Grundsätzlich ist es möglich, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen. Doch es gibt einige Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.
Wie die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung anzugeben ist und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Kfz-Versicherung von Steuer absetzen
Auch die Kosten für den PKW können von der Steuer abgesetzt werden, so auch die Kfz-Versicherung. Allgemein lässt sich jedoch nur die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Es sei denn, das Fahrzeug wird für die Tätigkeit als Freiberufler oder Selbstständiger benötigt. In diesem Fall können die Ausgaben für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in der Steuererklärung angegeben werden.
Die bezahlten Beiträge für die Kfz-Haftpflicht gelten als Sonderausgaben und werden als solche in der Steuererklärung aufgeführt, und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand.
Sonderausgaben können in der Steuerklärung bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro geltend gemacht werden. Neben der Kfz-Versicherung werden u.a. auch Aufwendungen für die Kinderbetreuung, die erste Berufsausbildung, Schulgeld oder Altersvorsorgeaufwendungen unter den Posten der Sonderausgaben geführt.
Die Haftpflicht der Kfz-Versicherung wird bei ausschließlich privater Nutzung in der Steuererklärung dann unter den Punkt "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" eingetragen (siehe Grafik).
Steuererklärung und Kfz-Versicherung: Einfluss der Nutzungsart
Je nachdem, für welche Zwecke der PKW genutzt wird, entscheidet sich, wie hoch die Steuerersparnis für die Kfz-Versicherung ausfällt. An welcher Stelle die Kosten und Ausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, kommt ebenfalls auf die Nutzungsart des Fahrzeugs an.
Privat
Die Kosten der Kfz-Verischerung für die Haftpflicht dürfen nach der privaten Nutzung anteilig abgesetzt werden.
Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat nutzt, darf die komplette Haftpflicht absetzen - solange dies nicht den maximal abzugsfähigen Betrag von 1.900€ überschreitet. Die Kosten werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben, unter der Rubrik "Unfall- und Haftpflichtversicherungen" aufgeführt.
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Beruflich
Wenn das eigene Auto für Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder zurück eingesetzt wird, entsprechen die Beiträge der Kfz-Versicherung zur Haftpflicht den Werbungskosten.
Somit dürfen sie nicht in voller Höhe in der Steuererklärung abgesetzt werden. In diesem Fall wird der steuerliche Vorteil bereits über die Entfernungspauschale in Anspruch genommen.
Privat und beruflich
Werden Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgesetzt, kann man die volle Haftpflicht als Sonderausgaben absetzen.
Sonstige berufliche Fahrten müssen aber herausgerechnet werden.
Beruflich / Selbständig
Wird das Auto beruflich zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit genutzt, können die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht als Betriebskosten abgesetzt werden.
Außerdem besteht für Selbstständige die Möglichkeit, auch eine Kaskoversicherung in der Steuererklärung abzusetzen.
Wann kann also die Kfz-Versicherung abgesetzt werden?
Hier erhalten Sie noch einmal die Zusammenfassung in der Übersicht:
Art der Kfz Nutzung | Absetzbar? |
---|---|
Privat | Haftpflicht bis zum max. möglichen Betrag absetzbar. |
Beruflich | Haftpflicht ist nicht absetzbar. |
Privat und beruflich | Der Anteil der privaten Nutzung ist absetzbar. |
Beruflich (Selbstständig) | Haftpflicht bis zum max. möglichen Betrag absetzbar. |
Die wichtigsten Fakten
Die Kfz-Versicherung kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Aber Achtung: Von der Kfz-Versicherung kann in der Steuererklärung nur die Haftpflichtversicherung angegeben werden. Dafür ist die Anlage Vorsorgeaufwand vorgesehen. Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von der Nutzungsart des Fahrzeugs ab.
Häufig gestellte Fragen
Von den drei gängigen Arten der Kfz-Versicherung, nach denen das Finanzamt unterscheidet, kann man nur die Haftpflichtversicherung absetzen.
Die beiden anderen Versicherungsarten Teilkasko und Vollkasko sind optional, weshalb diese nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Die Kfz-Versicherung zur Haftpflicht kann in der Steuererklärung unter den Sonderausgaben abgesetzt werden. Dabei muss jedoch die Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte beachtet werden.
Reizen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, welche in voller Höhe absetzbar sind - diese Grenze bereits aus, ist eine Absetzung der Kfz-Haftpflicht nicht mehr möglich. Dadurch fällt die Entlastung, die sich duch die Absetzung erhofft wird, tendenziell oft gering aus.
Das Finanzamt braucht in jedem Fall einen Nachweis über die bezahlten Beiträge. Eine erhaltene Rechnung reicht nicht aus.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesrat: Versicherungsbeiträge (S.110/111) »
- Bundesministerium der Justiz: Werbungskosten »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter »
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