Grundsätzlich ist jeder Mensch in Deutschland, der mehr als 8354 Euro bzw. bei Paaren 16708 Euro verdient, dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Liegen die eigenen Einkünfte unter dem Steuerfreibetrag, kann das Finanzamt jedoch trotzdem die Abgabe einer solchen Erklärung einfordern.
Inhaltsverzeichnis:
Steuererklärung: Abgabepflicht auch für Rentner
Zur Abgabe verpflichtet sind auch Rentner, deren Altersbezüge die für sie gültigen Steuerfeibeträge übersteigen. In jedem Fall müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Nebeneinkünfte erzielt haben, die einen Betrag von 520 Euro monatlich überstiegen.
Lediglich Arbeitnehmer sind von der jährlichen Abgabe der Erklärung befreit. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen.
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Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
- Beide Eheleute haben gearbeitet und einer der Partner war zugleich in den Lohnsteuerklassen 4 und 6.
- Das Finanzamt hat einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
- Es wurden Entgeltersatzleistungen oder Nebeneinkünfte bezogen, die eine Höhe von 520 Euro monatlich überstiegen.
- Der Arbeitnehmer war bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt.
Wann muss eine Steuererklärung gemacht werden, wenn man als arbeitlos gemeldet ist?
Arbeitslose, die in dem gesamten Jahr keinen Arbeitslohn bezogen haben, jedoch Überschusseinkünfte (Zinsen, Mieten, etc.) verbuchen konnten, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Gleiches gilt dann, wenn eine Person, ganz gleich in welcher beruflichen Position, außerordentliche Einkünfte (Abfindung, etc.) erzielt hat.
Hat sich ein Ehepaar scheiden lassen und beide Partner haben im gleichen Jahr wieder geheiratet, muss die Erklärung ebenfalls beim Finanzamt eingereicht werden.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Steuerpflicht (EStG § 1) →
- Online Finanzamt: ElsterFormular zum Download →
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