Die Krankenversicherung als Student

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In einer Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse kann man in Deutschland entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied sein oder eine solche Versicherung freiwillig abschließen. Man besitzt also eine Pflichtversicherung oder eine Individualversicherung.

Eine solche Versicherung ist in Deutschland, unabhängig von der Art der Versicherung, für jeden vorgeschrieben, also auch für Studenten. Bei der Immatrikulation an einer Hochschule bzw. Universität muss daher stets ein Nachweise erbracht werden.

Eine studentische Krankenversicherung ist allerdings nur dann möglich, wenn die betreffende Person das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hat. Rechtsgrundlage der Krankenversicherung ist Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

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Die gesetzliche studentische Krankenversicherung

Schon bei der Immatrikulation an der Universität müssen Studenten einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen. Das bedeutet, dass man sich schon vor Beginn des Studiums um diese Versicherung kümmern muss. Als Student hat man das Recht, über die Krankenversicherung seiner Eltern mitversichert zu sein. Dazu müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die gesetzliche, studentische Krankenversicherung in Form der Familienversicherung ist nur möglich, wenn:

  • die Person an einer Universität eingeschrieben ist
  • der Student nicht älter als 25 Jahre ist (bei Schwangerschaft, Bundesfreiwilligen- oder Zivildienst verlängert sich die Mitgliedschaft)
  • die Person Einkünfte bezieht, deren Höhe unter 405 Euro bzw. 520 Euro liegen
  • mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Studenten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden und erhalten meist einen vergünstigten Tarif im Rahmen von Basisleistungen. Oft werden Bonusprogramme und Zusatzleistungen angeboten, die der Student frei wählen kann. Solche Zusatzleistungen sind allerdings mit höheren Beiträgen zur Krankenversicherung verbunden.

Besteht keine Möglichkeit der Familienversicherung gibt es einen Sondertarif innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten, kurz KVdS.

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Beitragskosten für Studenten in der Krankenversicherung

Solange ein Student unter 25 Jahre alt ist, muss er keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, da er über seine Eltern mitversichert ist.

Anders gestalten sich die Kosten, sobald Studenten das 25. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall hat der Gesetzgeber einen sogenannten "gemeinsamen Sockelbetrag" festgelegt, der bei 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes (649 Euro, Stand 2018) liegt.

Danach beträgt der monatliche Beitrag 66,33 Euro. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent für Studierende, die älter als 23 Jahre sind und keine Kinder haben.

Außerdem muss noch der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse hinzugerechnet werden.

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung für Studenten

Jede in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Person muss neben dem normalen Monatsbeitrag einen Zusatzbeitrag zahlen. Dieser zusätzliche Beitrag wird prozentual vom Einkommen errechnet.

Für Studenten gilt hier der Bedarf nach BAföG als Bemessungsgrundlage. Die Höhe der Zusatzbeiträge liegt, je nach gewählter Krankenkasse, zwischen 0,3 und 0,9 Prozent.

  • Wenn ein Student 649 Euro BAföG erhält, einen Beitragssatz von 10,22 Prozent zahlt, ergäbe sich zunächst ein monatlicher Beitrag von 66,33 Euro plus 19,79 Euro für die Pflegeversicherung, insgesamt also 86,12 Euro. Rechnet man nun noch 0,9 Prozent als Zusatzbeitrag hinzu, beträgt der Beitragssatz 11,11 Prozent, was 72,17 Euro wären. Mit den 19,79 Euro Pflegeversicherungsbeitrag kommt der Student letztlich auf einen monatlichen Gesamtbeitrag von 91,96 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag).

Private Krankenversicherung als Student

In verschiedenen Hinsichten kann es sich bezahlt machen, wenn Studenten sich privat versichern. Ist bereits im Vorfeld klar, dass der Student auch nach seinem Studium weiterhin bei einer PKV bleiben will, ist die Nutzung einer solchen Krankenkasse sinnvoll.

Auch, wenn es sich um den Nachwuchs von Beamten handelt, kann diese Wahl richtig sein. Wobei Studenten auch hier die Möglichkeit haben sich über ein Elternteil familienzuversichern.

Diese Voraussetzungen müssen bei einer Familienversicherung bei der PKK erfüllt werden:

  • Eltern sind auch Mitglied einer privaten Krankenkasse
  • Mitversicherung bis zum Beginn des 28.Lebensjahres möglich
  • Einkommensgrenze von 640,- € monatlich darf vom Studenten nicht überschritten werden

Studententarif der privaten Krankenversicherung Student - Privater Studententarif

Wer sich während seiner kompletten Studentenzeit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen hat, kann einen speziellen Studententarif einer PKV nutzen.

Die Private Studentische Krankenversicherung, kurz PSKV, bietet einheitliche Leistungen und auch Beiträge. Die Beiträge sind hier zudem stets gestaffelt und orientieren sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Bevor man sich zu einer solchen privaten Krankenversicherung entschließt, sollte man sich in Ruhe die Kosten und Leistungen vor Augen führen und mit denen einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichen. So lässt sich Geld sparen!


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) »

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