Der Aufhebungsvertrag während der Ausbildung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Es kann gute Gründe geben, eine Ausbildung durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden.

Auch besondere Arbeitsverhältnisse können mit einer solchen einvernehmlichen Vereinbarung wirksam gelöst werden. Besonders für den Auszubildenden will diese Entscheidung jedoch gut überlegt sein.

Ein Azubi sollte einen solchen Vertrag allerdings nur nach eingehender Prüfung, idealerweise auch immer erst nach Rücksprache mit einem Fachanwalt unterzeichnen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Chancen und Risiken
  2. Sperrzeiten

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Aufhebungsvertrag und Ausbildung - Chancen und Risiken

Manchmal stellen Auszubildende während der Ausbildung fest, dass der gewählte Ausbildungsgang nicht der Richtige für sie ist oder sie den Ausbildungsbetrieb wechseln wollen.

In diesen Fällen kann eine Aufhebungsvereinbarung die erste Wahl sein, wenn man das Ausbildungsverhältnis beenden will.
Auch Dauerkonflikte mit dem Ausbilder können so einverständlich beendet werden.

Vorteilhaft ist dabei, dass keine Fristen einzuhalten sind, und man auch alle anderen Folgen der Kündigung einvernehmlich regeln kann.

Auch wenn dem Auszubildenden eine fristlose Kündigung droht, mag der Aufhebungsvertrag die bessere Alternative sein, um sich die Zukunft nicht zu verbauen.

  • Geht allerdings Druck vom Arbeitgeber aus, das Ausbildungsverhältnis auf diese Art und Weise zu lösen, sollte der Auszubildende rechtlichen Rat einholen und im Zweifel keine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen. Der Arbeitgeber kann den Auszubildenden nicht ordentlich kündigen.
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Sperrzeiten und unterbrochene Ausbildung

Der Arbeitgeber kann ein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündigen. Mit einem Aufhebungsvertrag kann dieser besondere Schutz unterlaufen werden.

Hat der Auszubildende keinerlei Interesse, sein Ausbildungsverhältnis aufzugeben, sollte er sich nicht auf eine Aufhebungsvereinbarung einlassen.

Ihm droht eine Sperrzeit bei Sozialleistungen und er müsste sich auf die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz machen, was mühevoll sein kann.

Eine unterbrochene Ausbildung kann auch weitere Komplikationen - etwa mit der Berufsschule - nach sich ziehen und ist möglichst zu vermeiden. Für den Auszubildenden steht zu viel auf dem Spiel, um sich leichtfertig um den Ausbildungsplatz bringen zu lassen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Kündigung
  2. Bundesministerium der Justiz: Arbeitsförderung - Ruhen bei Sperrzeit

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