Das Verkehrsrecht gehört zu den komplexeren Rechtsbereichen. Es setzt sich aus vielen unterschiedlichen Verordnungen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen, sodass es nicht in einem Gesetzeswerk zusammengefasst werden kann. Trotz der Vielschichtigkeit sind einige Gesetze des Verkehrsrechts für jeden Bürger von elementarer Bedeutung, da sie täglich damit konfrontiert werden.
Allgemeines zum Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist im alltäglichen Sprachgebrauch gleichzusetzen mit dem Straßenverkehrsrecht. Es betrifft im Prinzip jeden Bürger, da jeder in irgendeiner Weise mit dem Straßenverkehr in Berührung kommt: Egal, ob als Fußgänger, Motorrad-, Auto- oder Fahrradfahrer. Ziel des Straßenverkehrsgesetzes ist die Sicherheit im Verkehr und ein funktionierender Verkehrsfluss.
Die Gesetzgebung zum Verkehr findet sich im Privatrecht und im öffentlichen Recht, da es unterschiedliche Rechtsbereiche einschließt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Gesetzesverordnungen handelt es sich um ein sehr komplexes und breit gefächertes Konstrukt von Paragraphen und Vorschriften.
Rechtsbereiche des Verkehrsrechts
Das Verkehrsrecht besitzt eine große Anzahl an Gesetzen und Verordnungen. Es kann grob in zwei große Themenblöcke eingeteilt werden: Dem allgemeinen Verkehrsrecht und dem besonderen Verkehrsrecht. Das besondere Verkehrsrecht setzt sich wiederum aus dem Schienenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Straßenverkehrsrecht und dem Wasserverkehrsrecht sowie Seeschifffahrtsrecht zusammen. Das Straßenverkehrsgesetz umfasst alle Wege, Plätze oder Routen, die Verkehrsteilnehmern zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Das Verkehrsrecht schließt alle rechtlichen Belange zum großen Themengebiet "Verkehr" ein. Das bedeutet, es befasst sich mit Voschriften und Gesetzen, die alle Wege, Plätze oder Routen betreffen, die Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Egal, ob in der Luftfahrt oder dem Wasser- oder Straßenverkehr.
Es gibt darüber hinaus Rechtsbereiche, die im Straßenverkehrsrecht differenziert werden können. Dazu gehören: Das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
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Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit besonderen Verstößen gegen das Verkehrsrecht. Die Verordnungen, die dem Verkehrsstrafrecht unterliegen, sind in folgenden Gesetzesbüchern vorzufinden:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht setzt sich aus den drei folgenden Bereichen zusammen:
- Verkehrshaftungsrecht
- Verkehrsunfallrecht
- Verkehrsvertragsrecht
In diesem Rechtsgebiet geht es im Wesentlichen um alle Belange zwischen einem Fahrzeughalter und einem anderen Bürger, Unternehmen oder einer Behörde. Beispielsweise werden darin alle Rechtsnormen in Bezug auf Unfallregulierung, Haftungsfragen und Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs festgehalten.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht regelt alle Bereiche, die ein Bußgeldverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit betreffen. Es geht grundsätzlich um Verstöße gegen die StVO, z.B.:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Halte- sowie Parkvergehen
- Verkehrszeichenmissachtung
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsverordnung (StVO)
Die Gesetze, die für alle "normalen" Verkehrsteilnehmer relevant sind werden im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsverordnung definiert.
Das Straßenverkehrsgesetz versteht sich als Teilbereich des Verkehrsrechts und bildet die Grundlage für das Straßenverkehrsrecht. Es ist ein Bundesgesetz, das in über 60 Paragraphen Rechtsnormen und Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer zusammenfasst.
Gegenstand des StVG
- Verkehrsvorschriften
- Haftung
- Straf- & Bußgeldvorschriften
- Verkehrszentralregister
- Fahrzeugregister
- Fahrererlaubnisregister
- Gemeinsame Vorschriften, Übergangsregelungen
Die Straßenverkehrsverordnung ist eine Rechtsordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Wohnen. Es beinhaltet die Verhaltenspflichten von allen Verkehrsteilnehmern und legt alle Verkehrsregeln und Verkehrszeichen fest.
Gegenstand der StVO
- Allgemeine Verkehrsregeln
- Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Die wichtigsten Fakten
- Das Verkehrsrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet.
- Die Gesetzgebung ist im öffentlichen Recht und Privatrecht formuliert.
- Das Straßenverkehrsrecht ist nur ein Teilbereich des Verkehrsrechts.
- Dieses besteht aus dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und dem Verkehrsstrafrecht.
- Die relevanten Gesetze für den "normalen" Verkehrsteilnehmer sind im StVG und in der StVO definiert.
Häufig gestellte Fragen
Das Verkehrsrecht ist ein sehr breit gefächertes und komplexes Rechtsgebiet. Es schließt alle Rechtsnormen und Gesetze ein, die sich auf den Verkehr, bzw. die Mobilität von Personen und Gütern, bezieht. Da es so umfassend ist kann es nicht in einem Gesetzesbuch zusammengefasst werden.
Das Verkehrsrecht wird im öffentlichen Recht und im Privatrecht behandelt. Darüber hinaus kann es in die Bereiche allgemeines und besonderes Verkehrsrecht unterteilt werden. Beim besonderen Verkehrsrecht finden sich Rechtsnormen zum Luft-, Schifffahrt- und Schienenverkehr. Das Straßenverkehrsrecht, was den meisten Personen geläufig ist, versteht sich nur als Teilgebiet des Verkehrsrechts. Dieses wird im Straßenverkehrsgesetz und in der Straßenverkehrsordnung definiert.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG) »
- Bundesminiszerium der Justiz: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) »
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Aufgaben und Struktur »
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