Gibt es bei einer Abfindung einen Steuerfreibetrag?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Kündigung ist immer ärgerlich und oftmals auch mit finanzieller Unsicherheit verbunden. Können Rechnungen gezahlt und der bisherige Lebensstandard gehalten werden?

Glücklicher Weise zahlen einige Unternehmen bei einer Kündigung eine sogenannte Abfindung. Diese hilft einen kurzen Zeitraum weiterhin liquide zu sein und gibt zusätzliche Sicherheit bis ein neuer Job gefunden wurde. Doch wie ist das in Bezug auf den Steuerfreibetrag? Kann man diese Zahlung irgendwie vor der Steuer schützen?

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(K)ein Steuerfreibetrag bei einer Abfindung

Eine Abfindung ist eine letzte Zahlung des bald ehemaligen Arbeitgebers an den ebenfalls bald ehemaligen Arbeitnehmer. Aus steuerlicher Sicht gilt diese Zahlung als Einkommen, bzw. als Lohn. Daher fällt auch auf so eine Zahlung die Lohnsteuer oder Einkommenssteuer an.

Die Frage nach dem altbekannten Steuerfreibetrag kommt auf, doch die Antwort darauf ist nicht positiv. Bis zum Jahre 1998 gab es einen generellen Freibetrag. Danach wurde der Gewährung von diesem bei einer Abfindung nur unter gewissen Umständen zugestimmt.

Die Bedingungen für den Steuerfreibetrag wurden dann 2003 abermals verschärft und ab 2006 sogar komplett abgeschafft.

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Bedingungen für einen Steuerfreibetrag

  • bis 1998: Kündigung muss vom Gericht oder Arbeitgeber ausgehen
  • ab 1998: Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgehen, Arbeitnehmer muss mindestens 50 Jahre alt und 15 Jahre angestellt sein
  • ab 2003: Kündigung muss vom Arbeitgeber ausgehen, Arbeitnehmer muss mindestens 55 Jahre alt und 20 Jahre angestellt sein
  • ab 2006: kein Freibetrag mehr möglich

Vorteile auch ohne Steuerfreibetrag

Ein kleiner Lichtblick bleibt dem Steuerzahler aber noch: eine Abfindung wird nicht voll besteuert, es fällt die sogenannte 'Fünftel-Regelung' an.

Somit erhält der Empfänger der Abfindung wenigstens eine kleine Entlastung, wenn er schon Steuern auf solch ein letztes Einkommen zahlen muss.

Wichtige Informationen zur Abfindung im Überblick

  1. kein Freibetrag bei Steuer
  2. Besteuerung nach 'Fünftel-Regelung'

Es gibt generell keine freien Beträge auf einer Zahlung, die als Entschädigung für eine Kündigung erfolgt. Seit 1998 sind die Regelungen immer strenger geworden und seit dem Jahre 2006 sogar komplett gestrichen.

Das bedeutet natürlich eine Mehrbelastung für den ehemaligen Arbeitnehmer. Auf der anderen Seite ist diese Regelung verständlich, da rein praktisch gesehen eine Abfindung auch nichts anderes ist als eine letzte Lohnzahlung. Und Lohn musste auch schon immer versteuert werden.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - Außerordentliche Einkünfte
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)§ 24

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