Die Zillmerung im Rahmen von Versicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter der Zillmerung beziehungsweise dem Zillmer-Verfahren verstehen Versicherungsexperten ein mathematisches Rechenverfahren, mit dem eine Versicherungsgesellschaft die sogenannten Abschlusskosten für eine Lebens- oder Rentenversicherung auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.

Die Besonderheit besteht darin, dass der Versicherungsnehmer die Abschlusskosten trotzdem direkt ab dem Vertragsabschluss zu zahlen hat. Die rechtliche Grundlage für die Zillmerung ist die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV).

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Beispiel und Formel zur Berechnung der Zillmerung

Das Zillmer-Verfahren, das auch einfach als Zillmerung bezeichnet wird, kann mithilfe einer einfachen Formel durchgeführt werden, die folgende Bestandteile enthält:

  • Nettobeitrag
  • Laufzeit
  • Höhe Gesamtbeiträge
  • Zillmersatz (maximal 4 Prozent)
  • gezimmerter Beitrag

Mit diesen Bestandteilen lässt sich die Formel für die Zillmerung bilden, mit deren Hilfe man den monatlich zu zahlenden Beitrag einschließlich des Zillmersatzes errechnet:

Höhe der Gesamtbeiträge x Zillmersatz = Abschlusskosten : Laufzeit = Kosten gezillmert

Beispiel:
36.000 Euro x 2,5 Prozent = 900 Euro : 360 Monate = 2,50 Euro (monatlicher Beitrag = 102,50 Euro)

Die Berechnung unter Anwendung der Formel lässt sich am einfachsten an einem praktischen Beispiel verdeutlichen.

Nimmt man an, für eine Lebensversicherung wurden 100 Euro als monatlicher Sparbeitrag vereinbart. Dieser Beitrag enthält keine Kosten für Verwaltung oder Versicherungsschutz. Als Laufzeit für den Vertrag sind 30 Jahre festgesetzt. Während dieser Laufzeit würde der Versicherungsnehmer also Beiträge in Höhe von 36.000 Euro einzahlen.

Beträgt der Zillmersatz, der laut Gesetzgeber maximal 4 Prozent betragen darf, im Beispielfall 2,5 Prozent (bezogen auf die eingezahlten Beiträge), dann darf die Versicherungsgesellschaft Abschlusskosten in Höhe von 900 Euro auf die gesamte Laufzeit von 30 Jahren verteilen. Die so entstehenden Kosten von monatlich 2,50 Euro müssen zum Nettobeitrag hinzugerechnet werden.

Der "gezillmerte" Beitrag beträgt dann pro Monat 102,50 Euro. Dazu kommen noch weitere Kostenfaktoren des Lebensversicherungsbeitrags.

  • Im Jahre 2008 wurde das Gesetz dahingehend abgeändert, dass die Abschlusskosten nicht auf einmal eingefordert werden dürfen, sondern gleichmäßig über die ersten fünf Jahre verteilt sein sollen. Die Abschlusskosten des obigen Beispiels in Höhe von 900 Euro werden also vom Versicherungsnehmer fünf Jahre lang mit monatlich 15 Euro abbezahlt und fließen nicht in den Vermögensaufbau, sondern gehen direkt an die Versicherung. Es ist sinnvoll, zu überprüfen, ob dies von der Versicherung so gehandhabt wird.
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Provision und weitere Kostenfaktoren der Zillmerung

Zu den Abschlusskosten kommen noch weitere Bestandteile aus dem Lebensversicherungsbeitrag hinzu, die ebenfalls vom Versicherungsnehmer getragen werden müssen.

Dies können beispielsweise sein:

  • Verwaltungskosten
  • Bezahlung des Versicherungsschutzes im Todesfall

Diese Kosten sowie die Zillmerung sorgen dafür, dass sich eine Lebensversicherung vor allem in den ersten Jahren ihrer Laufzeit rein rechnerisch im Minus befindet und erst zu einem späteren Zeitpunkt einen positiven Wert aufweist.

Da sich ein positiver Wert nicht schon nach wenigen Jahren zeigt, sollte man eine Lebensversicherung nie frühzeitig kündigen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass man überhaupt kein Geld erhält oder nur sehr wenig.

Rückkaufswert im Rahmen der Zillmerung

Als Rückkaufswert wird in Fachkreisen der Betrag bezeichnet, den eine Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer zahlt, wenn sie seine Rechte auf zukünftige Leistungen aus einer Lebensversicherung zurückkauft.

Dieser Rückkaufswert, der zu Beginn der Laufzeit teilweise sogar deutlich unter den bereits gezahlten Beiträgen liegt, wird auch als "gezillmerter Rückkaufswert" bezeichnet.


Quellen

Bundesministerium der Justiz: Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) »

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