Jeder Halter von einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor (Diesel oder Otto) muss in Deutschland eine Kfz Steuer bezahlen. Ausschlaggebend für die Höhe der Kfz Steuer ist das sogenannte Verursacherprinzip. Dieses wurde durch die neue Steuer, die im Jahr 2009 eingeführt wurde, erweitert. Seitdem ist die Ermittlung der Kfz Steuer etwas umfangreicher geworden.
Mit unserem KFZ Steuer Rechner können Sie Ihre KFZ-Steuer Beiträge schnell und einfach berechnen. Jetzt auch mit Steuerberechnung für Elektroautos!
Der KFZ Steuer Rechner
Um unseren Rechner zu verwenden, benötigen Sie:
- das Datum der Erstzulassung
- die Art des Motors
- Wurde Ihr Fahrzeug vor dem 1.Juli 2009 erstmals zugelassen, zahlen Sie die alte Steuer, erfolgte die Zulassung danach, unterliegt das Auto der neuen Besteuerung.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Erstzulassung im ersten Feld. Die zweite Information, die für die Verwendung vom Rechner wichtig ist, ist die Art des Motors: Hat Ihr Fahrzeug einen Otto- oder einen Dieselantrieb? Dies wissen Sie vermutlich so - falls nicht, haben Sie einen entsprechenden Eintrag unter P3 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. In diesem Zusammenhang können Sie auch gleich die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs ermitteln.
Der letzte Wert, den Sie für den Rechner benötigen, ist die Hubraum Größe von Ihrem Motor. Den entsprechenden Wert finden Sie unter Punkt P.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Hubraum wird stets in cm³ angegeben.
Welche Daten brauche ich für den Kfz Steuer Rechner?
- Erstzulassung: In der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt B, bzw. im ersten Feld oder im alten Fahrzeugschein unter Punkt 32.
- Motorart: Unter Punkt P3 oder im alten Fahrzeugschein unter Punkt 5.
- Hubraumgröße: In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unter P1, im alten Fahrzeugschein unter Punkt 8.
- Emissionsklasse: Der Abgasstufe wird nicht im alten Fahrzeugschein aufgeführt. In der neuen Zulassungsbescheinigung steht sie unter dem Punkt V.7.
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Berechnung der alten KFZ Steuer für PKWs
PKWs, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden unterliegen der alten KFZ Steuer. Das heißt, die Höhe der Abgaben richtet sich dort nach dem sogenannten Verursacherprinzip. Für die Berechnung sind folgende Parameter relevant: Es zählen die Schadstoffklasse sowie der Hubraum des Motors. Hat ein Fahrzeug mehr Leistung, werden dafür höhere Steuern fällig.
Die Höhe der Steuern setzt sich je nach Abgasstufe pro angefangene 100ccm Hubraum zusammen.
Abgasstufe | Benzin | Diesel |
---|---|---|
Euro 3 - und besser | 6,75€ | 15,44 € |
Euro - 2 | 7,36 € | 16,05 € |
Euro - 1 | 15,13 € | 27,35€ |
Euro - 0 (ehemals ohne Ozonfahrverbot) | 21,07€ | 33,29€ |
Euro - 0 (sonstige) | 25,36€ | 37,58€ |
Für die KFZ Steuer wird ein bestimmter Sockelbetrag (s. Tabelle) pro 100 cm³ angesetzt. Hat ein Fahrzeug beispielsweise einen Hubraum von 1200 cm³, so muss der Sockelbetrag mit der Zahl 12 multipliziert werden.
Berechnung der neuen Kfz Steuer
Die Berechnung der neuen Steuer erfolgt, wenn der PKW nach dem 01. Juli 2009 seine Erstzulassung erhalten hat. Für die Berechnung der neuen Steuer ist neben der Motorart (Benzin oder Diesel) auch der CO2-Ausstoß von Belang.
