Erbrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Erbrecht beschreibt zwei wichtige Dinge, die nach dem Tod eines Erblassers für die Angehörigen und den Nachlass wichtig sind: Zum einen bezeichnet das Erbrecht die Verwaltung des Erbes durch denjenigen, der dazu berechtigt ist, also das Erbrecht besitzt. Zum Anderen bezeichnet das Erbschaftsrecht natürlich alle das Erbe betreffende Gesetze und Regelungen, die es zu beachten gilt. Wer hat das Erbrecht und welche Bestimmungen treten durch das Erbrecht ein?

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Was ist das Erbrecht?

Das Erbrecht vereint alle Gesetze, Normen und Regelungen, die eintreten wenn ein Erblasser einen Nachlass hinterlässt. Im Klartext heißt das: Stirbt eine Person, muss das Erbe geregelt und verteilt werden. Für den Nachlass wird im Erbschaftsrecht genau geregelt, was zu einem Erbe gehört. Es tauchen immer wieder bestimmte Fragen auf, die mit einem Erbe in Zusammenhang stehen. Daher greift das Erbrecht sofort in dem Moment, in dem eine Person stirbt.

Zu den Bestimmungen beim Erbrecht gehört:

  • die Bestimmung der Erben
  • wer das Erbe verwaltet
  • was vererbt wird

Erbrecht bedeutet gleichzeitig das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Gesetz zum Erbschaftsrecht und das Recht des Nachfolgers einer Person, dessen Nachlass zu erben.

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Wann gelten welche Regelungen beim Erbrecht?

Im Falle des Todes einer Person, muss entschieden werden, wie das Vermögen und der gesamte Nachlass auf die Erben verteilt wird. Sollte kein Testament hinterlassen worden sein, tritt das klar geregelte Erbrecht in Kraft, welches auch die Erbfolge beinhaltet und weitere wichtige Punkte klar voneinander abgrenzt. Das Erbschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und in mehrere Abschnitte eingeteilt.

Erbfolge

In der Erbfolge wird genau geregelt, auf wen das Erbe und Vermögen und der Nachlass übergeht. Der Ehegatte erbt einen Teil, die Verwandten den anderen Teil des Nachlasses. Sollte es keinen Ehepartner geben, tritt das Erbrecht und damit die Erbfolge der Verwandten ein. Das Erbrecht der Verwandten ist beispielsweise in Erste Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel usw.), Zweite Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Angehörige, also Geschwister der Eltern, Neffen, Nichten etc.), Dritte Ordnung (Großeltern usw.), Vierte Ordnung (Urgroßeltern usw.) aufgeteilt.

Testament

Wer zu Lebzeiten ein Testament einrichtet, kann darin die Verteilung des Erbes für die Erben wesentlich erleichtern. Im Testament kann geregelt werden, wer zu welchen Anteilen die Erbschaft erhält. Als Erbe kann man die Erbschaft annehmen oder ablehnen. Das Testament kann und sollte handschriftlich angelegt werden und kann zu Lebzeiten von einem Notar beglaubigt oder beim zuständigen Gericht hinterlegt werden.

Erbvertrag

Eine Besonderheit des Testaments ist der Erbvertrag, der von der einen Seite, also dem Vertragspartner, der noch lebt, im Todesfall des anderen Vertragspartners angefechtet werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Testament noch jemand berücksichtigt wurde, der nicht mehr berücksichtigt werden soll. Liegt beispielsweise ein Familienstreit vor und der Ehepartner konnte die Streichung eines Erbberechtigten nicht mehr durchführen, kann der noch lebende Partner dies bei einem Erbvertrag anfechten. Ein Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden.

Pflichtteil

Der Pflichtteil wird dann berechnet, wenn durch ein Testament ein oder mehrere Erben explizit durch den Verstorbenen enterbt wurden. Es gibt Pflichtteilberechtigte wie den Ehegatten oder Kinder, die einen gewissen Anteil am Nachlass erben, auch wenn dies testamentarisch ausgeschlossen wurde. Der Pflichtteil bezeichnet einen genau festgelegten Anteil des Erbes.

Erbschein

Der Erbschein wird dann als Urkunde ausgestellt, wenn genau feststeht, wer den Nachlass eines Verstorbenen erbt. Im Erbschein wird auch festgehalten, welche Bestimmungen für die Erben durch ein eventuell vorliegendes Testament zu erfüllen sind. Der Erbschein ist vor allem wichtig, da er für den gesamten Rechtsverkehr nach einem Todesfall genau regelt, wer als Erbe gilt.

