Alle Pkw, die in Deutschland gekauft und auf der Straße gefahren werden, benötigen einen Kfz-Schein. Im Oktober 2005 wurde der Kfz-Schein, der bis dahin aus dem Fahrzeugschein sowie dem Fahrzeugbrief bestand, geändert. Wofür werden diese Zulassungspapiere benötigt und welche Informationen sind auf den beiden Zulassungsbescheinigungen zu finden?
Der Kfz-Schein besteht seit der Änderung aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (neuer Fahrzeugschein] sowie der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (neuer Fahrzeugbrief). Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind bei jeder Fahrt mitzuführen.
Was ist der neue Kfz-Schein?
Der neue Fahrzeugschein enthält weitgehend die selben Informationen wie die alte erste Hälfte vom KFZ Schein. Hinzugekommen sind beispielsweise die CO2-Emissionen, die nun unter dem Punkt V.7 gefunden werden können. Geändert wurden die Felderbezeichnungen sowie die Reihenfolge der einzelnen Daten.
Die Seiten 5 und 6 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Rückseite) enthalten ein entsprechendes Inhaltsverzeichnis. Auf Seite 4 (ebenfalls Rückseite) befinden sich nunmehr das Sicherheitsmerkmal sowie das Siegel der Zulassungsstelle. Seite 1 beinhaltet allgemeine Informationen zum Fahrzeug und zur Zulassung. Auf Seite 2 lassen sich genauere Informationen zum Antrieb finden, wohingegen Seite 3 Aufschluss über die zulässigen Belastungen des Fahrzeugs gibt.
Welche Informationen enthält der alte Fahrzeugschein?
Der alte Fahrzeugschein enthielt ein paar wenige Informationen mehr als der neue Kfz-Schein. Im alten Kfz-Schein war die Anordnung der Informationen anders als beim neuen Kfz-Schein. Hier die Informationen über ein Pkw auf dem alten Kfz-Schein in der Übersicht:
Seite | Nummer | Bezeichnung |
---|---|---|
1 | Ohne Nummern | Kennzeichen, Halter, Hauptuntersuchung, zulassende Behörde |
2 | 1 bis 15 | Schlüsselnummern, Antriebsart, Lasten (Nutzlast, Tankvolumen), Sitzplätze, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht |
3 | 16 bis 33 | Achslast, Zahl der Achsen, Bereifung, Überdruck am Bremsanschluss, Geräusche, Anhängerkupplung, Tag der Erstzulassung, Sonstiges |
4 | Ohne Nummern | Vermerke über Durchführung von Hauptuntersuchungen, Vermer über Außerbetriebsetzung, ausgebende Zulassungsstelle |
5 | Ohne Nummern | Allgemeine Erläuterungen |
6 | Ohne Nummern | Optisches Sicherheitsmerkmal |
Neuer Fahrzeugschein und alter Fahrzeugschein
Die Informationen auf dem Fahrzeugbrief sowie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 als zweite Hälfte vom KFZ Schein sind weitgehend identisch. Eingetragen sind Besitzer sowie Tag der Erstzulassung. In früheren Zeiten wurden noch alle Vorbesitzer namentlich aufgeführt. Dies ist durch die Neuerung beim KFZ Schein geändert wurden.
Nur noch der direkte Vorbesitzer wird namentlich genannt. Ansonsten findet man nur die Zahl der Vorbesitzer.
Ab dem dritten Halter wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 also für jeden übernächsten Halter neu des Fahrzeugs neu ausgestellt. Der KFZ Schein wird also für den 3., 5., 7.usw. Halter immer komplett neu erstellt.
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Kfz-Schein: Wichtige Fakten
- Alter Kfz-Schein und neuer Kfz-Schein bestand aus zwei Teilen
- Wichtige Informationen sind auf dem neuen Fahrzeugschein hinzugekommen
- Fahrzeugschein muss beim Fahren mitgeführt werden
- Fahrzeugbrief muss nicht mitgeführt werden
Häufige Fragen zum Kfz-Schein
Im neuen Fahrzeugschein stehen viele der alten Informationen aus dem alten Fahrzeugschein, sie sind nur nicht mehr im Klartext verfasst, sondern mit Kürzeln versehen.
Im alten Fahrzeugschein stand die Information zur "Höchstgeschwindigkeit" als "Höchstgeschwindigkeit" ausgeschrieben. Im neuen Fahrzeugschein wird diese zugelassene Höchstgeschwindigkeit unter dem Punkt "T" aufgeführt.
Eine entsprechende Legende für die Abkürzungen gab es bis zum neuen Kfz-Schein nicht, im neuen Fahrzeugschein ist diese mit aufgeführt.
Im Fahrzeugschein sind viele wichtige Informationen zu zugelassenen Fahrzeug zu finden, die bei Bedarf auch geändert werden können. Wenn ein Pkw beispielsweise mit zusätzlichen Spoilern, breiteren Reifen oder anderen Veränderungen versehen werden soll, müssen diese unter bestimmten Bedingungen im Fahrzeugschein eingetragen werden. Diese Änderungen und vorherige Beschreibungen sowie Bezeichnungen sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu finden.
Im alten Fahrzeugschein waren die Informationen über das zugelassene Fahrzeug im Klartext und mit fortlaufenden Nummern verfasst. Aufgrund verschiedener EU-Bestimmungen wurden in den neuen Fahrzeugschein Bestimmungen für Deutschland und die Bestimmungen für die EU aufgeteilt. Auf den ersten Blick müssen im Fahrzeugschein nicht auch die EU-Bestimmungen aufgeführt werden.
Die sogenannten HSN- und TSN-Nummern wurden im neuen Fahrzeugschein neu gestaltet. Hinzugekommen im neuen Fahrzeugschein ist die Prüfziffer bei der TSN-Nummer. Außerdem wird im neuen Fahrzeugschein nur eine von mehreren möglichen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.
Wer also sein Fahrzeug "tunen" lassen will, muss die neue Rad-/Reifenkombination im Fahrzeugschein vom TÜV prüfen und eintragen lassen.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: Zulassungsbescheinigung »
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