Arbeitszeugnis

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis aus.

Dieses Dokument ist für den Arbeitnehmer von immenser Bedeutung, da es ihm Tür und Tor für die weitere berufliche Laufbahn öffnen kann.

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Wozu dient ein Arbeitszeugnis im Beruf?

Das Arbeitszeugnis ist ein Bestandteil der Unterlagen, die einem Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch vorliegen. Es erteilt Auskunft über die Dauer und Art der vorangegegangen Beschäftigung und beurteilt die Leistung und Persönlichkeit des Arbeitgebers. Dadurch ist es der Grundstein für die weitere berufliche Laufbahn.

Arbeitszeugnis - diese Arten gibt es

Gemeinhin lassen sich das "einfache" Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis voneinander abgrenzen. Das einfache Arbeitszeugnis sagt lediglich etwas über Art und Dauer des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses aus.

Das qualifiziertere Arbeitszeugnis macht umfangreichere Angaben. Es beurteilt die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers und auch das Verhalten, das dieser während der Beschäftigungszeit an den Tag legte. Ein qualifiziertes Zeugnis ist für den möglichen neuen Arbeitgeber sehr interessant, da er sich nicht nur von den Leistungen, sondern auch von der Persönlichkeit eines Bewerbers im Vorfeld einen Eindruck bilden kann.

Ein Zwischenzeugnis kann auch ausgestellt werden, solange ein Arbeitsverhältnis danach weiterhin besteht.

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Angaben auf einem einfachen Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis muss den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und die Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers erhalten. Zusätzlich sollte es Angaben zur Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit machen. Dabei ist auch anzugeben, wann die Tätigkeit begann und an welchem Datum sie endete.

  • Das Arbeitszeugnis muss eine Einleitung, eine Unterschrift und eine Datums- und Ortsangabe enthalten.

Gesetzliche Bestimmungen für das Arbeitszeugnis

  • Die Angaben im Zeugnis müssen der Wahrheit entsprechen.
  • Das Zeugnis muss die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vollständig auflisten.
  • "Geheime Codes" sind zu vermeiden.
  • Das Zeugnis darf nicht so formuliert sein, dass dem Arbeitnehmer dadurch gravierende Nachteile für künftige Bewerbungen entstehen.
  • Krankheitszeiten sind kein Bestandteil dieses Schriftstücks.
  • Der Kündigungsgrund darf nur im Arbeitszeugnis stehen, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt.
  • Eventuelle Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeiten dürfen im Zeugnis nicht angegeben werden.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch ein Zeugnis zu erhalten, sofern er längerfristig in einem Betrieb gearbeitet hat. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein solches Zeugnis auszustellen. Nach drei Jahren erlischt der Anspruch, ein solches Schriftstück im Nachhinein zu erhalten. Es ist daher ratsam, das Zeugnis unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeit einzufordern.

Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?

Meistens stellt ein Mitarbeiter aus der Personalabteilung das dementsprechende Zeugnis aus - ist der Betrieb kleiner, so kann auch der Chef das Zeugnis dementsprechend ausstellen.

Häufige Fehler im Arbeitszeugnis

Unvollständigkeit

Häufig ist ein Zeugnis, das die Tätigkeit und Leistungen eines Arbeitnehmers bescheinigt, nicht vollständig. Der Arbeitgeber vermeidet es manchmal, alle Angaben im Zeugnis niederzuschreiben - auch die schlechten. Laut Gesetzeslage sind solche Angaben wiederum unter gewissen Umständen unbedingt anzugeben, sofern der künftige Arbeitgeber daran ein berechtigtes Interesse hätte.

Unglaubwürdigkeit

Ein Zeugnis kann in bestimmten Fällen eine Art "Gefälligkeitszeugnis" sein. Häufige Superlative sind ein Indiz darauf, dass ein Mitarbeiter von einem Betrieb "hinausgelobt" wurde.

Unübliche Sprache

Manchmal lässt ein Arbeitgeber das Zeugnis von einem Mitarbeiter erstellen und dieser verfasst es in einer unüblichen Sprache.

Missverständliche oder verschachtelte Formulierungen

In machen Dokumenten tauchen schwammige Formulierungen auf, die auch Ausdruck von Kritik sein können. Manche Arbeitgeber verwenden die "geheimen Codes" gerne, um Kritik auf subtile Weise zum Ausdruck zu bringen.

Stil- und Rechtschreibfehler

Arbeitszeugnisse können neben grammatischen und rechtschreibtechnischen Mängeln auch äußerliche Mängel aufweisen, beispielsweise Flecken, sichtbare Korrekturen oder Unterstreichungen.

Das Zwischenzeugnis als Arbeitszeugnis

Das Zwischenzeugnis ist eine Grundlage für ein künftiges Arbeitszeugnis. Es kann aber für den Arbeitnehmer auch ein Sprungbrett sein, um sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Es lohnt sich, das Zwischenzeugnis zu prüfen und Formulierungen gegebenfalls nachbessern zu lassen, falls in absehbarer Zeit das endgültige Arbeitszeugnis ausgestellt wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung »

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