Hybridfahrzeuge werden in Deutschland nicht anders als herkömmliche Pkw behandelt.
Allerdings führt die kürzlich durchgeführte Umstellung bei der Berechnung des Tarifs bei der KFZ Steuer auf den CO2-Ausstoß als entscheidende Größe zu einer erheblichen Steuererleichterung für die Hybridfahrzeuge.
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Diese sogenannten Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb werden auch in Zukunft dauerhaft von diesen Regelungen bei der Kfz Steuer profitieren, so sind zumindest die derzeitig verlautbarten Pläne der Bundesregierung.
Hybridfahrzeuge werden wie normale Pkw besteuert
Zur Zeit werden Pkw mit Otto- oder Dieselmotor bei der Kfz Steuer im Falle einer Zulassung nach dem 1. Juli 2009 wie folgt behandelt:
Ottomotor | 2,00 Euro je 100 cm³, CO2-Zuschlag (2,00 ? je g/km oberhalb der Freigrenze) |
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Dieselmotor | 9,50 Euro je 100 cm³, CO2-Zuschlag (2,00 ? je g/km oberhalb der Freigrenze) |
Die Freigrenze beim CO2-Ausstoß liegt seit dem 1.Januar 2014 bei 95 g/km.
Hauptziel dieser neuen Form der Besteuerung ist, dass ein höherer Schadstoffausstoß auch höher besteuert wird, was auf der anderen Seite impliziert, das Betreiben schadstoffarmer Fahrzeuge zu entlasten.
Trotz dieser Anreize ist der Anteil von Hybridfahrzeugen an der Gesamtflotte auf deutschen Straßen weiterhin überschaubar, besitzt allerdings eine stark steigenden Tendenz.
- Auch Fahrzeuge, die mit Rapsöl oder reinem Elektromotor angetrieben werden, werden bei der Kfz Steuer nicht anders als herkömmliche Pkw behandelt.
Für wen eignen sich Fahrzeuge mit Hybridantrieb?
Bei Hybridfahrzeugen arbeitet ein klassischer Verbrennungsmotor in Kombination mit einem Elektromotor.
Überschüssige Leistung des laufenden Benzinmotors wird in elektrische Energie gewandelt, welche wiederum in einer Batterie gespeichert wird. Im Bedarfsfalle wird diese Energie zum Antrieb des Elektromotors verwendet.
Grundsätzlich sind Fahrzeuge, die als Hybrid bezeichnet werden, besonders für Menschen sinnvoll, die sich viel im Stadtverkehr bewegen und eher selten längere Reisen unternehmen, dabei aber nicht auf eine gewisse Geräumigkeit des Fahrzeugs verzichten möchten oder können.
Die Mehrkosten bei der Anschaffung werden bei längerfristiger Nutzung durch die geringere Kfz Steuer teilweise wieder aufgefangen.
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Einzelnachweise und Quellen
- Generallzolldirektion: Steuervergünstigungen für reine Elektrofahrzeuge →
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