Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Abmahnung im Beruf ist eine rechtliche Abmahnung, die bei gravierenden negativen Verhaltswidrigkeiten eines Arbeitnehmers ausgestellt werden kann.

Eine Abmahnung kann gemäß § 314 Abs. 2 BGB die Grundlage für eine ordentliche (fristgerechte) verhaltensbedingte Kündigung sein, aber auch einer fristlosen Kündigung vorausgehen.

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Wer spricht die Abmahnung aus?

Die Abmahnung wird von dem jeweiligen Arbeitgeber ausgesprochen. Alternativ ist es in bestimmten Fällen auch dem Arbeitnehmer möglich, eine Abmahnung gegen seinen Vorgesetzten auszusprechen. Die Mahnung sollte angesichts der Beweispflicht im schriftlichen Rahmen erfolgen, muss aber nicht zwingend am Arbeitsplatz ausgesprochen werden.

Es ist dem Arbeitgeber auch erlaubt, den Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeiten mit einem formlosen Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail abzumahnen. Um einen Mitarbeiter abzumahnen, muss der Arbeitgeber nicht zwingend die Erlaubnis des Betriebsrates einholen, sondern kann nach eigenem Ermessen handeln.

Nicht nur der Arbeitgeber, der eine Kündigung ausspricht, kann einen Mitarbeiter abmahnen. Es ist grundsätzlichen allen Personen im Unternehmen möglich, Mitarbeiter abzumahnen, solange sie dem Betroffenen Anweisungen erteilen dürfen und eine höhere Position innehaben.

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Welche Funktionen hat eine Abmahnung?

  • Sie dokumentiert einen Pflicht- oder Vertragsverstoß des Betroffenen.
  • Sie ist ein Hinweis an den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, dass bestimmte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz nicht toleriert werden.
  • Ferner kann sie dazu dienen, um bevorstehende Konsequenzen, etwa eine fristlose Kündigung, anzudrohen.

Kann eine Abmahnung entbehrlich sein?

In bestimmten Fällen ist es nicht erforderlich oder ratsam, diese Art der Mahnung auszusprechen. Dies trifft in folgenden Fällen zu:

  1. Es ist nicht abzusehen, dass der Betroffene seine Verhaltensweisen in Zukunft ändert.
  2. Es liegen schwere Vertragsverletzungen vor, die eine sofortige und fristlose Kündigung unumgänglich machen.
  3. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien ist nachhaltig erschüttert und lässt sich nicht wiederherstellen.

Wie ist eine Abmahnung gestaltet?

VerhaltensbenennungDas pflichtverletztende Verhalten muss klar benannt werden, optimalerweise mit Datum und Uhrzeit. Es reicht beispielsweise nicht aus, lediglich einen pauschalen Hinweis zu geben.
Pflichtverletzung aufzeigenDer Abmahnende muss die Pflichtverletzung des Vertrages klar aufzeigen und anhand der entsprechenden Paragraphen belegen.
Aufforderung zur BesserungDer Betroffene muss in dem Schreiben dazu aufgefordert werden, sein Verhalten dauerhaft zu ändern.
Konsequenzen aufzeigenDer Betroffene muss über die möglichen Konsequenzen informiert werden.

Welche Gründe rechtfertigen eine Abmahnung?

Wenn der Arbeitnehmer eine schriftliche Abmahnung erhält, kann dies aus den unterschiedlichsten Gründen passieren. In den meisten Fällen verhält sich der Arbeitnehmer vertragswidrig.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er am Arbeitsplatz raucht, Alkohol trinkt, die Arbeit verweigert, ständig unpünktlich erscheint oder ununterbrochen krank ist. Auch Diebstahl, sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz, Mobbing und Beleidigungen oder andere Störungen des betrieblichen Friedens können solche Gründe darstellen.

Kann ein Arbeitnehmer gegen die Abmahnung vorgehen?

Der Arbeitnehmer hat verschiedene Optionen, auf das Schreiben entsprechend zu reagieren. Er kann beispielsweise vom Arbeitgeber verlangen, dass das Schriftstück aus der Personalakte entfernt wird und hat gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG auch das Recht, seine Sicht der Dinge in einer sogenannten Gegendarstellung schriftlich darzulegen. Weiterhin darf er sich laut beim Betriebsrat aufgrund einer ungerechten Behandlung beschweren. Im extremen Fall geht er rechtlich gegen d§§ 84, 85 BetrVGie Mahnung vor.

Es müssen wiederum bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit das Schreiben aus der Akte entfernt wird. Das Schreiben ist dann zu entfernen, wenn lediglich ein Teil der genannten Sachverhalte in der Mahnung zutreffen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber gezwungen, ggf. eine neue Abmahnung zu schreiben, die lediglich die zutreffenden Vertrags- oder Verhaltensverstöße umfasst.

Ist die Abmahnung zeitlich begrenzt?

Eine Mahnung gilt dann als gegenstandslos, wenn sich der Arbeitnehmer binnen eines längeren Zeitraums anstandslos und einwandfrei verhält. Das BAG hat diese Frist nicht abschließend geregelt, hier gilt die Ermessungsentscheidung, die von dem individuellen Einzelfall abhängt.

Abmahnung und Kündigungsrecht

Die Abmahnung kommt im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht eine besondere Bedeutung zu. Sobald der Arbeitgeber abmahnt, verzeichtet er in dieser Situation auf eine Kündigung, die im beruflichen Prozess stets als letztes Mittel angewandt werden sollte. Eine Kündigung tritt erst dann in Kraft, wenn weitere Verhaltensverstöße gegen den Vertrag erfolgen.

Gibt es Sonderfälle für eine Abmahnung?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen, tarifrechtlichen Bestimmungen. Hier gilt: Bevor der Arbeitgeber den Beschäftigten abmahnen darf, muss er diesen zu einer Anhörung einladen. Findet die Anhörung nicht statt, so darf die Abmahnung nicht in die Personalakte aufgenommen werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, §314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einsicht in die Personalakten, §83 Betriebsverfassungsgesetz »
  3. Bundesministerium der Justiz: Beschwerderecht, §84 Betriebsverfassungsgesetz »
  4. Bundesministerium der Justiz: Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat, §85 Betriebsverfassungsgesetz »

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