Die Steuerklassen wechseln bei Heirat

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer heiratet wird automatisch in die Steuerklassen 4 eingeteilt. Verheiratete Paare haben jedoch die Möglichkeit, ihre Steuerklasse zu wechseln. Je nachdem, wie viel die Ehepartner verdienen, lohnt es sich darüber nachzudenken, in die Steuerklassenkombination 3/5 bzw. 5/3 zu wechseln.

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Zusammenveranlagung von Ehepaaren

Ehepartner kommen automatisch in eine andere Steuerklasse, da sie als verheiratetes Paar von der Zusammenveranlagung profitieren.
Genauer gesagt greift der Splittingtarif, der dazu führt, dass eine gemeinsame steuerliche Veranlagung gültig wird und ein Ehepaar so deutlich weniger Steuern zahlen muss als alleinstehende Personen.

Singles erhalten die Steuerklasse 1 oder 2, abhängig davon, ob mindestens ein Kind vorhanden ist oder nicht. In diesen Steuerklassen ist die monatliche Besteuerung am höchsten (abgesehen von der Lohnsteuerklasse 6 für ein Zweiteinkommen).

Steuerklassenrechner für verheiratete Paare

Mit unserem Steuerklassenrechner können Sie schnell und einfach die beste Steuerklassenkombination für Sie und Ihren Ehepartner ermitteln.
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Steuerklassenkombination für Ehepaare

Ehepaare können die Steuerklassenkombination 4/4, 3/5 oder 5/3 wählen. Die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 ist sinnvoll für Paare, die ein sehr ähnliches Einkommen haben. Ganz grob kann veranschlagt werden, dass bei ab einem Einkommensunterschied der Eheleute von 60/40 % sich die Kombination 3/5 lohnt.

  • Steuerklassen 4/4: Wenn beide Partner ungefährt gleich viel verdienen, eignet sich diese Kombination am besten.
  • Steuerklassen 3/5: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient, lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklasse 3. Derjenige, der weniger verdient, geht dann in die Steuerklasse 5. Auch wenn er hohe Steuerabgaben hat, erhält das Ehepaar zusammen insgesamt mehr Netto am Ende des Monats ausgezahlt.
  • Steuerklasse 5/3: Ein Wechsel des Besserverdienenden in die Steuerklasse 5 sollte in Erwägung gezogen werden, wenn die Person, die weniger verdient, in naher Zukunft Lohnersatzleistungen beziehen wird (z.B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld.
  • Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern werden am Ende des Jahres mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Was das Ehepaar über das Jahr zu viel gezahlt hat, wird durch das Finanzamt mit einer Steuerrückerstattung wiedergutgemacht.

Im Grunde macht es am Ende des Jahres keinen Unterschied, welche Kombination gewählt wurde, da die Steuerschuld immer gleich bleibt, egal welche Steuerklasse gewählt wurde. Es beeinflusst lediglich die Höhe des Nettolohns, der am Ende des Monats ausgezahlt wird.

Steuerklasse wechseln bei Heirat Formular

Wenn Sie Ihre Steuerklasse wechseln möchten, müssen Sie folgendes Formur bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

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