Minjobs sind als Nebenverdienst in Deutschland weit verbreitet. Normalerweise müssen Einkünfte über die Steuererklärung angegeben werden. Wenn man als Arbeitnehmer einen Minijob neben dem Hauptjob betreibt, muss man dann eine Minijob Steuererklärung abgeben?
Inhaltsverzeichnis:
Minijob und Steuererklärung
Grundsätzlich muss eine Beschäftigung in Form eines Minijobs nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent ab, die nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale fließt.
In der Minijob Zentrale wird die Beschäftigung auch angemeldet. Der Arbeitnehmer muss sich deshalb in der Regel nicht um die steuerrechtlichen Fragen seiner Beschäftigung kümmern.
Minijob und Hauptbeschäftigung in der Steuererklärung
Arbeitnehmer können diese Art der Beschäftigung zusätzlich zu einem regulären Job wahrnehmen, um ihr Gehalt aufzustocken. Auch in diesem Fall verändert sich steuerlich nichts. Der 'kleine' Job muss nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen.
Wann gehören die Minijobs in die Einkommensteuererklärung?
Ganz ohne Relevanz ist die Einkommensteuererklärung für Minijobber jedoch nicht. Wenn man mehr als einer Beschäftigung dieser Art nachgeht, wird die zweite steuerlich relevant. Dies gilt unabhängig davon, ob man zwei geringfügige Beschäftigungen alleine oder zusätzlich zu einem Hauptjob aufgenommen hat.
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Gibt es Rentenversicherungspflicht bei Minijobs?
Seit dem 01. Januar 2013 unterliegen Minijobber der Rentenversicherungspflicht. Dafür sind ihre Bezüge zunächst von 400 auf 450 Euro angewachsen. Mittlerweile liegt die Minijobgrenze bei 520 Euro. Die Arbeitnehmer können sich von der Rentenversicherungspflicht allerdings befreien lassen. Steigen die Einkünfte dann jedoch auf mehr als 520 Euro monatlich an, werden sie steuerpflichtig.
- Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, verliert wichtige Ansprüche bei der späteren Rente. Der Eigenanteil bei der Rentenversicherung im Minijob beträgt lediglich 16,20 Euro pro Monat. In diesem Beitrag ist enthalten, dass der Minijobber später die Zeit als Angestellter im Minijob anrechnen lassen kann.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Geringfügige Beschäftigung →
- Bundesministerium der Justiz: Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG →
- Bundesministerium der Justiz: Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld →
- Minijob-Zentrale: Abgaben für gewerbliche Minijobs →
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