Elementarschadenversicherung sichert gegen Umweltschäden ab

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem Einzug ins Eigenheim beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Man kann sich nicht nur über einen größeren finanziellen Spielraum freuen, die Immobilie ist ein bleibender Vermögenswert. Aber: Verschiedene Ereignisse stellen eine Gefahr dar.

Stürme, Feuer oder Schäden an Wasserleitungen ziehen die Bausubstanz in Mitleidenschaft. Eine Elementarschadenversicherung kann Abhilfe schaffen.

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Umfang und Leistungen einer Elementarschadenversicherung

Prinzipiell wird der Elementarschaden als ein Ereignis klassifiziert, der auf das Wirken der Elemente – also Naturgefahren – zurückzuführen ist.

Es handelt sich bei der Elementarschadenversicherung also um eine Versicherung, die folgendes berücksichtigt:

  • Hochwasser
  • Erdbeben
  • Lawinen
  • Erdrutsche o. Ä.
  • Vulkanausbrüche
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Elementarschadenversicherung für Immobilienbesitzer

Eine Versicherung wie die Elementarschadenversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer von Bedeutung, da in keiner anderen Police die Palette der Elementarschäden so umfassend versichert wird. Häufig wird der Elementarschadenschutz als Zusatzdeckung in das Leistungsspektrum der Wohngebäudeversicherung integriert.

Hat man den Abschluss versäumt, lässt sich die Elementarschadenversicherung auch als separate Versicherung in das Sicherheitsnetz integrieren.

Die Leistungen der Elementarschadensversicherung

Grundsätzlich wäre es aus Sicht der Versicherten wünschenswert, den Schutz individuell anzupassen. Schließlich ist in Bayern eine Sturmflut eher unwahrscheinlich. Und Bewohner der Nordseeküste werden wahrscheinlich auch auf lange Sicht keine Lawinen fürchten müssen. Durch die Tatsache, dass es sich bei den angebotenen Produkten meist um die kombinierte Elementarschadenversicherung handelt, lassen sich einzelne Schadensbereiche nicht einfach abwählen.

Vielmehr umfasst die Versicherung das gesamte Spektrum versicherungsfähiger Elementarschäden. Hinsichtlich des Beitrags spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, darunter die Art und Weise der abzusichernden Immobilie. Aber auch die Lage wirkt sich auf die Prämie aus, da die Versicherungswirtschaft für die einzelnen Elementarschäden individuelle Risikoverteilungen erstellt.

  • Nicht jede der Elementargefahren ist nur im Rahmen einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Vielmehr lassen sich beispielsweise Sturm und Hagel oder die Auswirkungen des Blitzschlags bereits in der Wohngebäude- und Hausratversicherung berücksichtigen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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