Der vollständige Verlust eines Körperteils bzw. seine völlige Funktionsunfähigkeit hat fast immer Auswirkungen auf die Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit einer Person. Mithilfe der Gliedertaxe wird festgelegt, wie stark bei einer Person der Grad der Beeinträchtigung (Invalidität) ist. Dies wird durch die Angabe bestimmter Prozente verdeutlicht.
Inhaltsverzeichnis:
Gliedertaxe Tabelle
Es wurde eine Tabelle entwickelt, in der die einzelnen Körperteile aufgelistet sind sowie die in Prozent angegebene Invalidität, wenn das jeweilige Körperteil ganz verlorengegangene oder vollständig funktionsunfähig ist. Die Tabelle umfasst vor allem die folgenden Körperteile:
Körperteil | prozentuale Invalidität |
---|---|
Arm im Schultergelenk | 70% |
Arm bis oberhalb Ellenbogengelenk | 65% |
Arm bis unterhalb Ellenbogengelenk | 60% |
Hand im Handgelenk | 55% |
Daumen | 20% |
Zeigefinger | 10% |
anderer Finger | 5% |
Bein über der Mitte Oberschenkel | 70% |
Bein bis zur Mitte Oberschenkel | 60% |
Bein bis unterhalb des Knies | 50% |
Bein bis zur Mitte Unterschenkel | 45% |
Fuß im Fußgelenk | 40% |
große Zehe | 5% |
sonstige Zehe | 2% |
Auge | 50% |
Gehör auf einem Ohr | 30% |
Geruchssinn | 10% |
Geschmackssinn | 5% |
Für Personen, die einen Heilberuf ausüben, bieten Unfallversicherungen besondere Gliedertaxe-Werte an. Die Ursache hierfür liegt darin, dass Heilberufler in besonderer Weise auf bestimmte Körperteile angewiesen sind. Aus diesem Grund kann etwa ein Arme oder eine Hand im Handgelenk mit bis zu 100% bewertet werden.
Geht dem Versicherungsnehmer die Funktionsfähigkeit eines Auges verloren, kann der Wert auf bis zu 80% festgelegt werden. Ist ein Bein oder ein Fuß funktionsunfähig oder wird der Versicherte beidseitig gehörlos, zahlt die Versicherung bis zu 70%. Für Daumen oder Zeigefinger liegt der Wert bei 60%, für jeden anderen Finger bei 20%.
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Verbesserte Gliedertaxe
Die verbesserte Gliedertaxe ist eine Leistungserweiterung der allgemeinen Gliedertaxe. Dabei werden im Rahmen von Versicherungspaketen für jeden Körperteil eigene, meist höhere Prozentsätze bezüglich der Invalidität festgelegt. Wird etwa nach der klassischen Gliedertaxe der Verlust oder die vollkommene Funktionsunfähigkeit mit 50% bewertet, so beträgt der Wert nach der verbesserten Gliedertaxe z. B. 60%.
- Wer eine Unfallversicherung mit verbesserter Gliedertaxe abschließt, erhält im Schadensfall mehr Geld, muss aber auch höhere Versicherungsprämien zahlen.
Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe - Beispiel
Ein praktisches Beispiel kann zeigen, wie sich der Invaliditätsgrad gemäß Gliedertaxe auf die Leistung der Unfallversicherung auswirkt. Ein Versicherungsnehmer hat mit seiner Unfallversicherung 100.000 Euro als Versicherungssumme vereinbart. In dem von ihm gewählten Tarif hat ein Fuß in der Gliedertaxe einen Wert von 40%.
Ist es nach einem Unfall notwendig, dem Versicherungsnehmer einen Fuß zu amputieren, zahlt ihm die Unfallversicherung 40.000 Euro. Wurde zwischen den Vertragsparteien eine sogenannte Progression vereinbart, ist auch eine höhere Summe möglich, weil eine Progression zur Folge hat, dass von der Versicherungsgesellschaft im Falle einer schweren Behinderung ein höherer Betrag gezahlt werden muss.
Ist ein Körperteil nach einem Unfallereignis nur teilweise funktionsunfähig, dann wird die Unfallversicherung auch nur einen Teil des zugrundeliegenden Prozentsatzes anrechnen und einen Teilbetrag auszahlen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) →
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