Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
Mit dem Kinderfreiberagrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, ob sich für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag lohnt. Alles, was Sie dazu angeben müssen, ist Ihr Jahresbruttolohn. Im zweiten Schritt wählen Sie aus, ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind. Danach müssen Sie nur noch angeben, wie viele Kinder Sie haben. Im letzten Schritt klicken Sie auf den Button "Berechnen" und schon erhalten Sie Ihr Ergebnis!
Lesen Sie weiter, wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erfahren möchten.
Kinderfreibetrag beantragen
Falls sich für Sie der Kinderfreibetrag lohnt, können Sie direkt von monatlichen Steuervorteilen profitieren. Dazu muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Danach wird die Anzahl der Kinderfreibeträge in die Lohnsteuerkarte übertragen.
Auswirkungen der Steuerbegünstigung vom Kinderfreibetrag
Das Kindergeld erhöht steuerbefreit das eigene Einkommen. Der Kinderfreibetrag hingegen verringert den Anteil des Einkommens, der versteuert werden muss. Obwohl man mehr verdient, muss man nicht mehr zahlen. Ein Rechenwerkzeug kann dabei helfen zu ermitteln, was persönlich vorteilhafter ist.
Das Video erklärt kurz an einem anschaulichen Rechenbeispiel, wann und wie sich der Kinderfreibetrag als Steuerbegünstigung lohnt.
Höhe des Kinderfreibetrag und des Kindergelds im Vergleich
Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 9.312 Euro pro Kind.
Das Kindergeld ist je nach Anzahl der Kinder wie folgt gestaffelt: Für die ersten beiden Kinder können 250 Euro Kindergeld monatlich in Anspruch genommen werden. Für das dritte Kind werden zusätzlich 250 Euro Kindergeld im Monat gezahlt. Ab dem vierten Kind kommen pro jedes weitere Kind 250 Euro Kindergeld im Monat dazu.
Die wichtigsten Fakten
Eltern können entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag nutzen. Der Kinderfreibetrag Rechner hilft bei der Entscheidung, welche Option die individuell Bessere ist. Als Faustregel gilt, dass bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro sich meist das Kindergeld mehr lohnt.
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Häufig gestellte Fragen zum Kinderfreibetrag Rechner
Wie kann der Rechner für Kinderfreibetrag/Kindergeld helfen?
Nicht immer ist der Kinderfreibetrag günstiger. In manchen Fällen ist das Kindergeld ratsamer.
Ab dem 01.01.2024 erhalten Eltern in Deutschland pro Kind 250 Euro Kindergeld für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind sind es 250 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 250 Euro. So erhöht sich das eigene Einkommen um mindestens 250 Euro (Stand 2024) monatlich - also 3.000 Euro Euro pro Jahr - erhöhen. Für das zusätzliche Einkommen muss keine Steuer bezahlt werden.
Es wird ohne Einbeziehung des Einkommens der Eltern gezahlt und steht nicht den Kindern selbst, sondern nur den Erziehungsberechtigten zu. In der Regel wird es bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr eines Kindes an die Eltern ausgezahlt.
Zwar wird das Kindergeld nicht versteuert, allerdings fällt der Kinderfreibetrag im Gegenzug weg. Je nach Einkommen kann die steuerliche Belastung deutlich lukrativer sein als die Summe, die man jährlich als Kindergeld bekommen würde. Der Rechner für Kinderfreibetrag/Kindergeld hilft dabei, diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen.
Wie wird der Rechner für den Kinderfreibetrag bedient?
Die Bedienung des Rechners ist denkbar einfach. Es werden keinerlei personenbezogene Daten abgefragt. Für eine Berechnung müssen lediglich die Einkünfte, der Wohnort sowie die Zahl der Kinder in das Tool eingegeben werden.
Wann sollte man den Rechner für den Kinderfreibetrag verwenden?
Eltern, die sich unsicher sind, ob sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag wählen sollen, können mit unserem Rechner einen ersten Anhaltspunkt bekommen. Zudem bietet das Tool, eine Gegenüberstellung der beiden Optionen. Das Ergebnis stellt das jährliche Kindergeld im Vergleich zum jährlichen Steuerunterschied mit dem Freibetrag dar. So können Sie im Detail erfahren, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld sein könnte.
Es gibt eine Faustregel: Hat man ein Kind, dann ist das Kindergeld in der Regel bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro als Einzelperson günstiger. Ab dann erweist sich üblicherweise der Freibetrag als vorteilhafter.
Was passiert mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Scheidung?
Trennen sich die Eltern, haben bei geteiltem Sorgerecht in der Regel beide Partner Anspruch auf eine Hälfte des Kinderfreibetrags, also 4.656 Euro. Das gilt auch, wenn einer der Ex-Partner nicht berufstätig ist und den Freibetrag nicht vollständig ausschöpfen kann. In diesem Fall könnten beide Partner davon profitieren, wenn der nicht berufstätige Partner seine Hälfte des Freibetrags auf den anderen, unterhaltspflichtigen Partner übertragen würde. Eine Übertragung des gesamten Kinderfreibetrags auf einen der Partner ist jedoch in der Regel nicht möglich.
Auch das Kindergeld steht bei der Scheidung beiden Partnern zur Hälfte zu, wird jedoch nur einem der Partner überwiesen. Da dies meist der unterhaltberechtigte Partner ist, hat der unterhaltspflichtige Partner die Genehmigung, seine Hälfte des Kindergeldes vom Barunterhalt abzuziehen.
Einzelnachweise und Quellen
- Familienportal: Steuerentlastungen →
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