Arbeitgeberzuschuss: Wirkung auf die Entfernungspauschale

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Entfernungspauschale kann trotz eines Arbeitgeberzuschusses bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Solange der Fahrtkostenzuschuss den Pauschalsteuersatz von 44 € pro Monat nicht überschreitet, bleibt er steuerfrei.

Um die korrekte Entfernungspauschale abzusetzen, muss der Arbeitgeberzuschuss davon abgezogen werden. Übersteigt der Zuschuss den festgeschriebenen Betrag, muss er komplett versteuert werden.
Die Lohnsteuer für den Fahrtkostenzuschuss beträgt 15 Prozent.

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Allgemeines zum Arbeitgeberzuschuss Entfernungspauschale

Die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit bereitet dem Arbeitnehmer meist hohe Kosten. Je weiter der Wohnort von der Arbeitsstelle entfernt ist, umso höher fallen die Ausgaben für die Fahrt aus. Der Staat entlastet den Arbeitnehmer an dieser Stelle und erlaubt es, das zu versteuernde Einkommen um die Fahrtkosten bei der Steuererklärung zu mindern.

Um die Entfernungspauschale steuerlich abzusetzen, muss ein Arbeitnehmer den direkten und kürzesten Fahrtweg von seiner Wohnung zur Arbeit berechnen und die Distanz in Kilometern festhalten. Hierbei darf nur der einfache Arbeitsweg berechnet werden, auch wenn man an einem Tag beispielsweise mehrmals zwischen Wohnung und Arbeit pendelt. Nach Berechnung der zurückgelegten Distanz multipliziert man diese nur noch mit 0,30 Euro, schon ergibt sich der absetzbare Betrag.
Ab dem 21. Entfernungskilometer können seit dem 01.01.2021 35 Cent pro gefahrenem Kilometer abgerechnet werden.

Kilometerpauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zum Arbeitsplatz x 0,30 €

Im allgemeinen kann auf diese Art und Weise pro Kalenderjahr bis zu 4.500 Euro geltend gemacht werden. Auch größere Beträge sind denkbar, aber hierzu müssen bestimmte Umstände gelten, wie beispielsweise der Nachweis höherer Kosten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Entfernungspauschale mit Arbeitgeberzuschuss absetzen

Viele Arbeitgeber entlasten ihre Angestellten mit einem Arbeitgeberzuschuss. Hierbei werden bestimmte Kosten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber übernommen, um seine Ausgaben zu mindern. Diese Zuschüsse werden zusätzlich zum monatlichen Arbeitsentgelt bezogen und werden grundsätzlich versteuert. Sie werden auch geldwerte Vorteile genannt.

Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten einen Arbeitgeberzuschuss gewähren, indem er Kosten der Arbeitnehmer übernimmt. Dies kann beispielsweise ein Zugticket sein oder Benzinkosten für den Arbeitsweg.

Bestimmte Sachbezüge können aber bis zu einem bestimmten festgelegten Betrag steuerfrei bezogen werden:

Manche Arbeitgeber zahlen die Bahntickets ihrer Angestellten oder übernehmen ihre Spritkosten, die für den Arbeitsweg anfallen. Solange ein Pauschalbetrag von 44 Euro pro Kalendermonat nicht überschritten wird, müssen die Arbeitgeberzuschüsse von den Arbeitnehmern nicht versteuert werden.

Die Auswirkung auf die Entfernungspauschale ist simpel: Der Arbeitgeberzuschuss muss einfach nur von der Entfernungspauschale abgezogen werden.

Wird der Pauschalbetrag überschritten, muss der Zuschuss für die Fahrtkosten im vollen Umfang versteuert werden. Der Steuersatz für die Versteuerung der Fahrtkostenzuschüsse beträgt 15 %.

Fahrtkostenzuschuss oder Lohnerhöhung? Was ist besser?

Das kommt immer auf den individuellen Fall an: Solange der Fahrtkostenzuschuss unter dem Steuerfreibetrag von 44 € liegt, muss er nicht versteuert werden. Man muss gegenrechnen, wie viel Netto man tatsächlich mehr verdienen würde, wenn man alle Abzüge bei einer Gehaltserhöhung berücksichtigt und am Ende schauen, welche Variante sich mehr rentiert. Für viele lohnen sich geldwerte Vorteile allein schon deswegen, weil sie steuerliche Spielräume bieten und sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer davon profitieren.

Kann ich meine Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, auch wenn ich Arbeitgeberzuschüsse erhalte?

Wenn man hohe Ausgaben für den Arbeitsweg hat, kann man die Entfernungspauschale als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Zieht man die Arbeitgeberzuschüsse von der Kilometerpauschale ab und betragen diese immer noch mehr als 1.000 €, können diese meist von der Einkommensteuer abgesetzt werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten »
  2. Bundesministerium der Finanzen: Entfernungspauschalen »
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen »
  4. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen »

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