Hauskauf in der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Einen Teil der Gelder für einen Hauskauf kann man über die Steuererklärung absetzen. Wenn man selbst in der Immobilie wohnt, kann man steuerlich allerdings nur wenig geltend machen.

Bei der Vermietung einer Immobilie kann man hingegen alle Ausgaben als Werbungskosten absetzen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Den Hauskauf in der Steuererklärung geltend machen

Grundsätzlich muss man bei dem Erwerb eines Hauses zwei Fälle unterscheiden:

  • Den Kauf zum Zweck der privaten Nutzung
  • Den Erwerb, um damit Einnahmen zu erzielen
Mit diesem Tool lässt sich schnell und einfach die Grundsteuer berechnen.
btn-pfeil

Grundsteuer Rechner

Private Nutzung

Wird die Immobilie gekauft, um selbst darin zu wohnen, kann man steuerlich nur sehr wenig geltend machen. Von den reinen Anschaffungskosten (Grundstück, Gebäudepreis, Notar, etc.) darf man beispielsweise nichts vermerken. Auch die Grunderwerbssteuer muss gezahlt werden.
Wenn die Riester-Rente eingebunden ist, kann es anders sein. Dies ist dann aber in dem entsprechenden Rentenvertrag genau vermerkt.

Was beim Erwerb eines Hauses für die Eigennutzung abgesetzt werden kann, sind Arbeiten, die in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einem Betrag von 4000€ abgesetzt werden.

Bei Handwerkerleistungen dürfen 20 Prozent der Fahrt- und Arbeitskosten von maximal 6000 Euro - also höchstens 1200 Euro - abgesetzt werden. Die Summe gehört inklusive Mehrwertsteuer in Zeile 73 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Vermietung/Erwirtschaftung von Einkünften

Anders als bei der Eigennutzung ist der Fiskus sehr viel freundlicher, wenn man die Immobilie vermietet oder sonst zur Erwirtschaftung von Einkünften benutzt. Da auf diese Einkommensteuer gezahlt werden muss, können alle Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden.

Selbst die Finanzierungskosten (Zinsen, Disagio, etc.) dürfen abgesetzt werden. Sinnvoll ist ein Verlustvortrag für die Folgejahre: So können diese mit der Steuerschuld, die sich z.B. aus künftigen Mieteinnahmen ergibt, verrechnet werden.

Auch die Grunderwerbssteuer gehört zu den Anschaffungskosten und darf als solche über die Anlage V der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden, wenn das Haus zum Erwirtschaften von Einnahmen verwendet wird.

Welche Nachweise muss man beim Hauskauf einreichen?

Alle haushaltsnahen Dienstleistungen sind nachzuweisen. Dabei ist daran zu denken, dass Überweisungen für diese Leistungen getätigt werden müssen, die den genauen Zahlungsverlauf sichtbar machen.

Bei den Werbungskosten müssen alle Posten belegt werden - dies sollte vor allem beim Verlustvortrag so detailliert wie möglich geschehen, da das Finanzamt hier in jedem Fall auf eine exakte Aufrechnung besteht.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  2. Bundesministerium für Finanzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuererklärung