Zentraler Rechtsbegriff des Handelsrechts ist der Kaufmann. Er ist rechtlich privilegiert, man stellt ihm mit dem Handelsrecht ein privates Sonderrecht zur Seite.
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit rechtlichen Zusammenschlüssen, also mit Personen- und Kapitalgesellschaften, deren Strukturen, Organen und Lebenszyklen.
Das Rechtsgebiet bildet einen nicht unerheblichen Anteil der wirtschaftlichen Normierung und greift nahezu täglich in das wirtschaftliche Leben ein.
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Quellen
Bundeszentrale für politische Bildung: Handelsrecht »
Bundeszentrale für politische Bildung: Gesellschaft »
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