Die neue Steuer folgt dem Eingeständnis, dass ein Auto eben nicht nur der Straße, sondern auch der Umwelt durch seine CO2-Emissionen schadet. Um dies auszugleichen wurde der Sockelbetrag pro 100 cm³ Hubraum gesenkt, dafür zahlen die Fahrzeughalter nun auch für die CO2-Emissionen, die ihre Autos ausstoßen.
- Es gilt: Je umweltfreundlicher ein Auto ist, desto niedriger liegt die Steuer.
Der CO2-Ausstoß wird in g/km gemessen. Der entsprechende Wert wird in der Zulasssungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt V.7 aufgeführt.
Pro angefangener 100 Kubikzentimeter (ccm) wird, ahängig von der Motorart, ein unterschiedlicher Betrag gerechnet:
Motorart | Betrag je 100ccm |
---|---|
Benzin | 2,00 Euro |
Diesel | 9,50 Euro |
Dazu werden 2 € für jedes Gramm CO2 dazugerechnet, die über einem festgelegten Steuerfreibetrag liegen. Die Steuerfreibeträge gestaltet sich wie folgt:
Erstzulassungsdatum | Freigrenze (in g/km) |
---|---|
bis 31.12.2011 | 120 |
ab 01.01.2012 | 110 |
ab 01.01.2014 | 95 |
Demnach ist die neue KFZ Steuer, wie Ihnen unser Rechner zeigen wird, deutlich kostengünstiger als die alte Steuer.
Beispielberechnung
Für Fahrzeuge mit jüngerer Erstzulassung ist das Berechnen der KFZ Steuer komplizierter. Um das Verursacherprinzip noch stärker zu betonen, hat der Gesetzgeber den Steuersatz für den Hubraum auf 2,00 Euro pro 100 Kubikzentimeter für Otto-Motoren gesenkt. Neu hinzukommt allerdings ein CO2-Zuschlag von derzeit (Erstzulassung ab dem 1.Januar 2012) 2,00 Euro pro 110 g/km.
- Verfügt das Auto beispielsweise über 2200 Kubikzentimeter, kann man die Steuer folglich durch eine einfache Multiplikation berechnen: 6,75 Euro x (2200 : 100) = 148,5 Euro.
Die häufigsten Fragen zum KFZ Steuerrechner
Um Ihre KFZ Steuer mithilfe unseres Rechners zu ermitteln, benötigen Sie folgende Angaben: 1. Erstzulassungsdatum 2. Art des Motors 3. Hubraumgröße 4. Abgasstufe
Fahrzeuge, die komplett von der Steuer befreit sind, sind Elektroautos und Einsatzfahrzeuge, die dem Allgemeinwohl dienen. Dazu zählen z.B. Feuerwehrautos, Krankenwagen oder Einsatzfahrzeuge der Polizei. Eine Steuerbefreiung erhalten auch schwerbehinderte Fahrzeughalter, die ein „H“, „Bl“ oder „aG“ in ihrem Behindertenausweis vermerkt bekommen haben.
Das Datum für die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer ergibt sich aus dem Datum der Zulassung, also der Anmeldung. Sobald das Kraftfahrzeug zugelassen wurde, wird die KFZ Steuer fällig. Sie wird für die Dauer eines Jahres im Voraus abgebucht.
Die wichtigsten Fakten zum KFZ Steuerrechner
- Seit dem 01. Juli 2009 gilt für Fahrzeuge eine neue Methode, um die Steuer zu ermitteln.
- Mit dem KFZ Steuer Rechner lässt sich die Höhe der Beiträge schnell und zuverlässig berechnen.
- Die Daten, die für die Berechnung notwendig sind, können aus der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs entnommen werden.
- Der KFZ Steuer Rechner braucht folgende Informationen: Erstzulassungsdatum, Motorart, Hubraumgröße, Emissionsklasse.
- Die Berechnung der alten KFZ Steuer berücksichtigt nicht den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs.
- Für die neue Steuer gilt: Je geringer der CO2-Ausstoß, desto preiwerter gestalten sich die KFZ Steuern.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz →
- Generalzolldirektion: Steuerhöhe →
- Generalzolldirektion: Kraftfahrzeugsteuer →
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