Die Funktion und Rolle des Finanzamts bei der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Finanzämter gehören zur Landesverwaltung. Sie unterstehen entweder einer Oberfinanzdirektion, einem Landesamt für Steuern (z.B. in Bayern) oder direkt dem Landesfinanzministerium (z.B. in Berlin).

Ein Finanzamt kann von jedem Bürger eine Steuererklärung einfordern, Zuwiderhandlungen sankitonieren und steht auch beratend zur Seite.

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Welche Funktion hat das Finanzamt?

Maßgeblich werden die Aufgaben der Ämter über das Gesetz der Finanzverwaltung (FVG) bestimmt. Zu lesen ist hier in § 17, dass das Finanzamt die Verwaltungshoheit über die Steuern hat, insofern es sich nicht um die Verbrauchssteuern (die bundeseinheitlich geregelte Mehrwertsteuer) handelt oder eine andere Steuer per Gesetz auf ein anderes staatliches Organ (Bundesfinanzbehörden, Gemeinden) übertragen wurde.

  • Für die Steuererklärung bedeutet dies folgendes: Die Finanzämter sind mit der Aufgabe betraut, die Gelder, die dem Staat per Gesetz zustehen, auch zuzuführen. Sie haben also das Recht, von jedem Bürger (natürlich oder juristisch) eine Steuererklärung einzufordern.

Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Zuwiderhandlung zu sanktionieren. Aus diesen Rechten folgt, dass die Ämter alle Dokumente, die für die Erklärung notwendig sind, kostenfrei zur Verfügung stellen.

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Das Finanzamt bietet inhalte Hilfe bei Steuererklärungen

Bezüglich der Steuererklärung hat das Finanzamt aber nicht nur das Recht, die Abgabe zu fordern und eventuell zu sanktionieren, wenn dies ausbleiben sollte.

Es ist auch dazu verpflichtet, dem Bürger bei der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung zu helfen. Bei Fragen nach bestimmten Bedeutungen bzw. Fachbegriffen in der Erklärung ist der jeweils zuständige Sachbearbeiter zur Auskunft verpflichtet.

  • Dabei muss allerdings folgendes berücksichtigt werden: Die Hilfe beschränkt sich auf inhaltliche Erklärungen und dient dazu, Fehler bei der Erstellung der Erklärung zu vermeiden. Das Amt ersetzt nicht den Steuerberater und darf nicht über Steuertricks oder Steuersparmöglichkeiten informieren.

Als weitere Hilfestellung ist das Finanzamt angehalten, den Prozess der Erstellung und Abgabe der Erklärung zu beschleunigen und zu vereinfachen. Der greifbarer Beweis dafür, dass es diesem Auftrag nachkommt, ist das ELSTER-Verfahren, das eine elektronische Übermittlung der Erklärung an die Finanzämter ermöglicht.

Steuerbescheid

Ist die Steuererklärung abgegeben, ist es am Amt, einen entsprechenden Steuerbescheid zu erstellen. Dieser entscheidet darüber, ob der Steuerpflichtige zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt und ob deshalb eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung nötig wird.

Wenn der Steuerbescheid von Seiten der Behörde nicht als rechtskräftig bezeichnet wird, ist er von ihrer Seite rechtskräftig. Der Bescheid wird stets mit einer Einspruchsfrist verschickt, in welcher Bürger die Möglichkeit hat, sich gegen diesen zu wehren. Bleibt dies aus, ist er endgültig rechtskräftig.

Wie findet man sein Finanzamt?

Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung abgeben muss oder umzieht, hat in der Regel aber noch eine weitere Frage: Wo ist eigentlich das für einen zuständige Amt?

Hier finden Sie alle Finanzämter.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bezirk, Sitz und Aufgaben der Finanzämter (FVG § 17)
  2. Online Finanzamt: ElsterFormular zum Download

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