Vorteile einer Kreditversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jährlich nehmen Privatpersonen Kredite in Millionenhöhe auf ohne sich zusätzlich mit einer Kreditversicherung abzusichern.

Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit mag zu Beginn recht unwahrscheinlich erscheinen, doch schnell können unerwartete, finanzielle Probleme auftreten, die nicht vorhersehbar sind.

Anzuraten ist der Abschluss einer Kreditversicherung, damit beide Seiten im Ernstfall abgesichert sind und keinen finanziellen Schaden erleiden.

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Abschluss einer Kreditversicherung

Mit einer Kreditversicherung ist der Kreditnehmer im Ernstfall für sein Darlehen oder abgeschlossenen Kredit abgesichert und beugt unvorhergesehenen Risiken und Problemen vor, wenn der aufgenommene Kredit aus privaten oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zurück gezahlt werden kann.

Für einen Abschluss werden zunächst die Einkommensverhältnisse der letzten Monate auf regelmäßige Lohnzahlungen geprüft, auch darauf, wie hoch der Verdienst ist und wie lange der Kreditnehmer beim Unternehmen beschäftigt ist.

Ist dies zufriedenstellend, wird die Bonität in Form von Schufa- und Bankauskünften eingeholt. Gegebenenfalls bei Selbständigen auch wirtschaftliche Informationen über Insolvenzen und Angaben im Bundesanzeiger.

Verlaufen all diese Prüfungen positiv, wird der Abschluss einer Kreditversicherung genehmigt. Der Kauf wird zu 100% abgesichert.

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Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Sofern der Kreditnehmer mit seinen monatlichen Raten in Verzug gerät oder komplett zahlungsunfähig wird, tritt der vorzeitige Versicherungsfall ein.

Kommt er seinem Ratenzahlungsplan nicht nach, tritt der Kreditgeber die Forderung an ein Inkassobüro zur Einziehung der Forderung ab.

Ist dieses Verfahren erfolglos, profitiert der Kreditnehmer von seiner Kreditversicherung, die noch offene Forderung wird bezahlt. Inbegriffen sind nicht vorhersehbare Risiken, z. B. Todesfall oder Arbeitsunfähigkeit.

Bis zu 90% der Nettosumme zahlt in jedem Fall die Versicherung. Hinzu kommen anteilig Versicherungsprämien, die sich an der Höhe des Kredites bzw. erbrachten Leistung orientieren. In Einzelfällen auch Gebühren für Prüfungen der Vermögensverhältnisse oder Pauschalen für Inkassobüros.

Welche Arten von Kreditversicherungen gibt es?

Hintergrund einer Kreditversicherung ist die Absicherung eines begrenzten Zeitraumes zwischen dem Kauf einer erbrachter Dienstleistung oder Warenlieferung, von Beginn der Aufnahme des Kredites und dem Ablauf bzw. der endgültigen Bezahlung. Die Dauer variiert zwischen ein paar Monaten und einigen Jahren, je nach Versicherung.

Konsumgüter Kreditversicherung

In diesem Fall sind gekaufte Waren oder Konsumgüter zum vollen Kaufpreis über die Versicherung abgeschlossen. Im Falle einer Nichtzahlung durch den Kreditnehmer durch:

  • Krankheit
  • Arbeitslosigkeit oder
  • anderen privaten Problemen,

tritt die Versicherung in Kraft und zahlt die Restforderung für den getätigten Kauf.

Kautionsversicherung

Hierbei wird die Zahlungsfähigkeit der versicherten Person abgesichert. Dazu gehören Lebensumstände und Zahlungsmoral des Versicherten sowie die wirtschaftlichen Umstände seiner Lebens- und Arbeitsweise.

Verschlechtern sich die finanzielle Lage zunehmend, besteht sogar Insolvenzgefahr, ist auch dies in der Kautionsversicherung abgesichert.

Vertrauensschaden Versicherung

Dieser Teil sichert Firmen und Unternehmen gegen unkontrollierbare Handlungen und Aktivitäten ihrer Angestellten ab. Dazu zählen:

  • Diebstahl von Betriebseigentum
  • Sachbeschädigungen
  • Betrug und
  • Untreue zu anderen Konkurrenz Unternehmen
  • sowie mutwillige Sabotage gegen das Unternehmen.

Kreditversicherung bei Arbeitslosigkeit

Wie bei jeder Versicherung merkt man auch erst bei dieser Variante wie lohnend der Abschluss und die damit verbundenen Mehrkosten sind, wenn ein Krisenfall eintritt.

Denn dann springt die Versicherung ein und begleicht weiterhin die fälligen Raten und das damit bezahlte Gut bleibt in Besitz des Kreditnehmers.

Wie kann man eine Kreditversicherung kündigen?

Es ist wichtig, dass man beim Kündigen die Kündigungsfrist nicht versäumt, sondern vielmehr seine Kündigung so rechtzeitig absendet, dass sie unter Berücksichtigung des letztmöglichen Datums für eine Kündigung sicher beim Versicherer eingeht. Die Laufzeiten einer Kreditversicherung betragen meist zwei oder drei Jahre.

Für eine fristgerechte Kündigung reicht in aller Regel ein formloses Schreiben. Man muss sich also nicht endlos mit der Gestaltung der Kündigung aufhalten, sondern sollte stattdessen unbedingt die richtigen Fristen beachten.

  • Konkrete Gründe müssen für eine Kündigung nicht angegeben werden. Unter welchen anderen Umständen eventuell sogar ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, entnimmt man am besten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag § 11 Verlängerung, Kündigung (VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) § 21 Begriff des Kredits (KWG)
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) § 17 Haftungsbestimmung (KWG)

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