Unabhängig vom Beruf haben viele Arbeitnehmer den Wunsch, früher in Rente zu gehen, ein Sabbatjahr einzulegen oder weniger zu arbeiten, um einen Angehörigen zu pflegen. Mit einem Zeitwertkonto, das auch als Langzeitarbeitszeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto bezeichnet wird, ist dies möglich.
Inhaltsverzeichnis:
Dabei handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell gemäß dem sogenannten "Gesetz zur Verbesserung für die Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" (kurz: Flexi-II-Gesetz). Es besteht aus einer Ansparen- und einer Entnahmephase.
Zeitwertkonto - Ansparen und Auszahlung
Wer mit seinem Arbeitgeber ein solches Zeitwertkonto vereinbart, der kann es theoretisch über den gesamten Zeitraum, in dem er seinen Beruf ausübt, verwenden. Auf einem solchen Konto kann er folgende (in Stundensätze und den damit verbundenen Geldbeträgen umgewandelte) Zeitwerte ansparen:
- Überstunden (sollten nur begrenzt angelegt werden)
- Stunden aus nicht genommenem Urlaub, soweit dieser über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht (nur in begrenztem Umfang sinnvoll)
- Guthaben aus einem Kurzzeitkonto
- Tarifliche, außertarifliche und übertarifliche Leistungen
- Arbeitgeberleistungen (freiwillig)
Die Auszahlung erfolgt in der sogenannten Entnahmephase und kann vom Arbeitnehmer beispielsweise dazu genutzt werden, um ein Sabbatjahr, eine Qualifizierung oder ähnliches in Anspruch zu nehmen. Auch für gesetzliche Freistellungsphasen wie Elternzeit, Pflegezeit oder Teilzeit lässt sich das Konto verwenden.
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Zeitwertkonto für die Rente
Jeder Arbeitnehmer, der früher als vom Staat vorgesehen in Rente geht, verliert pro Monat, den er früher in den Ruhestand geht, etwa 0,3 Prozent, in einem Jahr also immerhin 3,6 Prozent seiner Rente. Zwar lassen sich diese finanziellen Einbußen im Rahmen eines beabsichtigten Vorruhestandes durch Sonderzahlungen oder Modelle der Altersteilzeit zumindest in Teilen kompensieren, ganz umgehen kann man sie aber, wenn man die Altersteilzeit mit einem solchen Konto kombiniert.
Das Zeitwertkonto wird von vielen auch als Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge genutzt. Es gibt hier wenig Beschränkungen, man kann sich das Geld vor dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen oder das Guthaben bei sehr langen Laufzeiten erfolgversprechend investieren.
Zeitwertkonto in der Steuererklärung
Bezüglich der Steuererklärung ist zu beachten, dass Sparbeträge für ein Zeitwertkonto auf Grundlage von Bruttoeinkünften errechnet werden. Wer also Einzahlungen tätigt, muss zunächst keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben entrichten.
Sie werden erst in der Auszahlungsphase fällig und richten sich nach der Höhe des gültigen Steuersatzes. In der Einkommenssteuererklärung erscheinen die Leistungen aus dem Zeitwertkonto also erst in dem Jahr, in dem sie dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließen und nicht bereits in dem Jahr, in dem sie auf das Zeitwertkonto eingezahlt werden.
Vorteile und Nachteile des Zeitwertkontos
Ein Zeitwertkonto hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vor- und Nachteile, egal, in welchem Beruf man tätig ist. Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen in einer höheren Motivation des Arbeitnehmers, einer besseren Mitarbeiterbindung sowie darin, dass es sich dabei um eine vielseitiger verwendbare Alternative zur Betriebsrente handelt. Die Nachteile bestehen in einem anfänglich größeren Verwaltungsaufwand, der Notwendigkeit einer kompetenten und kostenintensiven Beratung sowie einer von ihm zu tragenden Kontoverwaltungsgebühr.
Auf Seiten der Arbeitnehmer bietet das Zeitwertkonto unter anderem den Vorteil, dass der Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten für Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung, Erziehung oder Pflege besitzt. Zudem ist die Aussicht auf einen finanziell abgesicherten Vorruhestand vorteilhaft.
Zu den Nachteilen gehört, dass der Mitarbeiter ein Zeitwertkonto nur mit Zustimmung seines Arbeitgebers nutzen kann. Außerdem lässt sich die Entwicklung des Guthabens auf lange Sicht nicht vorhersehen. Leider ist es auch nicht immer möglich, das Zeitwertkonto bei einem Arbeitsplatzwechsel mitzunehmen. Überträgt man das Guthaben auf eine Rentenversicherung, ist kein weiteres Ansparen möglich.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze »
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