Eine Photovoltaik-Anlage ist für viele Privatpersonen nicht nur der Weg in die Unabhängigkeit von den Energiekonzernen, sondern zugleich auch lukrative Quelle für Zusatzeinkünfte.
Dies hat Konsequenzen für die Steuererklärung. Möglicherweise muss man zwei zusätzliche Steuern bezahlen.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Steuern müssen für Photovoltaik berücksichtigt werden?
Für eine entsprechende Anlage auf dem Privatdach sind drei Steuerarten von Interesse:
- Die Einkommensteuer
- Die Umsatzsteuer
- Die Gewerbesteuer
Von den drei Arten in Kombination wird häufig vereinfachend auch als PV-Steuer im Zusammenhang mit entsprechenden Anlagen zur Energieerzeugung gesprochen.
Regeln wegen der Photovoltaik für die Einkommensteuer
Verkauft man Strom und erwirtschaftet damit einen Totalüberschuss, müssen die zusätzlichen Einkünfte versteuert werden. Dies gilt nur, wenn die Erlöse höher als die Ausgaben für die Anlage sind.
Man gilt nämlich in diesem Fall als Unternehmer und die Kosten gelten als Betriebsausgaben. Sollten diese höher als die Betriebseinnahmen sein, spricht man von Verlusten, die nicht steuerpflichtig sind.
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Regeln wegen der Photovoltaik für die Umsatzsteuer
Die Situation bei der Umsatzsteuer ist ungleich problematischer. Die Finanzbehörden haben festgelegt, dass man immer die Umsatzsteuer bezahlen muss, wenn man mehr als 50 Prozent des selbst erzeugten Stroms verkauft.
Ob man mit der Anlage dabei Gewinne oder Verluste macht, spielt keine Rolle. Einzige Ausnahme: Haben die Umsätze im vorigen Jahr nicht die 22.000 Euro überstiegen und übersteigen im Folgejahr nicht die 50.000 Euro, kann man sich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung befreien lassen.
Bei der Umsatzsteuer ist an die Umsatzsteuervoranmeldung zu denken. Lag die Umsatzsteuer im vergangenen Kalenderjahr mehr als 7500 Euro, muss im laufenden Jahr monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Eine Befreiung ist unter Umständen möglich, wenn die Vorjahressteuer nicht mehr als 1.000 Euro betrug.
Regeln wegen der Photovoltaik für die Gewerbesteuer
Zumeist muss man kein Gewerbe anmelden, wenn man privat eine entsprechende Anlage betreibt. Die meisten derartigen Erzeugungssysteme betrachten die Finanzämter als Bagatelle.
- Klettert der Gewinn jedoch auf über 24.500 Euro jährlich, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Anschließend muss auch die Gewerbesteuer entrichtet werden.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz →
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