Pedelec Versicherung zur Absicherung von Schäden

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Fahrzeug, das der Gesetzgeber dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt hat. Aus diesem Grund wird für das Fahren mit einem Pedelec, selbst wenn es über eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h verfügt, weder ein Führerschein noch ein Versicherungskennzeichen oder eine Zulassung benötigt. Es existiert auch keine Helmpflicht oder eine Altersbeschränkung.

Die rechtliche Grundlage für die Definition eines Pedelecs ist § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bezüglich einer Pedelec Versicherung ist zu unterscheiden zwischen einem normalen Pedelec und einem S-Pedelec.

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Pedelec Versicherung - Versicherungspflicht?

Ein normales Pedelec, auch als "Pedal Electric Cycle" bezeichnet, gilt als Elektrofahrrad. Bei einem solchen Fahrzeug darf eine Motorunterstützung verbaut sein, die Geschwindigkeiten von höchstens 25 km/h möglich macht und welches höhere Geschwindigkeiten nur durch den Einsatz des Fahrers zulässt, nicht aber durch technische Unterstützung.

Eine spezielle E-Bike Versicherung ist für ein Pedelec bis 25 km/h gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es sinnvoll, seine Privathaftpflichtverscherung daraufhin zu überprüfen, ob Leistungen enthalten sind, die Schäden durch ein Fahrrad mit abdecken.

Anders als bei der langsamen Variante ist das schnelle Pedelec (S-Pedelec) als Kleinkraftrad eingestuft, weil die Unterstützung durch den Motor beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h reicht und erst dann abschaltet. Für ein solches S-Pedelec ist nicht nur ein Mofa-Führerschein notwendig, sondern auch eine Kfz-Haftpflicht- bzw. Rollerversicherung. Eine normale Privathaftpflichtversicherung ist für ein solches Fahrzeug nicht ausreichend.

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Pedelec Versicherung - Kosten

Die anfallenden Kosten für eine Pedelec Versicherung ergeben sich aus der Unterteilung in die zwei verschiedenen Fahrzeug-Kategorien, aus denen sich wiederum unterschiedliche Vorschriften bezüglich der notwendigen Versicherung ergeben. Es gilt:

  • Pedelec = Versicherung im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung ist ausreichend
  • S-Pedelec = eigene Kfz-Haftpflicht- oder Rollerverscherung ist notwendig

Da die meisten über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, kann ihr Leistungsumfang beim Erwerb eines Pedelec eventuell so erweitert werden, dass aus ihr sozusagen eine Pedelec Versicherung wird. Aufgrund der Einstufung als Fahrrad beinhalten die allermeisten Versicherungen die entsprechenden Leistungen aber bereits.

Solche Haftpflichtversicherungen sind bereits für wenige Euro im Jahr erhältlich, ein Preisvergleich ist aber schon im Hinblick auf den Leistungsumfang immer lohnenswert.

Pedelec Versicherung - Kennzeichen?

Ein Pedelec hat rechtlich betrachtet den Status eines Fahrrades. Da ein solches kein Kennzeichen besitzen muss, entfällt diese Pflicht auch für das Pedelec. Etwas anders stellt sich die Situation beim S-Pedelec dar. Die für solch ein Fahrzeug abzuschließende Kfz-Haftpflicht- oder Rollerversicherung beinhaltet ein sogenanntes Versicherungskennzeichen.

Pedelec Versicherung - Schutz vor Diebstahl

Bei den meisten Anbietern reicht bereits ein sogenannter Basisschutz im Rahmen der Hausratversicherung, um ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec gegen den Diebstahl aus einer Wohnung, einem Fahrradkeller oder von anderen Orten (diese müssen im Versicherungsschein aufgeführt sein) abzusichern.

Viele Hausratversicherungen lassen sich auf Wunsch den Schadensfall durch Diebstahl erweitern. In diesem Fall ist das Pedelec auch abgesichert, wenn es etwa an einer U-Bahnstation oder vor einem Geschäft entwendet wird.

Eine solche, erweiterte Hausratversicherung beinhaltet aber stets nur den Schutz eines nicht versicherungspflichtigen Pedelecs.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 »

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