Freistellung - Was bedeutet das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Freistellung wird zum Teil auch als 'Beurlaubung' oder 'Suspendierung' bezeichnet. Wird ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin freigestellt, wird er oder sie den Beruf bzw. den Job beim jeweiligen Unternehmen nicht mehr ausüben können. Trotzdem wird der Angestellte während dieser Zeit den vollständigen Lohn erhalten, bis die Kündigungsfrist beendet ist. Dadurch können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer profitieren.

Der Arbeitnehmer hat nämlich durch die Freistellung Zeit, die Kündigung zu verkraften und sich einen neuen Job zu suchen. Der Arbeitgeber muss hingegen nicht befürchten, dass der entlassene Mitarbeiter für einen chaotischen oder unruhigen Arbeitsplatz sorgt oder die Firmengeheimnisse einem Konkurrenten verrät.

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Was ist eine Freistellung?

Im Grunde wird zwischen den einseitigen und den einvernehmlichen Freistellungen unterschieden. Bei der einseitigen Variante entscheidet der Arbeitgeber ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers über die Freistellung.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn

  • die Firma in Insolvenz geht,
  • eine Kündigung aufgrund von einem Fehlverhalten vorliegt,
  • ein Mitarbeiter in der Führungsebene suspendiert wurde.

Bei einvernehmlichen Freistellungen handelt es sich um Freistellungen, die in gemeinsamer Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers erfolgen. In diesen Fällen wird der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung weiterhin gelten.

Bei einvernehmlichen Freistellungen muss der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot einhalten und sich an die Verschwiegenheitsauflage halten. Der Arbeitgeber hat hingegen weiterhin eine gesetzliche Fürsorgepflicht.

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Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung?

In einigen Situationen kann der Arbeitnehmer die Freistellung beanspruchen. Beispielsweise muss der Arbeitgeber den entlassenen Mitarbeiter freistellen, wenn es um Termine rund um die Stellensuche geht. So kann der Arbeitnehmer freigestellt werden, wenn er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, Beratungstermine wahrnehmen muss oder einen Bewerbertest vor sich hat.

Doch auch für Weiterbildungen kann der Arbeitnehmer freigestellt werden. Mütter können außerdem von dem Mutterschutz Gebrauch machen. Dadurch können sie sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen nach der Geburt freigestellt werden.

Weitere Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung bzw. Beurlaubung hat, sind unter anderem:

  • Der Arbeitnehmer muss sich um kranke Kinder oder um deren Angehörige kümmern.
  • Der Arbeitnehmer ist im Betriebsrat tätig.
  • Der Arbeitnehmer muss auf eine Beerdigung eines Angehörigen.
  • Es ist wichtig, dass die Freistellung schriftlich bestätigt wird. Wenn es tatsächlich zum Prozess kommen sollte, kann der Arbeitnehmer nachweisen, dass er freigestellt wurde.

Freistellung: Widerruflich oder unwiderruflich?

Freistellungen können widerruflich oder unwiderruflich sein. Handelt es sich um eine widerrufliche Freistellung, kann der Arbeitgeber jederzeit verlangen, dass der bzw. die Entlassene zum Arbeitsplatz zurückkehrt und hier zumutbare Aufgaben ausübt. Dies gilt solange, bis die Kündigungsfrist vollständig abgelaufen ist.

Bei unwiderruflichen Freistellungen sollten Arbeitnehmer hingegen auf die Sperrfrist achten. Denn durch die Agentur für Arbeit kann eine Sperrfrist verhängt werden, sofern es sich um eine unwiderrufliche und einvernehmliche Freistellung handelt. Die Sperrfrist beträgt zwölf Wochen. Erst danach wird das Arbeitslosengeld bezahlt. In diesem Fall ist es ratsam, sich bereits am Anfang der Freistellung als arbeitssuchend zu melden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 629 Freizeit zur Stellungssuche »

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