Alle wichtigen Steuerformulare für das aktuelle Steuerjahr und vergangene Steuerjahre zum Downloaden.
Wer eine freiwillige Steuererklärung abgeben möchte, kann dies vier Jahre rückwirkend tun. Zum Beispiel kann man im Jahr 2023 also die Steuererklärungen für die Jahre 2022 bis 2019 rückwirkend einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Steuerformulare zum Download
Hier finden Sie Mantelbögen und Anlagen für die Steuerklärung sortiert nach Jahren zum Download.
Steuerformulare 2022
Einkommensteuererklärung: Est 1 A
Einkommensteuererklärung Est 1 C
AUS
Außergewöhnliche Belastungen
EÜR
Energetische Maßnahmen
FW
Haushaltsnahe Aufwendungen
KAP
KAP BET
KAP INV
Kind
N
N-AUS
N-Gre
R
R_AUS
R_AV_BAV
SO
Sonderausgaben
Sonstiges
U
Unterhalt
Vorsorgeaufwand
WA
NV
Mobilitätsprämie
Steuerformulare 2021
Einkommensteuererklärung: Est 1 A
Einkommensteuererklärung Est 1 C
AUS
Außergewöhnliche Belastungen
EÜR
Energetische Maßnahmen
FW
Haushaltsnahe Aufwendungen
KAP
KAP BET
KAP INV
Kind
N
N-AUS
N-Gre
R
R_AUS
R_AV_BAV
SO
Sonderausgaben
Sonstiges
U
Unterhalt
Vorsorgeaufwand
WA
NV
Mobilitätsprämie
- Bei diesen Anlagen ist nur noch die elektronische Abgabe per ELSTER erlaubt:
Anlage EÜR
Anlage EÜR - Anlagenverzeichnis
Anlage EÜR - Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G
Anlage L
Anlage S
Anlage Weinbau
Anlage 13a
Anlage AV 13a
Anlage 34a
Anlage 34b
Anlage Zinsschranke
Die Anlage VL wird nicht mehr in Papierform ausgestellt. Erstmals elektronisch eingereicht werden müssen vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 01.01.2017 angelegt werden.
Steuerformulare Bedeutungen
Welches Steuerformular wird für welche Steuererklärung benutzt?
Est 1 A
Mantelbogen der Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
Hier werden persönliche Daten angegeben, die Zusammenveranlagung beantragt, außergewöhnliche Belastungen notiert und die Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beantragt.
Est 1 C
Die Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nicht länger als sechs Monate im Land aufhält, muss dieses Formular benutzen. Zwar kann man hier Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, einen Grundfreibetrag oder einen anderen Steuerfreibetrag wie bspw. den Kinderfreibetrag gibt es aber nicht.
Est 1 V
Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer
Dieses Steuerformular umfasst nur zwei Seiten und eignet sich für alle, die nur wenig Zeit in ihre Steuererklärung investieren wollen. Allerdings kann man hier nicht viele Steuersparmöglichkeiten nutzen, dafür hat man weniger Aufwand.
Anlage 34a (§ 34 a EStG)
Anlage für die Begünstigung von nicht entnommenem Gewinn, für Einkünfte von Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft
Diese Anlage ist nur für Unternehmer wichtig, die Gewinne ganz oder zum Teil im Betrieb belassen und deswegen weniger Steuern bezahlen müssen. Eine Steuerminderung ist nicht möglich, wenn die erzielten Gewinne für rein private Zwecke genutzt werden.
Anlage AUS
Anlage für ausländische Einkünfte (ausgenommen Arbeitslohn und Kapitalerträge)
Wer Einkünfte im Ausland erhalten hat, die auch im Inland steuerpflichtig sind und darauf die ausländische Steuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen will, braucht dieses Formular. Das gilt auch dann, wenn diese Einkünfte in Deutschland zwar steuerfrei sind, aber die Steuersätze der Einkünfte im Inland verändern (Progressionsvorbehalt).
Anlage AV
Anlage für alle Personen, die privat für ihre Rente vorsorgen
Wenn man privat für das Alter vorsorgt, muss diese Anlage ausgefüllt werden, um einen möglichen Sonderausgabenabzug zu erhalten.
Analge AVEÜR
Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR
Diese Anlage braucht, wer für seinen Betrieb sogenanntes Anlagevermögen (Fahrzeug, PC, Telefon etc.) nach dem 05.05.2006 angeschafft hat. Wer Anlagevermögen nach diesem Stichtag anschafft, ist verpflichtet, diese Anlage mit der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abzugeben.
Anlage EÜR
Anlage für die Einnahmen-Überschussrechnung, für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Wer selbstständig oder freiberuflich (Anlage S) oder aber gewerblich (Anlage G) tätig ist, muss in dieser Anlage den erzielten Gewinn eintragen, wenn dieser mehr als 17.500 Euro beträgt. Fällt dieser geringer aus, reicht eine formlose Mitteilung über die Höhe des Gewinns.
