Krankenversicherung auch bei Arbeitslosigkeit garantiert

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Was die Krankenversicherung im Falle von eintretender Arbeitslosigkeit anbelangt, braucht man sich heutzutage im Grunde keine allzu großen Sorgen mehr machen.

In Deutschland besteht mittlerweile für alle Personen eine sogenannte Versicherungspflicht und der Gesetzgeber hat glücklicherweise dafür Sorge getragen, dass ein jeder auch im Falle von Arbeitslosigkeit mit einer Krankenversicherung versorgt wird.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Meldung an die Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss nicht nur zwecks dem Erhalt von Arbeitslosengeld zwangsläufig und rechtzeitig die Bundesagentur für Arbeit informieren, sondern auch zwecks der Krankenversicherung.

Wer dies rechtzeitig erledigt hat, bleibt automatisch krankenversichert. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt hierbei die anfallenden monatlichen Kosten.

Hartz IV und gesetzliche Krankenversicherung

War der Hartz IV Bezieher im Vorfeld bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist der Fall ganz einfach, er bleibt einfach weiterhin in der bisherigen Versicherung und das Jobcenter übernimmt die Kosten.

Im Übrigen gilt auch bei Hartz IV, dass es einem auch im laufenden Bezug freisteht, den Anbieter der Krankenversicherung zu wechseln.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Hartz IV und private Krankenversicherung

War der Bezieher zuvor privat versichert gibt es zwei Optionen. Die eine bedeutet auf den bisherigen privaten Status zu verzichten und sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen. Die zweite Option bietet die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Hierfür gibt es allerdings seitens der Arbeitsagenturen nur einen pauschalen Zuschuss von 117 Euro im Monat.

  • Alles was darüber hinausgeht, muss eigenständig dazu gezahlt werden. Das bedeutet, dass der Verbleib in der privaten Versicherung bei Arbeitslosigkeit der eindeutig teurere Weg ist. Man sollte sich also in diesem Falle genau überlegen, welche Variante für einen in Frage kommt und vor allem welche auch finanziell tragbar ist.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen - Sozialversicherung der Leistungsbezieher - Arbeitslosengeld - Kranken- und Pflegeversicherung - Versicherungspflicht
  3. Bundesagentur für Arbeit: Kosten für Gesundheit und Versicherung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Krankenversicherung