Der gesetzliche Urlaubsanspruch umfasst in der Regel pro Jahr entweder 24 oder 20 Tage Urlaub. Arbeitnehmer, die sechs Tage die Woche arbeiten, erhalten 24 Tage. Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche haben Anspruch auf 20 Tage Urlaub.
Inhaltsverzeichnis:
Wie wird der gesetzliche Urlaubsanspruch berechnet?
Ausgangspunkt der Berechnung ist eine Arbeitswoche mit sechs Werktagen. Bei diesen handelt es sich also um alle Tage außer Sonn- und Feiertagen.
Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen ist folglich gleichbedeutend mit vier Wochen Urlaub. Diese sind für jeden Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestanspruch.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Berechnungsformel
X (Zahl der Werktage, die pro Woche gearbeitet werden) * 4 (für die Wochen)
Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, hat folglich einen Anspruch auf 20 Tage. Bei drei Tagen sind es hingegen nur zwölf. Die Formel garantiert für die Gleichheit der Zahl der Wochen, die man seinen Arbeitsplatz nicht aufsuchen muss.
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Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub nach einem Monat Arbeit
Beginnt das eigene Arbeitsjahr zum 1.Januar, so hat man zum 1.Juli den vollen Anspruch auf Urlaub erworben.
Jeden Monat vorher erwirbt man ein Zwölftel des Anspruchs.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Dauer des Urlaubs →
- Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Wartezeit →
- Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Teilurlaub →
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