Anlage FW
Anlage zur Förderung von Wohneigentum
Wer für selbstgenutzte oder unentgeltich überlassene inländische Wohnungen eine Steuervergünstigung beantragen möchte, braucht dieses Steuerformular. Allerdings wird dieses Formular nur noch selten gebraucht, da die Eigenheimzulage bzw. das Eigenheimzulagengesetz entfallen ist.
Anlage G
Anlage für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
Wer ein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibt, muss hierzu in dieser Anlage Angaben machen. Der Gewinn aus dem Gewerbe muss gesondert in der Anlage EÜR angegeben werden.
Anlage K
Anlage für Kinderfreibeträge, Behindertenpauschbeträge sowie Freibeträge für den Ausbildungs-, Betreuungs- und Erziehungsbedarf
Wenn diese Steuerfreibeträge auf den anderen Elternteil oder auf Großeltern übertragen werden sollen, müssen hier Angaben dazu gemacht werden.
Anlage KAP
Anlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen (für alle, die Geld ansparen)
Die Abgeltungssteuer greift nicht bei Darlehen an nahestehende Personen, die wiederum selbst Zinsen steuersparend geltend machen. In diesem Fall ist dieses Formular notwendig. Auch Kapitalanleger sollten es benutzen, wenn sie wissen möchten, ob ihr individueller Steuersatz passt oder ob für sie die Günstigerprüfung (Abgeltungssteuer) besser wäre.
Anlage Kind
Anlage für Eltern, die noch Kindergeld für ihre Kinder erhalten
Hier werden Angaben zur Übertragung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes auf die Eltern gemacht.
Anlage L
Anlage für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Wer Einkünfte über 17.500 Euro aus der Land- und Forstwirtschaft erzielt hat, braucht dieses Formular. Das gilt auch für diejenigen, die entsprechende Einkünfte aus dem Wein- und Gartenbau haben. Die Gewinne über 17.500 Euro sind gesondert in der Anlage EÜR aufzuführen.
Anlage Forstwirtschaft
Anlage Forstwirtschaft zur Anlage L für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen
Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, muss die Anlage L ausfüllen. Erzielt man einen Teil dieser Einkünfte aus Holznutzungen, muss man der Anlage wiederum die Anlage Forstwirtschaft beilegen, da es steuerliche Vergünstigungen auf diese Art von Einkünften gibt.
Anlage N
Anlage für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
Hier werden alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung sowie alle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, eingetragen.
Anlage N-AUS
Anlage für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer)
Nur Arbeitnehmer, die regelmäßig Einkünfte aus dem Ausland beziehen und dabei in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, brauchen diese Anlage.
Anlage N-Gre
Anlage für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Grenzgänger)
Dieses Formular muss nur ausfüllen, wer in Baden-Württemberg wohnt und entweder in Frankreich, Österreich oder der Schweiz arbeitet.
Anlage R
Anlage für Rentner: Renten bzw. andere Leistungen
Wer als Rentner freiwillig eine Steuererklärung abgibt (Antragsveranlagung) oder dazu verpflichtet ist (Pflichtveranlagung) muss in dieser Anlage alle Renteneinnahmen angeben.
Anlage S
Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, auch für Freiberufler
Alle Selbstständigen und Freiberufler müssen diese Anlage ausfüllen. Ihren Gewinn müssen sie gesondert in der Anlage EÜR angeben.
Anlage SO
Anlage für sonstige Einkünfte
In dieser Anlage werden Gewinne aus Spekulationsgeschäften eingetragen. Dazu gehören z. B. Gewinne aus Immobilienverkäufen, wenn die Spekulationsfrist (die Frist zwischen Kauf und Verkauf) kürzer als zehn Jahre ist. Außerdem braucht man diese Anlage, wenn man Unterhalt bezieht und der Zahlende einen Sonderausgabenabzug für diese Leistungen haben möchte. Der Bezieher des Unterhalts muss diese Anlage ausfüllen, die erhaltenen Beträge angeben und versteuern
Anlage St
Anlage für statistische Angaben
Diese Anlage war von Betrieben alle drei Jahre auszufüllen und diente statistischen Zwecken. Hier wurden bestimmte Steuervergünstigungen eingetragen, so etwa nicht abziehbare Betriebsausgaben, (Sonder-)Abschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge. Mittlerweile wurde die Anlage St abgeschafft. Zum letzten Mal fand die statistische Erhebung im Jahr 2013 statt.
Anlage SZE
Anlage zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen
Diese Anlage muss zusätzlich ausfüllen, wer zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet ist und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen hat. Diese wird dann zusammen mit der Gewinnermittlung eingereicht.
Anlage U
Anlage für Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner
Wer Unterhalt bezahlt, darf jährlich bis maximal 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners, die zusätzlich übernommen wurden, können hier ebenfalls geltend gemacht werden. Der Ex-Partner muss in dieser Anlage schriftlich zustimmen, dass er die erhaltenen Zahlungen versteuert.
