Das Gehalt als Gestalter für visuelles Marketing

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Beruf des Gestalters beinhaltet die Gestaltung von Schaufenstern aber auch die Gestaltung von Ausstellungen und Verkaufsräumen. Zudem gehören auch die Organisation, Konzeption und die Umsetzung verschiedener Events zu den Aufgaben.
Der Gestalter/die Gestalterin benötigt nicht nur handwerkliches Geschick, sondern auch ästhetisches Empfinden sowie Kenntnisse in den Bereichen Grafik und kaufmännisches Wissen.
Hauptarbeitsbereiche sind Kaufhäuser, der Messebau oder Werbeagenturen.

Brutto Gehalt als Gestalter/in für visuelles Marketing

Beruf Gestalter/ Gestalterin für visuelles Marketing
Monatliches Brutto 2.411,96€
Monatliches Netto 1.706,97€
Jährliches Brutto 28.943,47€
Jährliches Netto 16.144,88€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.792,47€
Jährliches Netto 16.303,39€

Monatliches Netto 1.918,72€
Jährliches Netto 17.313,11€

Monatliches Netto 1.792,47€
Jährliches Netto 16.303,39€

Monatliches Netto 1.571,43€
Jährliches Netto 15.614,10€

Monatliches Netto 1.529,43€
Jährliches Netto 15.566,62€

In unserer Datenbank wird für den Beruf Gestalter/in für visuelles Marketing ein Bruttogehalt von durchschnittlich 2.411,96€ im Monat angezeigt. Im Jahr verdient ein/e Gestalter/in für visuelles Marketing im Durchschnitt demnach 28.943,47€ brutto bei einem Stundenlohn von 14,65€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ausbildung
  2. Ausbildungsinhalte
  3. Gehalt im Überblick
  4. Weiterbildungsmöglichkeiten
  5. Gehälter vergleichen

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Ausbildung zum Gestalter

Die Ausbildung zum Gestalter dauert drei Jahre und ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel. Im ersten Jahr erhält der Auszubildende ein Gehalt von etwa 580- 715 Euro, im zweiten Jahr circa 660-790, im dritten Jahr steigt das Gehalt nochmals auf etwa 760-900 Euro brutto pro Monat an.

Ausbildungsinhalte

Wesentliche Inhalte der Ausbildung sind:

  • Präsentation von Dienstleistungen, Waren und Produkte
  • Werbung und Promotion
  • Öffentlichkeitsarbeit und Events
  • Umbau von Ausstellungsflächen/ Messeständen

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, muss man einen Spürsinn für aktuelle Trends und die Kundenwünsche haben. Hierfür wird dem bzw. der angehenden Gestalter/in ebenfalls vermittelt, wie Farben, Licht und Formen richtig eingesetzt und effektvoll genutzt werden können.
Dafür werden der Einsatz von Grafik- und Layoutbearbeitungsprogrammen erlernt, um die Gestaltungsideen, auch für den Kunden, visualisieren zu können.
Ebenfalls gibt es einen kaufmännischen Teil, denn die Erstellung einer Kostenkalkulation gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben von einem Gestalter.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Das Gehalt im Überblick

Nach erfolgreicher Ausbildung kann man mit einem Einstiegsgehalt zwischen 1.400 und 1.850 Euro rechnen. Nach einigen Jahren Berufserfahrung kann sich das Gehalt deutlich erhöhen auf bis zu 3.500.

Wer eine einschlägige Weiterbildungchance nutzt, zum Beispiel mit einem Studium, der kann sogar ein Bruttoeinkommen von monatlich 4.500 Euro erreichen.

Weiterbildungsmöglichkeiten als Gestalter

Als Gestalter/in für visuelles Marketing hat man diverse Möglichkeiten, sich weiterzubilden, zum Beispiel als Technikerin der Fachrichtung Gestaltung oder als Werbefachwirt/in.

Außerdem bieten sich vor allem diese Studiengänge an:

  • Design
  • Innenarchitektur
  • Kommunikation

Verdienen Sie als Gestalter/ Gestalterin genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Gestalter/in für visuelles Marketing

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt