Der Kinderfreibetrag wurde früher auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, doch die klassische Lohnsteuerkarte existiert heute nicht mehr. Möchte man den Freibetrag für ein Kind ( Stand: 2025) eintragen, muss man sich an das Finanzamt wenden und einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Antrag auf Kinderfreibetrag
Möchte man den Freibetrag beim zuständigen Finanzamt erstmals vermerken lassen, benötigt man das Antragsformular zur Lohnsteuer-Ermäßigung mit den drei Anlagen zu Kindern, Werbungskosten und Sonderausgaben.
- Für die Beantragung des Kinderfreibetrags muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung eingereicht werden. Hier kostenlos zum Download!
Was einmal auf der Karte vermerkt worden ist, bleibt bestehen. Müssen die Freibeträge, die auf der Variante von 2010 vermerkt worden sind, nicht geändert werden, gibt es keinen Anlass zur Handlung.
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Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Warum fragen die Finanzämter teilweise noch nach der Karte für 2010?
Nicht jedes Unternehmen hat bereits auf ELStAM umgestellt. Bis es soweit ist, bleibt die Karte für 2010 (die man also im Jahr 2011 benutzt hat) die maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer. Der Freibetrag sollte hier eingetragen sein.
In dem Fall, dass man nach 2010 Nachwuchs bekommen hat, aber das eigene Unternehmen noch nicht auf ELStAM umgestellt hat, bleibt aber dennoch der beschriebene Gang zum Finanzamt richtig.
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Wieso muss das Kindergeld nicht vermerkt werden?
Das Kindergeld ist steuerfreies Zusatzeinkommen. Anders als der Freibetrag, schmälert das Kindergeld die Lohnsteuer also nicht, weil es die Einkunftsbasis nicht verkleinert, sondern nur keinen weiteren Anstieg bedeutet. Da das Kindergeld ohnehin beantragt werden muss, hat der Staat sowieso Kenntnis von den Zahlungen.
Einzelnachweise
- Familienportal: Steuerentlastungen →
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