Anlage Unterhalt
Anlage für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Wer seine volljährigen Kinder unterstützt und kein Kindergeld mehr bezieht oder wer seine Eltern finanziell unterstützt, kann hier bis zu 8.354 Euro für jede unterstützte Person als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Anlage Unterhalt (deutsch)
Unterhaltserklärung (deutsch)
Diese Erklärung muss ausgefüllt werden, wenn gezahlte Unterhaltsleistungen von der Steuer abgezogen werden sollen.
Anlage Unterhalt (mehrsprachig)
Unterhaltserklärung (mehrsprachig)
Diese Erklärung muss ausgefüllt werden, wenn gezahlte Unterhaltsleistungen von der Steuer abgezogen werden sollen.
Anlage Vorsorgeaufwand
Anlage für Vorsorgeaufwand und Altersvorsorge
Hier macht man Angaben, damit ein möglicher Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge berechnet werden kann.
Anlage V
Anlage für Vermieter: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Jeder Vermieter muss hier sämtliche Einnahmen und Ausgaben angeben, die mit der Vermietung zusammenhängen.
Anlage VL
Vermögenswirksame Leistungen
Die Anlage VL dient der Bescheinigung für vermögenswirksame Leistungen. Diese erbringt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Form einer Anlage, die der Arbeitnehmer selbst wählen kann (Beteiligungssparen oder Bausparen). Zusätzlich werden diese Leistungen vom Staat unter bestimmten Bedingungen durch die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Allerdings füllt man die Anlage VL nicht selbst aus, da sie ein reines Bescheinigungsformular ist. Man muss es an das Finanzinstitut geben, bei dem man die Sparanlage hat. Von diesem ausgefüllt, legt man es dann der Einkommensteuererklärung bei. Die Anlage VL dient gleichzeitig als Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Anlage Weinbau
Für selbstständige Landwirte bzw. Weinbauer
Als selbstständiger Landwirt muss man die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) zusätzlich zur Steuererklärung abgeben. Wer durch Weinbau Einnahmen erzielt und nicht buchführungspflichtig ist, muss darüber hinaus auch die Anlage Weinbau ausgefüllt abgeben.
Anlage Zinsschranke
Anlage für den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h Est G), für Kapital- und Personengesellschaften sowie natürliche Personen
Wer ein global agierendes Unternehmen führt, konnte sich finanzielle Vorteile dadurch verschaffen, dass der Zinsaufwand in Deutschland steuerlich abgezogen wird, während die Zinserträge nur im Ausland geltend gemacht werden. Um dieser Praxis entgegenzuwirken, wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 rückwirkend die sogenannte Zinsschranke eingeführt. So soll der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe eingeschränkt werden.
GewST 1 A
Gewerbesteuererklärung: Erklärung für die gesonderte Feststellung von Gewerbeverlust und Zuwendungsvortrag
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer bezahlen und dafür diese Erklärung benutzen.
GewST 1 D
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, für Gewerbe mit Standorten in verschiedenen Gemeinden
Die Gewerbesteuer fließt in die Gemeinde, in der das Gewerbe ansässig ist. Für den Fall, dass man ein Gewerbe mit Standorten in unterschiedlichen Gemeinden betreibt, muss der Gewerbesteuermessbetrag auf die verschiedenen Gemeinden aufgeteilt werden. Dies wird Zerlegung genannt.
GewST 1 D Ergänzung
Ergänzungsblatt zu GewST 1 D
Diese Vorlage muss zusätzlich zur GewST 1 D (Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages) genutzt werden, wenn mehr als fünf hebeberechtige Gemeinden beteiligt sind, d.h. Gewerbestätten in mehr als fünf verschiedenen Gemeinden betrieben werden.
Anlage EMU
Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) für Mitunternehmerschaften
Eine Mitunternehmerschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, den Mitunternehmern. Ziel der Mitunternehmerschaft ist die gemeinsame Erwirtschaftung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft. Dieses Formular ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A).
Man braucht sie für die mitunternehmerbezogene Verlustrechnung. Einzelunternehmen oder Körperschaften brauchen dieses Formular nicht. Haben sich bei einer Mitunternehmerschaft weder die Beteiligungsquote noch der Gesellschafterbestand verändert, wird diese Anlage nicht gebraucht. Bei einer Mitunternehmerschaft, die aus mehr als vier Mitunternehmern besteht, muss diese Anlage immer ausgefüllt werden.
Anlage MU
Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) für mitunternehmerbezogene Verlustrechnungen, nur für Mitunternehmerschaften
Diese Anlage muss ausgefüllt werden, um die mitunterehmerbezogenen Verlustverechnung vorzunehmen. Darüber hinaus wird mit dieser Anlage der Gewerbeverlustvortrag aufgeteilt auf die einzelnen Mitunternehmer ermittelt. Einzelunternehmen und Körperschaften müssen diese Anlage nicht ausfüllen.
Anlage ÖHG
Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) Spartentrennung, für alle Unternehmen nach § 7 Satz 5 GewStG
In dieser Anlage werden genaue Angaben zur betriebenen Sparte gemacht. Für jede einzelne Sparte muss ein gesondertes Formular abgegeben werden.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium für Finanzen: Formularcenter →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht →
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