Was bedeutet die Allgefahrendeckung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter der Allgefahrendeckung verstehen Versicherungsexperten einen Versicherungsschutz, mit dem im Rahmen eines entsprechenden Versicherungsvertrages alle denkbaren Gefahren abgedeckt werden. Dazu gehören Gefahren, die durch Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub von versicherten Gegenständen entstehen.

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Allgefahrendeckung bei der Wohngebäudeversicherung

Im Gegensatz zur herkömmlichen Wohngebäudeversicherung wird bei einer "Allrisk"-Versicherung beziehungsweise bei einem Allgefahren-Tarif auf die im Vertrag übliche Auflistung bestimmter Gefahren verzichtet. Es werden also folgende Schadensursachen nicht genannt:

  • Sturm
  • Wasser
  • Feuer
  • Hagel

Eine solche Versicherung versichert alle in den Versicherungsbedingungen aufgelisteten Gebäudebestandteile und Gegenstände gegen jegliche Form von Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl. Daneben kann die Versicherung bestimmte Leistungsausschlüsse vornehmen also Situationen festlegen, in denen sie keinen Versicherungsschutz gewährt. Eine Allgefahrendeckung wird meist bei folgenden Gegebenheiten ausgeschlossen:

  • arglistig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • aufgrund mangelhafter Beschaffenheit entstandene Schäden
  • durch Kriegsereignisse entstandene Schäden
  • an unbewohnten oder bezugsfertigen Gebäuden entstandene Schäden
  • In diesen Fällen wir ein Schaden von der Versicherung nicht reguliert und der Versicherte muss die Kosten für die Beseitigung selbst tragen. Gerade bei Gebäuden können die entstehenden Kosten immens sein.
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Allgefahrendeckung für Hausrat

Auch im Rahmen einer Hausratversicherung kann zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer vertraglich eine Allgefahrendeckung vereinbart werden. Diese deckt dann meist folgende Schadensfälle beziehungsweise Verhaltensweisen, die zu Schäden führen, ab:

  • Grob fahrlässiges Verhalten
  • Vandalismus im Rahmen eines Einbruchdiebstahls
  • Diebstahl eines Fahrrades
  • Aufbruch von Kabinen und Abteilen auf Schiffen oder in Zügen
  • Diebstahl (einfach)
  • Aufbruch eines Kraftfahrzeugs
  • Schäden durch Wasseraustritt bei Fußbodenheizungen, Wasserbetten oder Aquarien
  • Schäden an Wertsachen
  • Überspannungsschäden aufgrund von Blitzeinschlägen
  • Schäden durch Glasbruch
  • Elementarschäden

Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Bereich der Allgefahrendeckung ganz individuelle Vereinbarungen an, die auf die Anforderungen des Versicherungsnehmers abgestimmt sind. Prinzipiell gilt auch für eine Hausratversicherung mit einer solchen Deckung, dass die Versicherungsprämien umso höher sind, desto größer der Leistungsumfang der gewählten Versicherung ist.

Allgefahrendeckung für ein Kfz

Wer bereits eine Vollkaskoversicherung für sein Kraftfahrzeug besitzt, der kann eine Allgefahrendeckung als zusätzliche Absicherung abschließen. Obwohl der Vollkasko-Tarif schon sehr viele Schadensfälle abdeckt, geht die Allgefahrendeckung meist noch ein Stück weiter und versichert beispielsweise:

  • Schäden, die am Fahrzeugdach durch das Aufspringen der Motorhaube aufgrund von Fahrtwind entstehen
  • Durch das Verrutschen von Ladung aufgrund von Erschütterungen entstandene Schäden am Kfz
  • Schäden wie beispielsweise zerstochene Reifen
  • Verlust des Kfz aufgrund arglistiger Täuschung bzw. Betrug
  • Schäden, die durch Erdbeben am Kfz entstehen
  • Schäden aufgrund innerer Unruhe und dadurch bedingte Fahrfehler

Falls bereits eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, lohnt es sich für den Versicherten, die Versicherungspolice durchzuschauen und zu klären, wie umfangreich die Versicherung bereits ist. Fehlen wichtige Schadensursachen, ist eine zusätzlich vereinbarte Allgefahrendeckung eventuell sinnvoll.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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