Das Gehalt als Gesundheits- und Kinderpfleger

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kindern helfen zu wollen und in stressigen und für den Patienten lebensgefährlichen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren, sind wichtige Grundvoraussetzungen, um im Beruf als Gesundheits- und Kinderpfleger zu arbeiten. Das Gehalt in diesem wichtigen Beruf liegt im Mittelfeld.

Brutto Gehalt als Gesundheits- und Kinderpfleger

Beruf Gesundheits- und Kinderpfleger/ Gesundheits- und Kinderpflegerin
Monatliches Brutto 2.961,32€
Monatliches Netto 2.022,23€
Jährliches Brutto 35.535,78€
Jährliches Netto 19.607,31€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 2.114,64€
Jährliches Netto 19.765,91€

Monatliches Netto 2.334,23€
Jährliches Netto 20.984,35€

Monatliches Netto 2.114,64€
Jährliches Netto 19.765,91€

Monatliches Netto 1.827,23€
Jährliches Netto 19.076,55€

Monatliches Netto 1.790,73€
Jährliches Netto 19.029,07€

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger werden für ihre Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft mit durchschnittlich 35.535,78€ brutto im Jahr bzw. monatlich 2.961,32€ brutto entlohnt. Unabhängig von Nacht- und Wochenendzuschlägen liegt der Stundenlohn im Schnitt bei 17,52€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Aufgaben als Gesundheits- und Kinderpfleger
  2. Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderpfleger
  3. Gehalt nach der Ausbildung
  4. Gehalt als Gesundheits- und Kinderpfleger vergleichen

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Aufgaben als Gesundheits- und Kinderpfleger

Gesundheits- und Kinderpfleger sind für die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen und kranken Kindern, Jugendlichen und Säuglingen. Dazu übernehmen sie folgende Aufgaben:

  • Ausführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
  • Assistenz bei Behandlungen und Untersuchungen
  • Dokumentation von Patientendaten
  • Mitwirkung an der Qualitätssicherung

Beschäftigt werden Gesundheits- und Kinderpfleger sowohl in privaten als auch in öffentlichen Krankenhäusern, Kinderkliniken, Pflegediensten und Kinderarztpraxen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderpfleger

Um den Beruf als Gesundheits- und Kinderpfleger ergreifen zu können, wird eine drei Jahre dauernde Ausbildung an einer Berufsfachschule absolviert.

Findet die Lehre in einem öffentlichen Krankenhaus statt, kommt in der Regel ein Tarifvertrag zur Anwendung. In privaten Häusern kann die Höhe der Ausbildungsvergütung jedoch deutlich abweichen.

Durchschnittlich können Gesundheits- und Kinderpfleger in den einzelnen Lehrjahren mit folgenden Bruttomonatsvergütungen rechnen:

  • 980 Euro im 1. Lehrjahr
  • 1.050 Euro im 2. Lehrjahr
  • 1.150 Euro im 3. Lehrjahr

Das Gehalt nach der Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderpfleger

Die Höhe des Gehalts als Gesundheits- und Kinderpfleger hängt in öffentlichen Einrichtungen von der Entgeltstufe ab. In privaten Einrichtungen, in denen kein Tarifvertrag gilt, variiert das Gehalt nach anderen Faktoren.

Das Einstiegsgehalt liegt durchschnittlich bei 1.500 Euro bis 1.900 Euro brutto pro Monat.

Im Laufe der beruflichen Tätigkeit steigt nicht nur die Erfahrung, sondern in öffentlichen Einrichtungen auch die jeweilige Eingruppierung. Außerdem erhalten Gesundheits- und Kinderpfleger für Nacht- und Wochenendschichten Sonderzuschläge.

Auf diese Weise steigt das Gehalt mit einigen Jahren Berufserfahrung auf durchschnittlich 2.200 bis 2.800 Euro brutto pro Monat.

Verdienen Sie als Gesundheits- und Kinderpfleger genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt