Krankenkassen vergleichen und bares Geld sparen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich für Arbeitnehmer, um einerseits bare Kosten zu sparen und andererseits im Idealfall von besseren Bonus-Leistungen bei einer anderen Versicherung zu profitieren.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zusatzbeitrag
  2. Günstigere Preise

Seit 2015 lohnt der Vergleich doppelt. Seit diesem Jahr dürfen die Krankenversicherungen wieder einen Zusatzbeitrag verlangen, der kostenmäßig ordentlich zuschlagen kann. Daher sollte sich jeder Berufstätige die Zeit für einen kurzen Krankenkassenvergleich nehmen.

Zusatzbeitrag der Krankenversicherung

Bis zu 1,3 % Zusatzbeitrag darf die Versicherung seit 2015, aufgrund des gesunkenen Grundbeitrages, nun wieder verlangen. Und da schlagen natürlich in der Regel fast alle Versicherungen auch zu - doch nicht jede in gleichem Maße, wodurch man über das Jahr gesehen teilweise bis zu einigen hundert Euro sparen oder auch zu viel bezahlen kann.

Deshalb lohnt sich der Krankenkassenvergleich oftmals schon nur wegen des Zusatzbeitrags. Doch nicht nur der Beitrag macht einen Vergleich erstrebenswert.

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Oftmals bessere Leistungen bei gleichzeitig günstigerem Preis

Nicht nur der Zusatzbeitrag sollte zu einem Krankenkassenvergleich animieren, sondern auch die grundlegenden Leistungen der Krankenkasse.

Oftmals lässt sich im Jahr nicht nur bereits ein Betrag über mehrere hundert Euro einsparen, sondern zugleich auch noch einiges an zusätzlichen Leistungen einer anderen Krankenkasse erzielen.

Einige Versicherungen bieten trotz günstigerem Beitrag:

  • Kostenübernahme alternativer Heilmethoden wie zum Beispiel beim Heilpraktiker
  • Höhere Zuschüsse für Sehhilfen wie Brillen

Die Liste ist beliebig erweiterbar. So groß der Spielraum bei den Beiträgen ist, so groß ist er ebenfalls bei den individuellen Leistungen, die die Versicherungen anbieten. Da kann nur der persönliche Krankenkassenvergleich weiterhelfen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Ausübung des Wahlrechts

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