Das Bau- und Architektenrecht stellt einen komplexen Bereich mit öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Bezügen dar. Der Bauvertrag ist als klassischer Werkvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch angesiedelt.
Im Baurecht geht es auch ganz wesentlich um das öffentlich-rechtliche Vergabe- und Genehmigungsverfahren. Architekten sind mit einer komplizierten Vergütungsordnung und schwierigen Haftungsregelungen konfrontiert.
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Quellen
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Baugesetzbuch »
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