Die Jagdhaftpflichtversicherung als Teil der Haftpflicht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in Deutschland den Jagdschein erwerben möchte, der muss eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen, die sich aufgrund von Jagdunfällen ergeben und zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen können.

Eine Jagdhaftpflichtversicherung dient aber nicht nur zur Regulierung von etwaigen Forderungen, sondern auch zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Die rechtliche Grundlage bildet hier § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG).

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Die Jagdhaftpflichtversicherung ist nicht nur für Jungjäger geeignet

Prinzipiell ist eine solche Versicherung vor allem für Jagd-Einsteiger, also für Jungjäger sinnvoll, weil gerade am Beginn einer Jäger-Karriere das Risiko von Jagdunfällen deutlich größer ist.

Darüber hinaus müssen aber auch die folgenden Personen eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen:

  • Jäger
  • Jagdpächter
  • Jagdveranstalter
  • Forstbeamte
  • Förster
  • Forst- und Jagdaufseher
  • Jagdfalkner

Diese Versicherung ist für diese Personen beziehungsweise Berufsgruppen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und damit eine Pflichtversicherung. Wer also nicht über eine solche Versicherung verfügt, darf sich in den genannten Bereichen weder privat noch beruflich engagieren.

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Kosten einer Jagdhaftpflichtversicherung

Eine geringe Deckungssumme ist verlockend, denn man kann in diesem Fall mit einem günstigen Versicherungsbeitrag rechnen, was zunächst Geld spart. Geschieht allerdings ein Jagdunfall, bei dem der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann, zeigt sich schnell der Nachteil einer zu niedrig gewählten Deckungssumme.

Die Versicherung beteiligt sich dann nämlich nur bis zur maximalen Deckungssumme an der Schadenssumme. Der restliche Teil der Kosten muss vom Versicherungsnehmer beglichen werden.

Es gibt zahlreiche Versicherer, die eine Jagdhaftpflichtversicherung anbieten. Um einen Versicherer mit niedrigen Beiträgen und einem gleichzeitig hohen Leistungsumfang zu finden, lohnt sich ein Vergleich.

Mindestdeckungssumme einer Jagdhaftpflichtversicherung

In Deutschland bekommt man einen Jagdschein nur, wenn man nachweislich eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wobei diese dem gesetzlich festgelegten Versicherungsrahmen entsprechen muss. Gefordert sind als absolutes Minimum 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro im Falle von Sachschäden.

Wer sehr oft auf die Jagd geht oder regelmäßig an Gesellschaftsjagden teilnimmt, der sollte höhere Deckungssummen in Betracht ziehen. Da bei einer Jagd meistens Schusswaffen eingesetzt werden, sind Unfälle mit schwerwiegenden Konsequenzen möglich.

Im Falle von Personenschäden müssen häufig Notarztwagen eingesetzt werden und nicht selten werden Operationen notwendig. Zudem folgen oft lange Aufenthalte in einer Klinik oder einem Reha-Zentrum. Schon aufgrund solcher Konsequenzen ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- oder Sachschäden angemessen.

Ist die Jagdhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Aufwendungen für eine Jagdhaftpflichtversicherung kann man als "sonstige Vorsorgeaufwendung" steuerlich geltend machen. Dazu braucht man nur in der "Anlage Vorsorgeaufwände" die entsprechenden Beiträge in die Zeilen 46 bis 50 in der Einkommenssteuerklärung einzutragen. Damit man seine Jagdhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen darf, muss man allerdings steuerpflichtiges Einkommen erzielen oder zu versteuernde Einnahmen erwirtschaften.

Der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt. Wer nicht sicher ist, ob er die Beitrage für eine solche Versicherung absetzen darf oder nicht, der sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Leistungen einer Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagd ist ein mit Risiken verbundenes Hobby beziehungsweise ein gefahrvoller Teil von Berufen wie Förster, Forstbeamter oder Forst- und Jagdaufseher. Deshalb sollten die Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung möglichst umfassen sein. Besonderes Augenmerk sollte auf Leistungen liegen, die eventuell gehaltene, geprüfte Jagdhunde betreffen.

Folgende Situationen sollten in den Bereichen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von einer Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt werden:

  • Fehlverhalten eingesetzter Jagdhunde
  • Haltung und Nutzung von Jagdhunden
  • Forderungsausfall (bei jagdbezogener Tätigkeit)
  • Betrieb von speziellen Einrichtungen
  • Durchführung von Jagdgesellschaften
  • Produktrisiko bezüglich weitergegebenem oder verkauftem Wild
  • Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen
  • Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
  • Versicherungsschutz (mit weltweiter Gültigkeit)

Wer im Besitz von Jagdwaffen und dazugehöriger Munition ist und diese auch bei einer Jagd verwendet, der benötigt meist eine eigens vereinbarte Zusatzleistung für derartige Gegenstände. Eine Jagdhaftpflichtversicherung kann übrigens für ein Jahr oder für drei Jahre abgeschlossen werden.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 17 »

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