: Studentische Hilfskräfte sollten überdurchschnittliches Interesse für ihren Fachbereich mitbringen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gehalt als Studentische Hilfskraft

Was ist der Unterschied zwischen Studentischer Hilfskraft und Werkstudent?

Während eine Studentische Hilfskraft bei der Hochschule, in der sie eingeschrieben ist, arbeitet, ist ein Werkstudent bei einem Unternehmen in der freien Wirtschaft angestellt. Mehr zum Thema Gehalt als Werkstudent können Interessierte hier erfahren:
Gehalt als Werkstudent

Ob man sich während des Studiums lieber als Werkstudent oder Studentische Hilfskraft erste Erfahrungen und Gehalt verdienen möchte, ist unter anderem davon abhängig, welchen Weg man nach dem Studium einschlagen möchte. Studierende, die später in Wissenschaft, Lehre und Forschung tätig werden wollen, suchen in der Regel nach einer Stelle als Studentische Hilfskraft. Wer nach dem Studium in der freien Wirtschaft fußfassen möchte, kann durch eine Stelle als Werkstudent die Weichen dafür stellen.

Darf ich als Studentische Hilfskraft arbeiten, wenn ich BAföG beziehe?

Ja, man darf auch bei Bezug von BAföG als Studentische Hilfskraft arbeiten. Studierende, die BAföG beziehen, können anrechnungsfrei maximal unter der Minijobgrenze verdienen. Liegt das Gehalt darüber, wird das BAföG gekürzt.

Verdienen Sie als Studentische Hilfskraft genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: WissZeitVG - § 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten »
  2. Bundesministerium der Justiz: WissZeitVG - § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung »

Bewerten Sie diesen Artikel

1   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt