Brutto Gehalt als Schreiner
Beruf | Schreiner/ Schreinerin |
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Monatliches Bruttogehalt | 2.510,09€ |
Jährliches Bruttogehalt | 30.121,13€ |
Wie viel Netto? |

Schreiner - Die wichtigsten Fakten
- Das Aufgabenfeld von einem Schreiner oder Tischler beinhaltet die Verarbeitung und Oberflächenbehandlung von Holz.
- Oft werden Schreiner auch mit dem Herstellen von Möbeln oder Bauelementen betreut.
- In einigen Bereichen müssen Tischler außerdem kreativ tätig werden, wodurch der Job eine abwechslungsreiche Tätigkeit darstellt.
- Auch das Gehalt fällt in dieser Sparte häufig sehr hoch aus. Es handelt sich daher um einen Beruf, der noch immer stark nachgefragt wird.
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Das Gehalt als Schreiner im Überblick
Die Ausbildung zum Schreiner
Bei der Ausbildung zum Schreiner wird sowohl Kreativität als auch Spaß am Handwerk gefördert und gefordert. Ein Schreiner ist nämlich auf die Holzbearbeitung und Oberflächenbehandlung von Holz spezialisiert.
Der Beruf ist staatlich anerkannt und die Ausbildung erfolgt im dualen System aus Berufsschule und Arbeitsplatz. Die Berufsschule findet meist an zwei Tagen wöchentlich statt. Das Gelernte soll im Betrieb umgesetzt und weiter geübt werden. Außerdem soll auch von den praktischen Erfahrungen des Ausbilders profitiert werden und die im Unterricht aus Zeitgründen eher oberflächlichen Praxiseinheiten sollen besser verdeutlicht werden.
Ein Schulabschluss ist für diese Ausbildung nicht vorgeschrieben. Gute Noten in Mathematik sind jedoch wichtig, da man in diesem Beruf viel mit Geometrie zu tun hat. Außerdem sollte einem Holz nicht gänzlich fremd sein und eine praktische Veranlagung ist hilfreich.
Die Ausbildung vermittelt unter vielen anderen auch folgende Inhalte:
- Pflege von Hölzern
- Künstliche Holzwerkstoffe
- Bearbeitung und Techniken
- Design
- Entwurf und Erstellung eigener Projekte
Außerdem wird gelernt, wie man alte Möbelstücke restauriert, kaputte Möbel wieder instand setzt und wie nach Kundenwunsch gearbeitet wird. Auch die Beratung der Kunden, etwa bei der Wahl des Materials, ist ein wichtiger Punkt, der geübt werden muss. Denn manchmal stimmen praktische und optische Wünsche nicht unbedingt überein.
Zu den Hauptaufgaben eines Schreiners gehört in erster Linie die Verarbeitung und Oberflächenbehandlung von Holz. Aber ein Schreiner muss nicht nur mit verschiedenen Arten von Holz umgehen können.
Von großer Wichtigkeit ist ebenfalls, dass dieser bei Ausübung seiner Tätigkeit sehr genau ist – nur so wird die einwandfreie Funktionalität des Endproduktes gewährleistet.
In kleineren Betrieben werden Schreiner lediglich tagsüber beschäftigt, während in größeren Firmen auch Schichtarbeiten üblich sind.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten als Schreiner
Die Möglichkeiten der Weiterbildung sind in diesem Beruf beinahe grenzenlos. Da man sich entscheiden muss, ist es ratsam, sich von vorn herein einen Plan zurecht zu legen welche Grundrichtung eingeschlagen werden soll. Wie weit diese verfolgt wird kann dann spontaner entschieden werden.
Schreiner - Weiterbildungen im Detail
Für den Tischler besteht außerdem die Möglichkeit sich selbständig zu machen. Zumeist fällt auch das Gehalt eines Schreiners mit eigenem Betrieb hoch aus.
- In der Regel ist die Selbstständigkeit mit einem intensiveren Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Für das Eröffnen eines Betriebes ist das vorherige Ablegen der Meisterprüfung Voraussetzung.
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Die Top 5 der bestbezahlten Beruf | Jahresgehalt |
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Orthopäde/ Orthopädin | 130.470,08 Euro |
Chefarzt/ Chefärztin | 104.812,21 Euro |
Plastischer Chirurg/ Plastische Chirurgin | 100.873,28 Euro |
Oberarzt/ Oberärztin | 96.948,29 Euro |
Kardiologe/ Kardiologin | 90.286,88 Euro |
Einzelnachweise & Quellen
Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: BERUFE im Spiegel der Statistik
Berufsinstitut für Berufsbildung: Berufe
Berufsinstitut für Berufsbildung: Tarifliche Ausbildungsvergütungen
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.