Pausenregelung - Wie lang sollten die Pausen sein?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wenn ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin zwischen den Arbeitszeiten komplett von den entsprechenden Pflichten im Beruf befreit ist, liegt arbeitsrechtlich gesehen eine Pause vor. Hierbei darf sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin auch nicht in einem Bereitschaftsdienst befinden.

Stattdessen muss es möglich sein, während der Pause den Arbeitsbereich verlassen zu können. Ausnahmen dieser Pausenregelung sind hingegen möglich, falls eine entgegenstehende Regelung vorliegt.

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Wie sieht die Pausenregelung aus?

Selbstverständlich hat jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin nach einer bestimmten Anzahl an Arbeitsstunden ein Recht auf Pausen. Laut dem Arbeitsschutzgesetz sehen die gesetzliche Pausenzeiten folgendermaßen aus:

  • Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, darf mindestens eine Pause von 30 Minuten einlegen.
  • Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden sollte die Pause mindestens 45 Minuten betragen.

Selbstverständlich können die Pausen in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Pause mindestens 15 Minuten beträgt. Außerdem sollte beachtet werden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Stunden ohne eine eingelegte Pause arbeiten dürfen.

Für Jugendliche gelten zudem andere Ruhezeiten. Denn Jugendliche müssen mindestens 30 Minuten Pause erhalten bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und sechs Stunden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit muss mindestens 60 Minuten Pause gewährt werden.

Neben der Pausenregelung ist es ebenfalls sehr wichtig, die Ruhezeiten, die nach der Beendigung des jeweils täglichen Arbeitseinsatzes gelten, einzuhalten.

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Wer bestimmt die Pausenregelung?

Die Pausenregelung wird meist von dem Arbeitgeber festgelegt. Dieser muss die Pausen bereits im Vorfeld bestimmen. Dabei dienen die Angaben im Arbeitsschutzgesetz lediglich als Mindestangaben. Deshalb kann der Arbeitgeber sich durchaus für längere Pausen entscheiden. Der Arbeitgeber muss die Pausen jedoch angemessen festlegen. Beispielsweise darf er keine zu langen Pausen festsetzen.

Eine individuelle Pausenregelung ist daher meist nicht möglich. Dennoch geben einige Arbeitgeber einen zeitlichen Rahmen für die Pausen an. Die genaue Pause innerhalb dieses Zeitrahmens können sich in diesen Fällen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen selbst aussuchen.

  • Sofern es einen Betriebsrat gibt, darf dieser bei der Pausenregelung mitbestimmen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen »

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