Die Krankenversicherung der Rentner

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Während des Erwerbslebens hat jeder Arbeitnehmer und Selbständige seine Krankenversicherung. Doch was ist, wenn das Rentenalter naht? Was ändert sich dann? Im Wesentlichen nichts, denn es besteht weiterhin Versicherungsschutz bei der gleichen Krankenkasse.

Allerdings sollte man nach Möglichkeit den Status der Krankenversicherung der Rentner erhalten. Dadurch muss man nur auf die Rente, auf Versorgungsbezüge und Erwerbseinkommen Beitragssätze zahlen. Einkommen anderer Art bleibt beitragsfrei.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was ist die Krankenversicherung der Rentner?

Diese Krankenversicherung (KV) ist keine eigene Krankenkasse, sondern bezeichnet den Umstand, dass der Rentner als pflichtversichert in der gesetzlichen KV gilt.

Zu diesem Status gibt es noch zwei Alternativen:

  • die private KV
  • und die freiwillige gesetzliche KV
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Wer kommt in die Krankenversicherung der Rentner?

Dazu muss die Bedingung der Vorversicherungszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Rentenantragsteller 9/10 der 2.Hälfte der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert versichert war.

Wie hoch sind die Beiträge?

EinkommensartBeitrag
Gesetzliche Rente8,2 %
Versorgungsbezüge15,5 %
Erwerbseinkommen15,5 %

Mieten, Zinsen, Dividenden und private Renten sind dagegen nicht beitragspflichtig!

Anders sieht es bei denjenigen aus, die freiwillig versichert sind. Sie müssen auf Mieten, Zinsen, Dividenden und private Renten einen Satz von jeweils 14,9 % zahlen.

Es lohnt sich also, in der zweiten Lebenshälfte 90 % der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, um anschließend in die der Rentner zu kommen.

Bei welcher Krankenkasse erfolgt die Versicherung?

Die Versicherung ist frei wählbar. In der Regel ist das diejenige, bei der der Rentenantragsteller bereits vorher versichert war. Wünscht er eine Änderung, muss er dafür selber die Krankenkasse wechseln.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Krankenversicherung