Bau- und Architektenrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Bau- und Architektenrecht stellt einen komplexen Bereich mit öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Bezügen dar. Der Bauvertrag ist als klassischer Werkvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch angesiedelt.

Im Baurecht geht es auch ganz wesentlich um das öffentlich-rechtliche Vergabe- und Genehmigungsverfahren. Architekten sind mit einer komplizierten Vergütungsordnung und schwierigen Haftungsregelungen konfrontiert.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Quellen

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Baugesetzbuch »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Recht