Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Arbeitsvertrag?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kündigt ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis, so gilt es, die Kündigung in der dafür gesetzlichen Kündigungsfrist auszusprechen.

Das BGB schreibt für diese Fälle eine gesetzlich verbindliche Kündigungsfrist vor.

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Kündigungsfrist richtet sich nach Art der Kündigung

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der Kündigung unterscheiden:

  1. die ordentliche Kündigung
  2. die außerordentliche Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber lediglich einen Grund für die Kündigung angeben. Bei einer ordentlichen Kündigung reicht das nicht aus - die gesetzliche Frist muss beachtet werden.

Um eine Kündigung auszusprechen, ist ein Kündigungsgespräch erforderlich. Die Kündigung selbst muss dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fristgerecht in schriftlicher Form vorliegen. In dem Kündigungsschreiben ist ausdrücklich auf die Kündigungsfrist zu verweisen. Ist die Frist nicht angegeben, so kann die Kündigung irrtümlicherweise als fristlos gelten.

Es ist auch legitim, die Kündigung auf postalischem Wege per Einschreiben mit Unterschrift zu verschicken. Die Kündigung gilt bereits, sobald sie der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber per Einschreiben an die Post übergibt.

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Wo wird die Kündigungsfrist festgehalten?

Die Kündigungsfrist wird von beiden Vertragsparteien in bestimmten Unterlagen und Dokumenten festgehalten, beispielsweise in Folgenden:

  • Arbeitsvertrag
  • in einem gesonderten Tarifvertrag, falls diesem dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegt
  • anderweitige gesetzliche Regelungen

Regelungen im BGB zur gesetzlichen Kündigungsfrist

  • Der Gesetzgeber legt die Kündigungsfristen in Paragraph 622 fest. Der minimale Zeitraum, bevor eine Kündigung greift, beträgt vier Wochen. Die Kündigung muss immer entweder zum 1. oder zum 15. eines Monats ausgesprochen werden.

Für Arbeitgeber gilt: Möchte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen, muss er die gesetzlichen Fristen beachten. Diese fallen unterschiedlich aus und sind von der Länge der Brtriebszugehörigkeit des Mitarbeiters abhängig.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
bis 2 Jahre1 Monat
ab 5 Jahren2 Monate
ab 8 Jahren3 Monate
ab 10 Jahren4 Monate
ab 12 Jahren5 Monate
ab 15 Jahren6 Monate
ab 20 Jahren7 Monate

Kündigungsfrist in der Probezeit

Beide Seiten sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden. Liegt die Probezeit bei etwa einem halben Jahr, so beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise zwei Wochen.

Kündigungsfrist bei einer außerordentlichen Kündigung

Eine Entlassung aus außerordentlichen Gründen kann nur dann erfolgen, wenn ein gewichtiger, unausweichlicher und schwerwiegender Grund vorliegt. Gründe, die eine außerordentliche Kündigung im Beruf rechtfertigen, sind beispielsweise:

  • Arbeitsverweigerung
  • Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • Beleidigung und Mobbing gegenüber/von Vorgesetzten oder Kollegen
  • Drohungen und emotionale Erpressungen
  • Sexualdelikte, tätige Auseinandersetzungen
  • andere Straftaten, zum Beispiel Diebstahl oder Veruntreuung

Grundsätzlich geht einer außerordentlichen Kündigung zumindest eine Abmahnung voraus. Sofern der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aussprechen möchte, hat er zwei Wochen als "Erklärungsfrist" Zeit, um solch eine Kündigung auszusprechen.

Liegt eine ordentliche Kündigung vor, so kann diese personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe haben. Bei den personenbedingten Gründen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer längerfristig nicht mehr in der Lage ist, vertragsrechtliche Leistungen zu erbringen. Weiterhin darf es dem Betrieb bei einer Kündigung nicht möglich sein, den Arbeitnehmer auf einer anderen Position zu beschäftigen. Neben den personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgründen können auch dringende betriebliche Erfordernisse eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Kündigungsfristen für besondere Personengruppen

Einige Personengruppen haben einen besonderen Kündigungsschutz. So ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, eine schwangere Angestellte in der Schwangerschaft bis einschließlich vier Monate nach der Entbindung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. Auch für Schwerbehinderte gelten besondere Kündigungsbedingungen. Gemäß § 85 SGB IX hat der Arbeitgeber vor der Kündigung einen Antrag beim entsprechenden Integrationsamt zu stellen.

Klage während oder nach der Kündigungsfrist

Beide Parteien sind berechtigt, eine ausgesprochene Kündigung binnen drei Wochen nach Bekanntgabe derselben gerichtlich anzufechten. Liegt die schriftliche Anfechtung nach drei Wochen noch nicht vor, so gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst regelt der TVöD die geltenden Kündigungsfristen. Einige Beschäftigte gelten, sofern sie vor dem Jahr 2005 beschäftigt waren und einen unkündbaren Vertrag hatten, weiterhin als unkündbar. Weiterhin können die Beschäftigten, die älter als 40 Jahre sind und bereits seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst arbeiten, ausschließlich aus wichtigen Gründen gekündigt werden.

Kündigungsfrist bei einem Tarifvertrag

Sobald ein Tarifvertrag vorliegt, orientiert sich die Kündigungsfrist an den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen. In einem Tarifvertrag können die Kündigungsfristen deutlich länger, aber auch deutlich kürzer, als die üblichen Fristen ausfallen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen »
  2. Handelskammer Hamburg: Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht »

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