Die Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Von Arbeitgeberseite besteht keine Verpflichtung, eine Abfindung zu leisten. Jedoch ist sie für den Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu beenden, der beispielsweise noch nicht ausgelaufen ist.
Inhaltsverzeichnis:
Wenn also seitens des Arbeitnehmers eigentlich kein Grund besteht, zu kündigen, ist die Abfindung eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich in Gutem mit dem Arbeitnehmer zu einigen.
Wichtig zu wissen:
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch.
Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob Aussicht auf eine Abfindung besteht.
Für den ehemaligen Angestellten gilt es hier, genau auf das Angebot zu achten und zu berechnen, ob dieses passt. Es kann sein, dass das Unternehmen versucht, die Summe der Abfindung zu drücken.
Was ist eine Abfindung genau? - Eine Definition
Eine Abfindung ist eine zumeist finanzielle Leistung, die einmalig gewährt wird. Sie dient der Abtretung von Rechtsansprüchen.
Vereinfacht gesagt: Das Geld löst Verträge in beiderseitigem Einvernehmen auf.
Neben der Arbeitswelt werden Abfindungen vor allem in Erbfragen häufig gezahlt. Hier dienen sie dazu, dass eine Partei Vermögensansprüche z.B. an einem gemeinsam geerbten Haus aufgibt.
Wie kann man eine Abfindung berechnen?
Die Rechtslage, wenn man die Höhe seiner finanziellen Entschädigung für das Ende eines Arbeitsverhältnisses berechnen möchte, ist kompliziert.
Grundsätzlich gilt das Gebot der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandeln können. In manchen Tarifverträgen und Sozialplänen ist allerdings definiert, welche Grundlagen für Abfindungen gelten.
Wenn man seine Abfindung berechnen möchte, ist man noch nicht fertig.
Dieses Geld ist grundsätzlich nicht steuerfrei: Seit 2006 besteht die Regelung, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss. Sie wird als außerordentliche Einkunft gewertet und ist damit lohnsteuerpflichtig.
Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen darauf aber in der Regel nicht gezahlt werden.
Die Abfindung unterliegt der Fünftelregelung.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gilt weiterhin für die Einkommensteuerveranlagung in 2025 und 2026. Seit 2025 wird sie allerdings nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern ausschließlich über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Um zu errechnen, wie viel von der Brutto-Abfindung bleibt, empfiehlt sich der Einsatz von einem Abfindungsrechner.
Wer 2026 eine Abfindung erhält, sollte unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben – auch wenn er das sonst nicht macht. In der Anlage N (Zeilen 18–20) wird die Abfindung eingetragen und die Fünftelregelung beantragt. Das Finanzamt prüft dann, ob die günstigere Variante greift, und erstattet die zu viel einbehaltene Lohnsteuer.
Jetzt kostenlos Informieren.
Beispiel für eine Abfindung
Die Höhe der Abfindung ist bei betriebsbedingter Kündigung im Kündigungsschutzgesetz festgelegt: 'Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses' (KSchG § 1a Abs. 2). Dabei wird bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab sechs Monaten auf ein ganzes Jahr aufgerundet.
In Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Kündigungsschutz, der finanziellen Situation des Arbeitgebers sowie durch geschicktes Verhandeln können auch deutlich höhere Abfindungszahlungen erzielt werden.
| Arbeitszeit | Bruttogehalt | Abfindung (nach der Faustregel) |
|---|---|---|
| 10 Jahre | 4000 Euro | 20.000 Euro |
| 5 Jahre | 2.500 Euro | 6.250 Euro |
Sollte man mitten im Jahr gekündigt werden, erfolgt erst ab dem 6. Monat eine Aufrundung auf ein Jahr.
Besonderheiten ergeben sich bei nicht vollendeten Jahren, beispielsweise wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu Jahresbeginn, sondern mitten im Jahr aufgenommen wurde.
Abfindung - Häufige Fragen
Erhält man eine reguläre Kündigung, die sich an alle Fristen hält, hat man - so lange der eigene Vertrag nichts anderes sagt - keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Anders ist es, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst werden soll oder die Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen wird. Für den zweiten Fall gilt allerdings, dass eine entsprechende Aussage explizit in der Kündigung auftauchen muss. Die Gerichte waren in dieser Frage in der Vergangenheit allerdings häufig auf der Seite der Arbeitnehmer. Einige Firmen hatten versucht, die finanzielle Entschädigung zu umgehen.
Bei einem Auflösungsvertrag sollte darauf geachtet werden, dass ohne Auflösungsvertrag eine gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag anbietet, kann es sein, dass er gewisse Bedingungen umgehen will. Es gibt dafür einen Vorteil: Sie können bei Wunsch eines solchen Aufhebungsvertrags eine Abfindung aushandeln.
Da es sich bei der Abfindung um eine Sonderzahlung nur bei bestimmten Beendigungen der Arbeitsverträge handelt, besteht normalerweise kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Es kann aber sein, dass der Arbeitnehmer bei einer Kündigung klagt und danach entschieden wird, dass das Arbeitsverhältnis so belastet ist, dass der Arbeitnehmer nicht weiter in dem Unternehmen arbeiten sollte. Daraufhin kann es eine Abfindung gezahlt werden, um sich gütlich zu einigen.
Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beendet oder durch sein Verhalten Anlass zur Kündigung gibt – ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Arbeitsagentur fast automatisch eine Sperrzeit, weil der Arbeitnehmer aktiv an der Beendigung mitwirkt.
Gemäß § 141 SGB III wird die Abfindung selbst jedoch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer erhält die volle Abfindung als Einmalzahlung, und danach das Arbeitslosengeld in voller Höhe, ohne dass die Abfindung davon abgezogen wird.
Wenn also eine Abfindung gezahlt wird und man beim Arbeitgeber der Kündigung zustimmt, sollte man auf mögliche Sperrzeiten und Ruhezeiten beim Arbeitslosengeld achten und im besten Falle bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben.
Abfindung: Wichtige Fakten im Überblick
Eine Abfindung wird normalerweise gezahlt:
-
wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig gelöst werden soll
-
wenn die Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen wird
-
bei Massenentlassungen, wenn ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt wird
-
in Absprache und nach Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eine Abfindung wird nicht gezahlt:
- wenn ein befristeter Arbeitsvertrag regulär ausläuft
- wenn die Kündigung durch Verschulden des Arbeitnehmers entsteht
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Kündigungsschutzgesetz Abfindungsanspruch →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.