Die betriebliche Krankenversicherung - der Leistungskatalog

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um eine Krankenversicherung, die in der Regel durch den Arbeitgeber finanziert wird.

In einer stetig wachsenden Zahl von Unternehmen kommt diese bereits zum Vorteil der Arbeitgeber selbst, aber auch der Mitarbeiter zum Einsatz.

Unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung in Deutschland wird diese Form der Mitarbeiterabsicherung auch für Arbeitgeber immer interessanter.

Auch vor dem Hintergrund immer weiterer Kürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen betrachtet, ist eine betriebliche Krankenversicherung eine doch sehr attraktive Alternative.

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Leistungskatalog einer betrieblichen Krankenversicherung

Natürlich bietet nicht jede betriebliche Krankenversicherung exakt identische Leistungen an. Hierbei wird in der Regel genauso verfahren wie bei herkömmlichen Versicherungen, bei denen sich zwar auch ein Großteil von Leistungen ähnelt, jedoch nicht alle exakt identisch sind.

Die hier angegebenen Fakten mögen daher zunächst nur zur ersten Orientierung dienen. Seitens betrieblicher Krankenversicherungen werden zumeist angeboten:

  • Leistungseintritt im Falle alternativer Heilmethoden wie zum Beispiel durch einen Heilpraktiker
  • Erweiterte Krankentagegeldversicherung
  • Bei Inanspruchnahme von medizinischen Voruntersuchungen werden die Kosten übernommen
  • Die Möglichkeit Zahnzusatzversicherungen abzuschließen
  • Kostenübernahme von Brillen oder Kontaktlinsen
  • Auslandsreiseschutz
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Betriebliche Krankenversicherung bindet Familien mit ein

Bei der Mehrzahl der angebotenen betrieblichen Krankenversicherungen wird auch auf die Familienangehörigen der Arbeitnehmer geachtet. Im Regelfall ist es so, dass beispielsweise Partner und Kinder mitversichert werden können.

Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beträge für diesen Personenkreis selbst finanziert werden, wohingegen die Kosten für die meisten betrieblichen Krankenversicherungen für den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragen werden. In jedem Fall greift die Versicherung grundlegend für alle, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für seine potentiellen Angehörigen, ohne die sogenannte Wartezeit.

Fazit: Die betriebliche Krankenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Betriebliche Gesundheitsförderung

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