Besonderheiten beim Erbrecht

Natürlich gibt es sehr viele verschiedene Einzelfälle wenn es dazu kommt, den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten oder die Erben zu bestimmen wenn kein Testament vorliegt. Aber auch wenn ein Testament vorliegt, kann es zu verschiedenen Situationen kommen. Hier greifen ebenfalls wichtige Bestimmungen, die im Erbrecht genau festgelegt sind.

Pflichtteil

Als Pflichtteil wird der Teil eines Erbes bezeichnet, der einer Person zusteht, auch wenn diese durch ein Testament enterbt wurde. Der Pflichtteil muss natürlich von der jeweiligen Person geltend gemacht werden. Grundsätzlich zu einem Pflichtteil berechtigt sind nur Ehegatten, Kinder und Eltern (sollten keine Kinder vorhanden sein) des Erblassers.

Unternehmensnachfolge

Auch ein Unternehmen kann vererbt werden, dazu wird ein Betriebsvermögen berechnet, das in den Besitz des Erben übergeht. Da diese Berechnung und die Feststellung der Erben bei einer Unternehmensnachfolge sehr kompliziert ist, wird empfohlen, die Unternehmensnachfolge schon zu Lebzeiten zu regeln. Dazu gehört nicht nur die Erstellung eines Testaments, sondern am Besten schon die Übergabe des Unternehmens an den Nachfolger.

Erbunwürdigkeit

Im Erbschaftsrecht ist verankert, dass es Fälle der Erbunwürdigkeit gibt. Diese treten ein, wenn der Erblasser vorsätzlich getötet wurde oder bei der Nachlassregelung Betrugsversuche vorliegen.

Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht ist eine Sammlung von Gesetzen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Erbrecht ist Erbfolge und Nachlassbestimmung genau festgelegt. Wie ein Testament zu verfassen ist, wird im Erbrecht ebenfalls geregelt. Das Erbschaftsrecht entscheidet auch, wer zu den Erben gehört, liegt kein Testament vor.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Gesetzliches Erbrecht - gibt es das?

Wurde vom Verstorbenen kein Testament aufgesetzt, gibt es so etwas wie das gesetztliche Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht ist dann die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, welche Angehörigen welchen Anteil des Nachlasses erben. Auch wenn der Erblasser Angehörige oder Verwandte enterbt hat, gilt für Ehegatten, Kinder und ohne Kinder die Eltern des Erblassers das Anrecht auf einen Pflichtteil.

Wie sieht das Erbrecht bei Stiefkindern aus?

Wenn ein neuer Ehepartner Kinder mit in die Beziehung bringt und die beiden Partner heiraten, sind dann die Stiefkinder erbberechtigt? Die Antwort ist ein klares Nein. Das Erbrecht sieht lediglich vor, dass leibliche Kinder erben und auch Anspruch auf einen Pflichtteil geltend machen können. Stiefkinder sind beim Erblasser nicht erbberechtigt.

Was muss beim Erstellen eines gemeinsamen Testaments beachtet werden?

Auf jeden Fall darf nicht vergessen werden, die Erbschaft auch für den Fall zu regeln, dass der Partner ebenfalls stirbt. Formulierungen wie „Nach dem Tod von uns beiden werden unsere gemeinsamen Kinder zum jeweils gleichen Teil erben“ reichen hier vollkommen aus. Ist solch eine Regelung nicht gegeben, hat der zweite Partner unter Umständen die Möglichkeit, anders weiter zu vererben, als es im Sinne des ersten Partners gewesen wäre.

Wichtiger jedoch ist: Wer ein Berliner Testament als Ehegattentestament aufgesetzt hat, der kann dies nicht einseitig widerrufen. Ein Ehegattentestament kann nur einvernehmlich, also wieder mit der Unterschrift beider oder durch eine notarielle Zustellung an den Testamentspartner aufgehoben werden. Dies ist besonders im Falle einer Trennung zu beachten.

Welche Nachteile entstehen durch ein Ehegattentestament?

Sind im Ehegattentestament ursprünglich Erben genannt, die der Ehepartner nach dem Tod doch nicht begünstigen möchte, etwa durch einen heftigen Streit mit den eigenen Kindern, und diese wurden im Ehegattentestament genannt, so kann dies nicht mehr einfach korrigiert werden, wenn erst einmal einer verstorben ist. Somit hat der hinterbliebene Ersterbe nur sehr eingeschränkten Einfluss darauf, was mit dem Vermögen geschieht, wenn es nötig werden sollte, vom ursprünglichen Plan abzuweichen.

Kann man auf ein Erbe verzichten?

Auf ein Erbe kann verzichtet werden, dieser Erbverzicht muss aber beim Familiengericht schriftlich beantragt werden und durch einen Notar auch notariell beglaubigt werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesregierung: Erben und Vererben
  2. Bürgerliches Gesetzbuch: Erbrecht
  3. Grundgesetz: Artikel 14

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