Gewerberechtsschutzversicherung bei Selbstständigkeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ob Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler: Die Gewerberechtsschutzversicherung wird für jede Form der Selbständigkeit angeboten.

Auch für Unternehmen bieten Rechtsanwälte keine günstigeren Konditionen, so dass die Kosten – vor allem bei mehreren Instanzen – sehr hoch ausfallen können.

Mit der Versicherung werden die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers auf finanzieller Ebene abgedeckt.

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Leistungen der Gewerberechtsschutzversicherung

Der Gewerberechtsschutz ist für Unternehmer wichtig. Das liegt vor allem daran, dass das Recht als solches regelmäßig verändert, erweitert oder erneuert wird.

Das Fachwissen zu Gesetzen und Verordnungen ist bei Unternehmern aufgrund von Zeitmangel meist nicht vorhanden, weshalb es sich lohnt, die unternehmerische Tätigkeit mit einer solchen Versicherung vor hohen Kosten abzusichern.

In der Gewerberechtsschutzversicherung sind in der Regel folgende Leistungen abgedeckt:

  • für Nebengeschäfte Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Arbeitgeberrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar-Rechtsschutz

Grundsätzlich hängen die genauen Leistungen der Versicherung immer vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und der Wahl des Versicherungsnehmers ab. Sie kann aber aufgrund des so genannten Bausteinprinzips auch individuell auf die berufliche Situation angepasst werden.

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Welche Kosten übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung?

In der Gewerberechtsschutzversicherung werden unter anderem Kosten für:

  • Rechtsanwälte entsprechend Honorarvereinbarungen
  • Zeugen
  • Reisen des Anwalts
  • Sachverständige
  • Anwälte der Nebenanklage
  • Kautionsstellungen (i. d. R. als Darlehen bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe)

übernommen.

Ausschlüsse bei der Gewerberechtsschutzversicherung

Grundsätzlich werden nicht alle Kosten übernommen. So sind meist bestimmte Ausschlüsse vorgesehen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • rückwirkender Entfall des Versicherungsschutzes, wenn der Versicherte wegen Vorsatzes rechtskräftig verurteilt wurde (Ausnahme: Strafbefehl)
  • der Vorwurf, dass Vereinbarungen über Preisgestaltungen oder Geschäftsbedingungen kartellrechtswidrig erfolgten

Liegt eine Doppelversicherung für die Rechtsschutzversicherung vor (mehrere Verträge bei verschiedenen Versicherungsunternehmen), so hat der ältere Vertrag Vorrang. Der jüngere Versicherungsvertrag wird demnach rückwirkend ab Beginn aufgehoben.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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