Wohnmobile erfreuen sich in Deutschland besonders großer Popularität. Wie für quasi jedes motorisierte Gefährt wird aber auch eine KFZ Steuer für Wohnmobile fällig.
Erfahren Sie hier, wie Sie die steuerlichen Abgaben für Ihr Wohnmobil schnell und unkompliziert ermitteln können.
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Allgemeines zur KFZ-Steuer beim Wohnmobil
Ein Wohnmobil bringt viele Vorteile mit sich: Man kann damit ganz nach eigenem Wunsch reisen, die Welt erkunden und unabhängig von Hotelpreisen und Reiseplänen entscheiden, wo man wie lange seinen Urlaub verbringen möchte. Für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer bei Wohnmobilen, stellt sich aber zunächst die Frage, was überhaupt ein Wohnmobil im rechtlichen Sinne ist?
Seit 2006 ist genau definiert, welche Fahrzeuge als Wohnmobil gelten. Die Definition ist so klar wie simpel: Kann man darin wohnen, handelt es sich um ein Wohnmobil. Besitzt es Schlafplätze, einen Tisch oder eine Sitzgelegenheit, eine Kücheneinrichtung und einen Schrank, dann wird dafür die entsprechende KFZ Steuer fällig.
Ein Wohnmobil zählt nur als solches, wenn man darin wohnen kann. All diese Einrichtungselemente müssen - bis auf den Tisch - fest eingebaut sein und nur mithilfe von Werkzeug zu entfernen sein. Bis Dezember 2006 war eine solch klare Definition nicht existent.
Sogenannte "unechte" Wohnmobile, die die Definition nicht erfüllen, werden als normale Kraftfahrzeuge besteuert. Das gilt auch für PKWs, deren Bauart wohnmobilähnlich ist.
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KFZ-Steuer für Wohnmobile berechnen
Welche steuerlichen Abgaben müssen also entrichtet werden, wenn man über ein dieser Definition entsprechendes Gefährt verfügt, das man auf deutschen Straßen betreiben möchte? Dafür existiert ein eigener Steuertarif, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht sowie der Schadstoffklasse richtet.
Es gibt einen eigenen Steuertarif für Wohnmobile, der sich nach dem Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse orientiert.
Beispielsweise fallen für ein Fahrzeug der besten Schadstoffklasse 16 Euro pro 200 kg Gewicht an, allerdings nur bis zu einem Gewicht von zwei Tonnen. Darüber hinaus kosten alle weiteren 200 Kilogramm 10 Euro pro Jahr.
Im Höchstfall bezahlt man allerdings die Obergrenze von 800 Euro an KFZ-Steuern.
Für die weiteren Schadstoffklassen ändern sich die Tarife wie folgt:
Schadstoffklasse S 2 oder S 3
Für die Steuerklassen S 2 oder S 3 ergeben sich folgende Steuersätze:
Gesamtgewicht | Steuersatz je angefangene 200 kg |
---|---|
bis 2000 kg | 24 Euro |
über 2000 kg | 10 Euro |
Schadstoffklasse S 4
Für Wohnmobile, die mindestens dieSchadstoffeklasse S 4 besitzen, wird folgender Steuersatz berechnet:
Gesamtgewicht | Steuersatz je angefangene 200 kg |
---|---|
bis zu 2.000 kg | 16 Euro |
über 2.000 kg | 10 Euro |
Weitere Klassen
Unter "weitere Klassen" fallen alle Wohnmobile, die die vorhergehenden Voraussetzungen nicht erfüllen. Für die Fahrzeuge wird folgender Steuersatz berechnet:
Gesamtgewicht | Steuersatz je angefangene 200 kg |
---|---|
bis zu 2000kg | 40 Euro |
2000 - 5000 kg | 10 Euro |
5000 - 12000 kg | 15 Euro |
über 12000 kg | 25 Euro |
Mit einer Beispielrechnung lässt sich veranschaulichen, wie einfach die steuerlichen Abgaben für Ihr Wohnmobil ermittelt werden können:
- Berechnung für ein Wohnmobil der Schadstoffklasse S 2 und einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg:
Steuersatz aus Tabelle entnehmen: 24 € je angefangene 200 kg
24 x 10 = 240
Ergebnis: Für das Wohnmobil fallen Steuern in Höhe von 240€ im Jahr an.
In jedem Falle bewegt sich die KFZ Steuer für ein Wohnmobil in einem erschwinglichen Rahmen.
Die wichtigsten Fakten zur KFZ-Steuer bei Wohnmobilen
- Für Wohnmobile gilt in Deutschland eine eigene KFZ Steuer.
- Als Wohnmobil zählt nur solches, welches tatsächlich auch bewohnt werden kann.
- Der Steuertarif für Wohnmobile richtet sich nach der Gesamtmasse sowie der Schadstoffklasse.
Häufig gestellte Fragen zur KFZ-Steuer bei Wohnmobilen
Die Besteuerung von Wohnwagen richtet sich im Wesentlichen nach dem Gewicht. Als zweite Bemessungsgrundlage dient die Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Wie hoch letzendlich die Steuer für das Wohnmobil ausfällt, kann ganz einfach mit Hilfe unserer Tabelle ermittelt werden.
In erster Linie unterscheiden sich Wohnwagen und Wohnmobile duch den Antrieb. Wohnwagen werden durch eine Kupplung an ein Zugfahrzeug befestigt. Wohnmobile hingegen verfügen über einen eigenen Antrieb. Das hat u.a. Auswirkungen darauf, wer diese Fahrzeuge fahren darf.
Für Wohnwagen gelten die Anhänger-Regelungen. Bei Wohnmobilen kommt es im Wesentlichen darauf an, wann der Führerschein gemacht wurde: Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 t dürfen lediglich von Personen geführt werden, die ihren Klasse-B-Führerschein vor dem Jahr 1999 erworben haben. Für alle anderen gilt folgende Regelungen: Ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse brauchen sie die C1-Fahrererlaubnis, um das Wohnmobil fahren zu dürfen.
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